Liebe Studierende,
seit heute (07.06.2021) gilt eine neue Allgemeinverfügung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales zur Durchführung von Lehr- und Praxisveranstaltungen sowie Prüfungen an den Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (künftig: Allgemeinverfügung Hochschulen). Diese bestätigt und ergänzt im Wesentlichen die schon auf der Grundlage der aktuellen Coronaschutzverordnung bestehenden Vorgaben für die ZANK am 09.06., 10.06. und 11.06.2021, über die wir Sie bereits am vergangenen Freitag informiert haben. Sollte es weitere Änderungen geben, werden wir Sie selbstverständlich auch weiterhin umgehend informieren.
Folgendes ist also für die Teilnahme an der ZANK zu beachten:
Sie sind noch nicht vollständig geimpft:
Zur Teilnahme an der Prüfung bringen Sie bitte einen Nachweis über eine Negativtestung mit. Wir empfehlen Ihnen dringend, hierzu von dem Angebot der kostenlosen Bürgertestung1 in einem der zahlreichen anerkannten Testzentren Gebrauch zu machen. Diese Tests können je nach Kapazität der Testzentren auch mehrmals wöchentlich durchgeführt werden.
- Achten Sie bitte darauf, dass der Test bis Beendigung der Prüfung nicht älter als 48 Stunden sein darf.
- Bitte denken Sie daran, zu Ihrem (Test-)Nachweis ein amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild mitzubringen – nur in Verbindung mit diesem kann Ihr Testergebnis anerkannt werden.
- Aus juristischen Gründen ist die Vorlage eines negativen Testergebnisses allerdings keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Klausur. Studierende, die keinen (Test-/Impf-/Genesenen-)Nachweis vorlegen können, dürfen nach Ziffer 2.3 Satz 3 Allgemeinverfügung Hochschulen nicht mit den anderen Prüfungskandidaten gemeinsam, sondern nur in einem gesonderten Raum geprüft werden.
Sie sind vollständig geimpft bzw. genesen:
Geimpfte Personen2 (asymptomatische Personen mit einem auf sie ausgestellten Impfnachweis) sowie genesene Personen3 (asymptomatische Personen mit auf sie ausgestelltem Genesenen-Nachweis) müssen keinen negativen Test-Nachweis erbringen.
- Bitte denken Sie daran, Ihren Nachweis über die Impfung bzw. Genesung und ein amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild mitzubringen. Ohne diese Dokumente kann Ihr Status als geimpfte oder genesene Person leider nicht anerkannt werden. Sie dürften dann nicht mit den anderen Prüfungskandidaten gemeinsam, sondern – zusammen mit den Studierenden ohne Testnachweis – in einem gesonderten Raum geprüft werden.
Quelle: CoronaSchVO § 11 Absatz 2 Nr. 2 in Verbindung mit Ziffer 2.3 Allgemeinverfügung Hochschulen sowie § 7 Absatz 2 SchAusnahmV
Fußnoten:
[1] Ein Selbsttest unter Aufsicht kann aus organisatorischen/zeitlichen Gründen nur in Ausnahmefällen im LLZ vorgenommen werden, wir empfehlen Ihnen deshalb ausdrücklich sich im Vorfeld einen sog. Bürgertest zu unterziehen.
[2] Ein Impfnachweis ist ein Nachweis über das Vorliegen einer vollständigen Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2. Diese ist im Regelfall gegeben, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung mindestens 14 Tage vergangen sind. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte ggf. der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV)
[3] Ein Genesenennachweis ist ein Nachweis über das Vorliegen einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2, wenn die zugrundeliegende Testung durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis erfolgt ist und mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegt. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte ggf. der SchAusnahmV.
Bitte beachten Sie auch folgende Hinweise:
Prüfungsdurchführungen im WiSe 20/21
- Bitte achten Sie auf jeden Fall auf die aktuellen Ankündigungen auf unserer Info-Seite in Open-Campus. https://uk-essen.cloud.opencampus.net/de
- Wir prüfen permanent - nach jeweils aktueller Infektionsschutzverordnung - wie und ob die Prüfungen durchgeführt werden können.
- Bitte gehen Sie davon aus, dass wir uns um eine sichere Prüfungsdurchführung bemühen - tragen Sie bitte mit den u.g. Regeln Ihren Teil dazu bei.
Regeln für Prüfungen an der Med. Fakultät/Essen
- Sie haben über das Portal OpenCampus Ihren Sitzplatz und Ihre persönliche Klausureinlass-Zeit übermittelt bekommen
- Vor und nach der Prüfung dürfen vor oder in dem Gebäude keine Gruppenbildungen stattfinden.
- Auf dem gesamten Klinikumsgelände ist das Tragen einer mind. medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend.
- Bitte betreten Sie das Gebäude erst kurz vor Ihrem persönlich zugeteilten Klausureinlass-Termin.
- Im Gebäude und während der gesamten Klausur tragen Sie bitte eine medizinische Mund-Nasen-Bedenkung (oder FFP2 und höher).
- Die Hände sind vor Eintritt in den Prüfungsraum zu desinfizieren!
- Vor dem Klausurraum ist ein Registrierungsschalter mit Plexiglasscheibe aufgebaut.
- Bitte beachten Sie beim Warten vor der Registrierung die allgemeinen Abstandsregeln von > 1,5 m.
- Registrieren Sie sich bitte an dem Schalter mit Ihrem Studierendenausweis oder einem anderen gültigen Lichtbildausweis als „anwesend“. Der Mund-Nasen-Schutz ist für die Identifizierung ggf. abzunehmen und im Anschluss wieder anzulegen.
- Bitte begeben Sie sich nach der Registrierung zu Ihrem Sitzplatz. Achten Sie bei der Sitzplatzeinnahme auf die Abstandsregel.
- An Ihrem Sitzplatz liegt Ihre personalisierte Klausur bzw. Ihre Klausurversion. Achten Sie auf die Ansagen der Prüfungsaufsicht.
- Die Regelungen zur Abgabe der Klausur werden vor Ort bekannt gegeben. Achten Sie beim Abgeben der Klausur auf die Abstandsregel. Tragen Sie eine Mund-Nasen-Bedeckung.
- Befolgen Sie die Anweisungen des Klausuraufsichtspersonals.
Meldung vom 28.Mai 2021
Die ZANK-Klausuren finden am Campus Klinikum Essen an folgenden Tagen statt:
09.06.2021 – 2. Klinisches Semester + Teile des 3.
10.06.2021 – 3. Klinisches Semester (Rest)
11.06.2021 – 1. klinisches Semester
Sie werden über alle wichtigen Verhaltensregeln an den Prüfungstagen, über Ihre individuelle Einlasszeit in den Klausurraum und über Ihren Sitzplatz informiert.
Einlasszeiten sowie Sitzplatzzuordnung erfolgt frühstens am 07.06.2021
Weitere Informationen zu den Fächern finden Sie hier
Klausurbeginn: 8.50 Uhr
Einlasszeit: ab 8.00 Uhr - bitte beachten Sie Ihre individuelle Einlasszeit (s.o.)