Die Medizinische Fakultät der Universität Duisburg-Essen ermöglicht es Ihnen, Ihr Studium weitestgehend selbständig zu organisieren.
So können Sie sich in OpenCampus zum Semesterbeginn in alle Kurse und Prüfungen selber einbuchen.
Dies erfolgt in Ihrem persönlichen OpenCampus-Account im Dashboard unter "Kurse" => "Buchung".
Sie bekommen die Kurse zur Buchung entsprechend Ihres Studienverlaufs angezeigt. Basis ist hier immer die Leistungsübersicht und Ihre signierten Leistungen. Deshalb muss Ihre Leistungsübersicht stets aktuell sein, da Sie sonst ggf. die Voraussetzungen für andere Veranstaltungen nicht erfüllen.
Diese Leistungen werden - ausschließlich - seitens der Fächer signiert.
Rückfragen (gerade bei fehlenden Leistungen!) richten Sie bitte immer ans jeweilige Fach!
Genaue Informationen und Anleitungen („Tutorials“) zur Kursbuchung finden Sie im Dashboard unter 24/7 Hilfe & Suche
oder im unter Support & Service Menü
Auch ein eigenständiges Ausbuchen aus Kursen, Veranstaltungen und Prüfungen ist bis zu zwei Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin möglich.
Hierzu gehen Sie bitte wie folgt vor:
Im Dashboard unter "Kurse" -> "Gebuchte Kurse" -> Zum Ausbuchen aus allen Veranstaltungen:
Zeile mit der Hauptveranstaltung auswählen, z.B. "Übung Epidemiologie I"; nicht nur "Vorlesung" oder "Klausur") -> rechts in der Zeile die (Details) aufrufen -> auf der sich neu öffnenden Seite dann Veranstaltung stornieren.
Alle "verwandten Kurse", meistens Vorlesungen und Prüfung, werden bei Stornierung der Hauptveranstaltung mit storniert.
Bitte überprüfen Sie dies anschließend in einer aktualisierten Ansicht Ihrer gebuchten Kurse.
Dort sollten dann keine Veranstaltungen des Fachs (z.B. Epidemiologie I) mehr aufgeführt sein.
Wenn Sie die Absicht haben, in einem Semester nicht alle Veranstaltungen zu belegen, die zu dem Zeitpunkt vorgesehen sind, weil Sie beispielsweise Zeit
für Ihre Doktorarbeit aufwenden wollen, ein Auslandssemester einlegen oder andere Verpflichtungen haben,
müssen Sie die verpassten Kurse in einem nachfolgenden Semester nachholen.
Bitte beachten Sie aber, dass das Medizinstudium ein kapazitätsbeschränkter Studiengang mit einem festgelegten Studienverlaufsplan ist.
Da es nur eine bestimmte Anzahl von Plätzen in den Kursen und Praktika gibt, können wir nicht zu jedem Zeitpunkt gewährleisten, dass Sie einen Platz erhalten, wenn Sie den Kurs belegen wollen (siehe Studienordnung §4 „Lehrveranstaltungen mit Begrenzung der Teilnehmerzahl“).
Der Studienplan, den Sie als Anhang in der Studienordnung finden, dient Ihnen als Empfehlung für den sachgerechten Aufbau des Studiums
und zeigt die qualitative und quantitative Zuordnung der Fächer zu den einzelnen Studienabschnitten an.
Außerdem finden Sie auf OpenCampus die exemplarischen Stundenpläne aller Semester (1. Abschnitt der ärztlichen Ausbildung und 2. Abschnitt der ärztlichen Ausbildung), die die Timeslots der jeweiligen Kurse anzeigen, sodass Sie mit diesen Informationen einfacher Ihren individuellen Stundenplan erstellen können. Bitte beachten Sie, dass es sich bei den dort hinterlegten Terminen nur um die "Zeitslots" für die jeweiligen Fächer handelt. Ein individueller Stundenplan generiert sich ausschließlich durch Ihre Buchung der jeweiligen Kurse. Unter §7 „Aufbau des Studiums“ der Studienordnung wird dies näher erläutert.
Gehen Sie eigenverantwortlich und gewissenhaft mit dem Thema um. Bei Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass Sie in OpenCampus keine sich überschneidenden Kurse belegen können. Ihnen wird bei der Buchung ein Zeitkonflikt angezeigt.
Diese Kurse müssen wir für Sie manuell buchen.
Senden Sie uns dazu bitte eine E-Mail von Ihrem stud.uni-due-Account aus an das Studiendekanat, unter Nennung Ihrer Matrikelnummer
oder nutzen Sie das Kontaktformular in OpenCampus.
Nach erfolgreicher Buchung der Veranstaltungen, finden Sie Ihre Kursauflistung im Dashboard unter
"Kurse" => "Gebuchte Kurse"
Ihre gesamten Kurstermine finden Sie im Dashboard unter "Stundenplan".
Für einige Studierendengruppen
(Quereinsteiger, studentische Hilfskräfte in der Kursbetreuung, ausländische Studierende im ERASMUS-Semester, Studierende mit Betreuungsaufgaben)
können in Ausnahmefällen individuelle Gruppeneinteilungen berücksichtigt werden.
Dafür melden Sie sich bitte frühzeitig im Studiendekanat mit der Begründung, warum Sie eine gesonderte Gruppeneinteilung benötigen.
Für folgende Fächer werden grundsätzlich separate Anmeldeverfahren durchgeführt:
-
Wahlfächer (Anmeldung im 2. Semester des vorklinischen Abschnitts und im 3. Semester des klinischen Studienabschnitts).
Weitere Informationen dazu finden Sie hier. Ansprechpartnerin: Frau Aileen Scherkamp
-
Blockpraktika (Anmeldung am Ende des 3. Semester des klinischen Studienabschnitts)
Weitere Informationen dazu finden Sie hier. Ansprechpartnerin: Frau Darena Fox
Die Äquivalenzliste für die nach alter Approbationsordnung erbrachten Leistungsnachweise zur Anrechnung nach neuer Approbationsordnung
(nach Abstimmung der Regelungen mit dem Landesprüfungsamt am 17.02.2004).
Ein entsprechendes Merkblatt - herausgegeben vom LPA - liegt im Dekanat vor.
Vollständige Äquivalenz: Der Leistungsnachweis gemäß alter Approbationsordnung wird als inhaltlich äquivalent zum Leistungsnachweis gemäß neuer Approbationsordnung betrachtet,
d. h. das Landesprüfungsamt rechnet ihn für die Zulassung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach neuer ÄApprO an (ohne Benotung).
Teil-Äquivalenz: Der Leistungsnachweis gemäß alter Approbationsordnung, zusammen mit einer Bescheinigung über die Teilnahme an
einer fakultätsspezifischen Ergänzungsveranstaltung, wird vom Landesprüfungsamt für die Zulassung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach neuer ÄApprO angerechnet (beides ohne Benotung).
Keine Äquivalenz: Der Leistungsnachweis gemäß neuer Approbationsordnung kann ausschließlich durch Teilnahme an der entsprechenden Veranstaltung selbst erworben werden.
Die Teilnahme an Kursen der Medizinischen Fakultät der Universität Duisburg-Essen ist für nicht im Studiengang Humanmedizin Immatrikulierte
aus Kapazitätsgründen nicht möglich (siehe § 4 Abs. 6 der geltenden Studienordnung).