M1 - Erster Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
Studierende legen den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung frühestens nach einem Studium der Medizin von vier Semestern (= zwei Jahren) ab (§ 1 Abs. 3 Nr. 1 Approbationsordnung für Ärzte - ÄAppO).
Der Erste Abschnitt der Ärztlichen Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Prüfungsteil. Vorab kann die Anerkennung des bereits abgeleisteten Krankenpflegedienstes (KPD) beantragt werden (Info: der Erste Hilfe-Leistungsnachweis im Essener Medizin-Curriculum ist Teil der "Seminare als integrierte Veranstaltungen" und wird nach Absprache mit dem LPA in der Sammelleistungsbescheinigung aufgeführt. Der Leistungsnachweis Erste Hilfe ("Ausbildung in Erster Hilfe" siehe Antragsformular auf Zulassung LPA) muss nicht vorab separat eingereicht werden. Dies gilt nicht für Erste-Hilfe-Scheine, die außerhalb des Essener Medizin-Curriculums erworben wurden).
Den Antrag auf Zulassung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung inkl. Hinweise können Sie bereits ca. zwei Monate vor der eigentlichen Anmeldefrist (jeweils 10. Januar und 10. Juni) auf der Webseite des LPA herunterladen.
M2 - Zweiter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
Studierende, die nicht spätestens im August 2013 ihr Praktisches Jahr aufgenommen haben, legen den Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung vor Antritt des Praktischen Jahres nur schriftlich ab. Das Bestehen der schriftlichen Prüfung stellt dabei eine Aufnahmevoraussetzung für das Praktische Jahr dar!
Nach erfolgreicher Absolvierung des Praktischen Jahres folgt der neue Dritte Abschnitt der Ärztlichen Prüfung als Abschlussexamen nur mündlich-praktisch.
Den Antrag auf Zulassung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung inkl. Hinweisen können Sie bereits ca. zwei Monate vor der eigentlichen Anmeldefrist (jeweils 10. Januar und 10. Juni) auf der Webseite des LPA herunterladen.
M3 - Dritter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
Studierende, die den neuen Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (nur schriftlich) bestanden und anschließend erfolgreich ihr Praktisches Jahr absolviert haben, legen den neuen Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (Abschlussexamen) nur mündlich-praktisch ab. Anschließend können Sie bei der Bezirksregierung, in deren Bezirk Sie Ihr Studium abgeschlossen haben, Ihre Approbation beantragen. Sofern Sie im Regierungsbezirk Düsseldorf Ihre Ausbildung abgeschlossen haben, erhalten Sie hier nähere Informationen zum Verfahren.
Den Antrag auf Zulassung zum Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung inkl. Hinweisen können Sie bereits ca. zwei Monate vor der eigentlichen Anmeldefrist (jeweils 10. Januar und 10. Juni) auf der Webseite des LPA herunterladen.
FRÜHJAHR 2024
Examen |
Meldeschluss |
Nachreichfrist |
M1 |
10. Januar 2024 |
09. Februar 2024 |
M2 |
10. Januar 2024 |
08. März 2024 |
M3 |
10. Januar 2024 |
22. März 2024 |
Beantragung Sammelleistungsnachweis für LPA
Damit wir Ihnen fristgerecht Ihren Sammelleistungsnachweis zur Anmeldung für die Prüfung M1 / M2 ausstellen können,
bitten wir Sie die Erstellung des Sammelleistungsnachweis zur Prüfungsanmeldung M1 oder M2 - Frühjahr 2023 zu beantragen.
Antrag zur Erstellung des Sammelleistungsnachweis zur Prüfungsanmeldung M1 oder M2
Quelle: https://www.impp.de/pruefungen/medizin/pr%C3%BCfungstermine.html
Weiterführende Links:
Antrag zur Erstellung des Sammelleistungsnachweis zur Prüfungsanmeldung M1 oder M2
Scheinausgabe-Termine