Familienfreundlichkeit an der Medizinischen Fakultät

 

Informationen rund um die Vereinbarkeit von Familie und Studium

Der Schutz der werdenden Mütter und des ungeborenen Lebens hat natürlich höchste Priorität. In den Anwendungsbereich des MuSchG sind auch Schülerinnen und Studentinnen einbezogen, soweit die Ausbildungsstelle Ort, Zeit und Ablauf der Ausbildungsveranstaltung verpflichtend vorgibt.


 

Studiendekanat
  • Ihre Ansprechpartnerin im Studiendekanat:
  • Dr. Eva Willmann
  • Dekanatsgebaude, EG, Raum 6a
  • Tel. 0201/723-4096
  • eva.willmann@uk-essen.de
Personalärztlicher Dienst des Universitätsklinikum Essen
Gleichstellungsbeauftragte der Medizinischen Fakultät

 

 

 

 

 

Bei Bekanntwerden der Schwangerschaft

Damit die Universität die notwendigen Schritte für Ihren Mutterschutz unternehmen kann, ist sie darauf angewiesen, dass Sie als schwangere oder stillende Studentin die Universität über ihre Schwangerschaft bzw. Stillzeit informieren. Selbstverständlich unterliegen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verschwiegenheitspflicht. Informationen werden nur im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen, und soweit dies zur Umsetzung des Mutterschutzes innerbetrieblich erforderlich ist, weitergegeben.
Zuständig für die Entgegennahme Ihrer Meldung einer Schwangerschaft oder Stillzeit ist das Studiendekanat der Medizinischen Fakultät (Frau Dr. Willmann). Sie sollten das Studiendekanat möglichst frühzeitig über Ihre Schwangerschaft und den voraussichtlichen Entbindungstermin informieren. Diese Mitteilung kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Verpflichtet sind Sie dazu allerdings nicht. Auch über den Zeitpunkt der Mitteilung können Sie selbst entscheiden. Je früher Sie allerdings die Universität von Ihrer Schwangerschaft oder der Tatsache, dass Sie stillen, unterrichten, desto besser kann ein wirkungsvoller Mutterschutz sichergestellt werden. Denn gerade in den ersten drei Monaten der Schwangerschaft können Gefährdungen für das ungeborene Kind bestehen. Wenn Sie stillen, teilen Sie dies bitte ebenfalls dem Studiendekanat so früh wie möglich mit.
Das Studiendekanat wird dann mit Ihnen gemeinsam die Regelungen des Mutterschutzes besprechen und die Erstellung einer so genannten Gefährdungsbeurteilung in die Wege leiten. Dafür werden gemeinsam mit Ihnen sowie den Lehrverantwortlichen der entsprechenden Lehrveranstaltungen Ihre Studienbedingungen im betroffenen Zeitraum geprüft. Ziel der von der Universität verpflichtend durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung ist es, Sie und ihr ungeborenes Kind vor bestimmten Gefahrenpotenzialen zu schützen.

 
Beratung und Unterstützung bei der Kurswahl während Schwangerschaft und Stillzeit

Auf Wunsch beraten und unterstützen wir Sie bei der Kurswahl bzw. bei der Planung Ihres Semesters.

Weitere Informationen und Kontakt: Dr. Eva Willmann, Dekanatsgebäude, Raum 6a, eva.willmann@uk-essen.de, 0201-723 4096

 

Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung

Im Rahmen eines Medizinstudiums können Gefährdungen für werdende Mütter und das ungeborene Leben auftreten. Darum ist es von großer Bedeutung, dass Schwangere sich frühzeitig im Studiendekanat melden.
Im Rahmen einer sogenannten, von der Universität verpflichtend durchzuführenden, Gefährdungsbeurteilung wird gemeinsam mit den Fachverantwortlichen ermittelt und dokumentiert, welche Anpassungen ggf. im Rahmen der gewählten Lehrveranstaltungen getroffen werden müssen, damit das Studium ohne Gefährdung der Schwangeren und des Babys fortgeführt werden kann.

 
HIER ERFAHREN SIE MEHR ÜBER DEN ABLAUF DER ERSTELLUNG EINER GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG

 

  • Sie informieren das Studiendekanat über ihre Schwangerschaft bzw. darüber, dass Sie stillen.
  • Das Studiendekanat händigt Ihnen das Formular zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung für die Lehrveranstaltungen, die Sie im Zeitraum der Schwangerschaft und/oder Stillzeit belegen möchten, aus.
  • Sie wenden sich mit dem Formular zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung an die Lehrverantwortlichen aller Lehrveranstaltungen (außer Vorlesungen), die Sie im Zeitraum der Schwangerschaft und/oder Stillzeit belegen möchten. Diese füllen jeweils die Bögen gemeinsam mit Ihnen aus und legen ggf. nötige Schutzmaßnahmen fest.

Der oder die Lehrverantwortliche informiert Sie über das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung (z.B. Sie sind durch die Teilnahme an der Lehrveranstaltung nicht gefährdet und es sind keine Schutzmaßnahmen erforderlich; Sie sind durch die Teilnahme an der Lehrveranstaltung gefährdet und es werden Schutzmaßnahmen veranlasst; der Besuch der Lehrveranstaltung ist aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich, so dass ein Teilnahmeverbot ausgesprochen werden muss). Grundsätzlich gilt, dass Ihnen die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen ermöglicht werden soll, damit das Studium so reibungslos wie möglich weiter fortgeführt werden kann. Dabei ist jedoch stets zu beachten, dass die Gesundheit von Ihnen und/oder Ihres Kindes nicht gefährdet werden darf.

  • Sie reichen das ausgefüllte und von allen Seiten (Lehrbeauftragte/r und schwangere bzw. stillende Studentin) unterschriebene Formular der Gefährdungsbeurteilung im Studiendekanat ein.
  • Das Studiendekanat leitet eine Kopie der Gefährdungsbeurteilung an den Sicherheitstechnischen Dienst sowie den Betriebsarzt des Universitätsklinikums Essen weiter.
  • Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung sowie eventuelle Schutzmaßnahmen werden dokumentiert. Das Original der Gefährdungsbeurteilung verbleibt im Studiendekanat.
  • Der Sicherheitstechnische Dienst sowie der Betriebsarzt des Universitätsklinikums Essen beraten die verantwortlichen Lehrenden bei Bedarf bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilungen und beim Festlegen von Maßnahmen zum Schutz der schwangeren und/oder stillenden Studentin.

Die Gefährdungsbeurteilungen sind zwingend zu erstellen, die Ergebnisse sind der Aufsichtsbehörde, also der Bezirksregierung Düsseldorf, jedoch nur auf Verlangen zur Verfügung zu stellen.

Weitere Informationen und Kontakt: Dr. Eva Willmann, Dekanatsgebäude, Raum 6a, eva.willmann@uk-essen.de, 0201-723 4096

 

Beratung beim personalärztlichen Dienst

Der personal- und betriebsärztliche Dienst berät die Beschäftigten und Studierende der UME in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie der Unfallverhütung und Gesundheitsförderung. Dazu gehören auch Mutterschutz, Schutz im Rahmen des Medizinstudiums und Gefährdungsbeurteilungen.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin beim personalärztlichen Dienst.Leitung: Dr. Peter Stommel, Esmarchstr. 10, 0201-723 3480, peter.stommel@uk-essen.de

 

Meldung der Schwangerschaft im Studierendensekretariat der Universität Duisburg Essen

Bitte melden Sie die Schwangerschaft auch im Studierendensekretariat der Universität Duisburg Essen (Bereich Einschreibewesen):
https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/studium_und_mutterschutz

 

Liegemöglichkeiten im Lehr- und Lernzentrum

Liegen zur Erholung sind im LLZ vorhanden, ein eigener Raum kann kurzfristig bei Mitarbeiter:innen des LLZ reserviert werden.

 

Psychologische Beratung für Studierende der Medizinischen Fakultät

Die psychologische Beratung wird für Studierende des Fachbereichs Medizin am UK Essen kostenfrei angeboten. Alle Gespräche und persönlichen Angaben werden streng vertraulich behandelt und unterliegen selbstverständlich der Schweigepflicht.
Persönliche Probleme, mit denen Studierende zur psychologischen Beratung kommen können: Prüfungs- und Redeangst, Lernschwierigkeiten, Stress und Überforderung, Zeit- und Leistungsdruck, depressive Verstimmungen, Angst und Panik, familiäre- und Beziehungsprobleme, persönliche Krisen und Belastungssituationen, Selbstwertprobleme.

Weitere Informationen und Kontakt:
Dr. Sabine Vits; Institut für Medizinische Psychologie und Verhaltensimmunbiologie
Institutsgruppe I, Bauteil A, 3. Etage, Raum 47
E-Mail: psychologischeberatung@uk-essen.de
Telefon: 0201-723 4372

 

Beratungsangebote der Universität Duisburg-Essen

 

BAföG-Sonderregelungen für Schwangere und Studierende mit Kind

Weitere Informationen

 

 

 

 

 

 

 

Nach der Geburt

Nach der Geburt eines Kindes möchten wir Sie bestmöglich unterstützen, den ohnehin schon hohen Anforderungen des Medizinstudiums gerecht zu werden. Wir haben hier verschiedene Maßnahmen und Unterstützungsangebote zusammengestellt, die Ihnen das Studieren mit Kind etwas erleichtern sollen.
Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit aufgrund von Kindererziehung vom Studium beurlauben zu lassen. Während der Beurlaubung wegen Schwangerschaft, Kindererziehung und Pflege von Angehörigen dürfen Sie weiterhin Prüfungs- und Studienleistungen erbringen und haben auch weiterhin Studierendenstatus. Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Planung, dass Urlaubssemester grundsätzlich als unterrichtsfreie Zeiten angesehen werden, in denen keine Leistungen erbracht werden können und die dementsprechend auch nicht als Fachsemester für die nach Maßgabe von § 1 Absatz 3 Approbationsordnung für Ärzte vor den einzelnen Abschnitten der Ärztlichen Prüfung jeweils zurückzulegenden Studienzeiten angerechnet werden können. Die Beurteilung dieser Frage obliegt der jeweils im Einzelfall nach Landesrecht zuständigen Stelle (in Nordrhein-Westfalen dem Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie), die Sie ggfs. kontaktieren sollten. Es besteht allerdings gemäß § 9 Absatz 3 Satz 2 Halbsatz 2 Einschreibungsordnung der Universität Duisburg-Essen auch die Möglichkeit, eine Änderung der Beurlaubung in eine Rückmeldung vorzunehmen. Die Änderung kann jedoch nur bis zum Ende der Vorlesungszeit des betreffenden Semesters vorgenommen werden. Weitere Informationen zum Thema Beurlaubung finden Sie hier: https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/beurlaubung.shtml
Das Team des Studiendekanats berät Sie auch, falls Sie weniger Kurse als im Regelverlauf vorgesehen absolvieren und so die Studienbelastung individuell etwas reduzieren möchten.
Bitte sprechen Sie Frau Dr. Willmann an, wenn Sie Fragen zu einzelnen Angeboten haben oder weitere Unterstützung benötigen.

 
Vorzeitige Kursbuchung

Studierende mit Kind(ern) dürfen ihre Kurse schon ein paar Tage eher buchen als alle anderen, damit sie auf jeden Fall in die Kurse kommen, die von Zeit und Ort gut passen und Studium und Familienleben gut vereinbart werden können. Bitte reichen Sie dazu eine Geburtsurkunde im Studiendekanat ein.
Weitere Informationen und Kontakt:
Dr. Eva Willmann, Dekanatsgebäude, Raum 6a, eva.willmann@uk-essen.de, 0201-723 4096

 

Eltern-Kind-Raum in der Bibliothek des Audimaxgebäudes

In der Fachbibliothek Medizin im Audimaxgebäude wurde für Studierende ein Eltern-Kind-Raum eingerichtet. Bibliothek-Nutzer:innen in Begleitung kleiner Kinder können den Raum zum Wickeln, Stillen, Spielen oder auch nur für ein bisschen Ruhe nutzen. Den Schlüssel wird an der Ausleihtheke der Bibliothek ausgegeben. Der Raum kann mit Voranmeldung zu den Öffnungszeiten genutzt werden.
Bei Fragen hilft die Fachschaft unter familie@fsmedizin.de gerne weiter.

 

Stillmöglichkeit im Lehr- und Lernzentrum

Ein eigener Raum zum Stillen kann kurzfristig bei Mitarbeiter*innen des LLZ reserviert werden.

 

Kühlung vom Muttermilch auf Anfrage

Unter Einhaltung strenger hygienischer Voraussetzungen und nur in Absprache mit den Mitarbeiter*innen des Lehr- und Lernzentrums besteht im besonderen Bedarfsfall die Möglichkeit, abgepumpte Muttermilch kurzfristig zu kühlen.

 

Ruhe- und Stillraum am Hohlweg 24

Im Rahmen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV §31) und des Mutterschutzgesetzes (MuSchG §7 und §9) bietet das Universitätsklinikum Essen seinen schwangeren Mitarbeiterinnen einen Ruheraum am Hohlweg 24, Raum 109. Der Raum kann auch von berufstätigen Müttern, die noch ihr Kind stillen, als Rückzugsraum beim Stillen genutzt werden. Kontaktdaten und Schlüsselausgabe: Schwangere, die den Raum nutzen möchten, wenden sich bitte an das MitarbeiterServiceBüro, msb@uk-essen.de oder Telefon 0201-723 1641.

Im MitarbeiterServiceBüro erhalten Sie einen temporär gültigen Code für den Schlüsselkasten. Der Schlüsselkasten befindet am Eingang Hohlweg 24, rechte Seite. Mit dem Zahlencode öffnet sich der Schlüsselkasten. Mit dem dort befindlichen Schlüsseln können Sie jeweils die Haustür und die Zimmertür Nr. 109 öffnen. Das Schwangerenzimmer ist ausgeschildert. Nach der Nutzung des Raumes sind die Schlüssel wieder im Schlüsselkasten zu hinterlegen.

Falls das Schwangerenzimmer Hohlweg 24, Raum 109 belegt ist, können Schwangerenliegen im MSB ausgeliehen werden.

Ausstattung des Schwangeren- und Stillzimmers: Im Schwangeren- und Stillzimmer befinden sich eine Liege, ein bequemer Sessel, ein Wasserkocher, ein Wickeltisch mit Wickelauflage, Desinfektions- und Erste-Hilfe-Ausstattung.

Bitte beachten: Es dürfen keine Gegenstände aus dem Raum entfernt werden. Die Nutzenden tragen Sorge für die pflegliche Behandlung von Einrichtung und Ausstattung. Die Raum ist nach Benutzung sauber und in einem aufgeräumten Zustand zu hinterlassen. Alle elektrischen Geräte und das Licht sind bei Verlassen des Raumes auszuschalten, ebenso ist das Fenster zu schließen und die Tür dann abzuschließen.

Sollte etwas kaputtgehen oder fehlen, setzen Sie sich bitte mit dem MitarbeiterServiceBüro in Verbindung. Wir freuen uns auch über Erfahrungsberichte und Verbesserungsvorschläge.

Kontakt: 0201 723 1641 oder msb@uk-essen.de

 

Kids-Box im Lehr- und Lernzentrum

Im Lehr- und Lernzentrum steht unseren Studierenden ein mobiles Kinderzimmer als „Kids-Box“ zur Verfügung: Dieses kann ganz einfach zu einem Raum dazu gebucht werden und eignet sich für Kinder bis zum Grundschulalter. Es soll Eltern ermöglichen, ihren Nachwuchs bei Betreuungsengpässen oder in Randzeiten kurzfristig mit zur Uni mitzubringen.
Weitere Informationen und Kontakt

 

Psychologische Beratung für Studierende der Medizinischen Fakultät

Die psychologische Beratung wird für Studierende des Fachbereichs Medizin am UK Essen kostenfrei angeboten. Alle Gespräche und persönlichen Angaben werden streng vertraulich behandelt und unterliegen selbstverständlich der Schweigepflicht.
Persönliche Probleme, mit denen Studierende zur psychologischen Beratung kommen können: Prüfungs- und Redeangst, Lernschwierigkeiten, Stress und Überforderung, Zeit- und Leistungsdruck, depressive Verstimmungen, Angst und Panik, familiäre- und Beziehungsprobleme, persönliche Krisen und Belastungssituationen, Selbstwertprobleme

Weitere Informationen und Kontakt: Dr. Sabine Vits; Institut für Medizinische Psychologie und Verhaltensimmunbiologie, Institutsgruppe I, Bauteil A, 3. Etage, Raum 47; E-Mail: psychologischeberatung@uk-essen.de; Telefon: 0201-723 4372

 

Fachschaft Medizin: Referat Studium und Familie

Das Referat Studium und Familie kümmert sich um die Vereinbarkeit von Medizinstudium und Familie an unserer Fakultät. Dabei ist es uns wichtig, organisatorische Abläufe im Studium, speziell für Studierende mit Kind zu verbessern, als Ansprechpartner für Fragen und Probleme in diesem Zusammenhang zu fungieren und eine Plattform für den Austausch Studierender mit Kind zu schaffen.
Weitere Informationen und Kontakt: familie@fsmedizin.de

 

Infoportal des MitarbeiterServiceBüros

Das Infoportal des MitarbeiterServiceBüros der Universitätsmedizin Essen (MSB) bietet u.a. Informationen zu den Themen

  • Elterngeld
  • Kindergeld
  • Kinderbetreuung, Kinderferienbetreuung
  • Alleinerziehende
  • Väterportal

Weitere Informationen und Kontakt

 

Beratung und Unterstützung durch das Studierendenwerk Essen-Duisburg

Studierende mit Kind(ern) der Universität Duisburg-Essen erhalten eine Vielzahl von Beratungs- und Unterstützungsleistungen durch das Studierendenwerk.

  • Sozialleistungen (Elterngeld, Kindergeld, Arbeitslosengeld II, Mutter-Kind-Stiftung)
  • Sonderregelungen (Beurlaubung, Prüfungen, BAföG-Verlängerung)
  • Kinderbetreuungsmöglichkeiten
  • Mensa für Kids (Kinderteller 0,50 EUR; Fläschen und Gläschen erwärmen)
  • Familienappartements

Weitere Informationen und Kontakt:

 

Familienservice der Universität Duisburg-Essen

 

  • Flex-Betreuung (stundenweise Betreuung außerhalb der Regelbetreuung)

Das Angebot der Flex-Betreuung richtet sich an alle Beschäftigte und Studierende der UDE und ermöglicht eine bedarfsgerechte und stundenweise stattfindende Betreuung für Kinder außerhalb der Regelbetreuung in Kita oder Kindertagespflege.

  • Ferienbetreuung
  • Kindertagespflegestellen
  • Väterarbeit

Weitere Informationen und Kontakt

 

Elterngeld für Studierende

Weitere Informationen

 

Beratungsangebote der Stadt Essen

 

  • Familienpunkt der Stadt Essen: Das Team des Familienpunktes hilft als Infozentrale und Navi durch das große Angebot für Kinder und Familien in Essen weiter. Die Mitarbeiter:innen informieren über die verschiedenen Betreuungsformen für Kinder in Essen und beantworten Fragen zum Little Bird Elternportal.
    Weitere Informationen
  • Essener Bündnis Familie: Ziele des Essener Bündnis für Familie sind die Stärkung des öffentlichen Bewusstseins für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen von Familien in Essen durch Vernetzung und Kooperation verschiedener gesellschaftlicher Gruppen und Akteure.
    Weitere Informationen

 

 

 

 

 

 

 

 

Rechtliche Rahmenbedingungen

Die gesetzlichen Rahmenbedingen bilden die rechtliche Grundlage rund um das Thema Mutterschutz bei uns an der Fakultät. Weitere Informationen finden Sie insbesondere hier:

 
Mutterschutzfrist vor der Entbindung

In den letzten sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin darf die schwangere Studentin grundsätzlich nicht am Studienbetrieb teilnehmen (Ausnahme: siehe Selbstbestimmte Entscheidung der Studentin). Für die Berechnung der Schutzfrist vor der Entbindung ist der voraussichtliche Tag der Entbindung maßgeblich. Entbindet eine Studentin nicht am voraussichtlichen Tag, verkürzt oder verlängert sich die Schutzfrist vor der Entbindung entsprechend.

 

Mutterschutzfrist nach der Entbindung

Im Normalfall beträgt diese acht Wochen, bei Frühgeburten im Sinne des Mutterschutugesetzes, bei Mehrlingsgeburten oder wenn vor Ablauf von acht Wochen nach der Entbindung bei dem Kind eine Behinderung im Sinne von § 2 Absatz 1 Satz 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch ärztlich festgestellt wird, zwölf Wochen – in dieser Zeit dürfen die Studentinnen grundsätzlich nicht am Studienbetrieb teilnehmen (Ausnahme: siehe Selbstbestimmte Entscheidung der Studentin). Bei vorzeitiger Entbindung verlängert sich die Schutzfrist nach der Entbindung um den Zeitraum der Verkürzung der Schutzfrist vor der Entbindung. Bei einer festgestellten Behinderung bei dem Kind verlängert sich die Schutzfrist auf zwölf Wochen nach der Entbindung nur, wenn die Frau dies beantragt.

 

„Teilnahmeverbote“ außerhalb der Mutterschutzfristen

Die Ausbildungsstelle darf eine schwangere bzw. stillende Studentin grundsätzlich nicht zwischen 20 Uhr und 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen am Studienbetrieb teilnehmen lassen (Ausnahme: siehe Selbstbestimmte Entscheidung der Studentin).

 

Freistellung für Untersuchungen und Stillzeiten

Studentinnen müssen zur Durchführung der erforderlichen Untersuchungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft freigestellt werden.
Stillende Studentinnen sind auf ihr Verlangen während der ersten zwölf Monate nach der Entbindung für die zum Stillen erforderliche Zeit freizustellen, mindestens aber zweimal täglich für eine halbe Stunde oder einmal täglich für eine Stunde. Bei einer zusammenhängenden Arbeitszeit von mehr als acht Stunden soll auf Verlangen der Frau zweimal eine Stillzeit von mindestens 45 Minuten oder, wenn in der Nähe der Arbeitsstätte keine Stillgelegenheit vorhanden ist, einmal eine Stillzeit von mindestens 90 Minuten gewährt werden. Sofern schwangere und stillende Frauen in Lehrveranstaltungen mit Anwesenheitspflicht Termine aus diesem Grund versäumen, ist das Versäumnis mit einem entsprechenden Nachweis anzuerkennen.

 

Selbstbestimmte Entscheidung der Studentin

Die schwangere Studentin kann auf ihr ausdrückliches Verlangen entgegen dem grundsätzlichen Verbot auch innerhalb der Schutzfristen vor und/oder nach der Entbindung am Studienbetrieb teilnehmen. Diese Erklärung (ein formloser Antrag an das Studiendekanat genügt) kann sie jederzeit für die Zukunft widerrufen.
Die schwangere bzw. stillende Studentin kann sich ebenfalls vom Verbot der Teilnahme am Studienbetrieb in der Zeit zwischen 20 Uhr und 22 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen befreien lassen, wenn die Teilnahme zu Ausbildungszwecken zu dieser Zeit erforderlich ist und insbesondere eine unverantwortbare Gefährdung für die schwangere Frau oder ihr Kind durch Alleinarbeit ausgeschlossen ist. Erforderlich ist auch hierfür wiederum eine ausdrückliche Erklärung der Frau, die sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann.

 

Teilnahme an Prüfungen und/oder Lehrveranstaltungen im Rahmen der Mutterschutzfristen

Eine punktuelle Ausübung der Befreiungsmöglichkeit gemäß §§ 3 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 Satz 1 MuSchG vom relativen Prüfungsverbot aufgrund laufender Mutterschutzfristen ist möglich. Es ist der schwangeren Studentin daher grundsätzlich unbenommen, einzelne Prüfungen zu absolvieren und sich bzgl. weiterer auf das Prüfungsverbot zu berufen. Die Möglichkeit, sich nach erfolgter Befreiung vom Prüfungsverbot wieder auf dieses zu berufen, gilt aber jeweils nur bis zum Prüfungsbeginn, danach richtet sich der Rücktritt nach den allgemeinen Vorschriften. Davon unbeschadet ist die Möglichkeit, bei Vorliegen konkret bestehender schwangerschaftsbedingter Nachteile gemäß § 9 Absatz 1 Satz 4 MuSchG einen einzelfallabhängigen Ausgleich bzgl. der Prüfungsmodalitäten zu verlangen.

 

Anspruch auf „Ersatzleistungen“ im Rahmen von Mutterschutzregelungen

Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, bei Vorliegen konkret bestehender schwangerschaftsbedingter Nachteile gemäß § 9 Absatz 1 Satz 4 MuSchG einen einzelfallabhängigen Ausgleich bzgl. der Prüfungsmodalitäten zu verlangen. Die geforderte alternative Leistung muss allerdings geeignet sein, das Erreichen des in der Studienordnung definierten Qualifikationszieles nachzuweisen.

 

Meldepflicht der Ausbildungsstelle gegenüber der Aufsichtsbehörde

Die Ausbildungsstelle hat die Pflicht, die Aufsichtsbehörde unverzüglich zu benachrichtigen, wenn eine Studentin ihr mitgeteilt hat, dass sie schwanger ist oder dass sie stillt. Für die Universität Duisburg-Essen ist die Aufsichtsbehörde die Bezirksregierung Düsseldorf. Der Sicherheitstechnische Dienst des Universitätsklinikums Essen meldet die schwangere oder stillende Studentin bei der Bezirksregierung Düsseldorf.