FAQ

Sie haben Sie Möglichkeit nach Themen zu filtern (siehe Dropdown „Thema“) und innerhalb eines oder aller Themen nach bestimmten Begriffen zu suchen (siehe Feld „In Frage oder Antwort suchen“).

Bitte beachten Sie, dass die Links, die auf die Seiten der Universität Duisburg-Essen führen, durch den Hackerangriff im November 2022 aktuell nicht verfügbar sind.

Thema: Bewerbungs- und Zulassungsverfahren

Zweithörerschaft: Ist es möglich, mich als Zweithörer im Studiengang Medizin anzumelden? 

Die Teilnahme an Pflichtveranstaltungen gemäß Studienordnung § 4 (6) ist im Studiengang Medizin nur für diejenigen zulässig, die als Ersthörer im Studiengang Medizin an der Universität Duisburg-Essen immatrikuliert sind. Zweithörer sind somit nicht zugelassen. 

Die Zulassung für eine sogenannte kleine Zweithörerschaft kann nur in Vorbereitung auf die Promotion genehmigt werden. Hierbei handelt es sich um eine Ausnahmeregelung, die von der Medizinischen Fakultät im Einzelfall entschieden und freigegeben werden muss. Falls dies für Sie zutreffend ist, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Kollegin im Promotionsbüro (siehe unter „Promotionen“).

Gasthörerschaft: Ist es möglich, mich als Gasthörer im Studiengang Medizin anzumelden? 

Die klassische Gasthörerschaft bedeutet, ohne Nachweis von Qualifikationen nur einzelne Lehrveranstaltungen zu besuchen. Eine Zulassung erfolgt immer nur für ein Semester und es gibt keine Berechtigung, Prüfungen abzulegen. Solch eine Gasthörerschaft ist an der Medizinischen Fakultät der Uni Duisburg-Essen nicht möglich, u.a. da wir nicht im Gasthörerverzeichnis vertreten sind. 

Eine Gasthörerschaft im Studiengang Medizin bleibt ausschließlich Schülern vorbehalten, die sich im Schülervorlesungsverzeichnis über hierfür geöffnete Veranstaltungen informieren können.

Einstufung: Wann benötige ich einen Einstufungsbescheid der Medizinischen Fakultät für die Bewerbung um einen Studienplatz?

Wenn Sie bereits in Deutschland für den Studiengang (Human-)Medizin immatrikuliert sind oder waren und Ihre bisher erbrachten Leistungen für eine Bewerbung für ein höheres Fachsemester anrechnen lassen möchten, dann wenden Sie sich direkt an die Medizinische Fakultät und stellen einen Antrag auf Einstufung. Den Antrag für die Vorklinik bzw. Klinik sowie weitere Informationen finden Sie hier: Einstufung

Mit dem von uns erstellten Einstufungsbescheid können Sie sich dann im Studierendensekretariat der Universität Duisburg-Essen bewerben. Die jeweiligen Fristen und weitere Informationen dazu finden Sie hier: Studierendensekretariat

Bewerbung: Wie bewerbe ich mich um einen Studienplatz für das 1. Semester Medizin?

Für das erste Fachsemester erfolgt die Bewerbung über die Stiftung für Hochschulzulassung "hochschulstart.de". Alle relevanten Informationen sind zu finden unter http://www.hochschulstart.de

Die Ordnung über die Vergabe von Studienplätzen im Studiengang Medizin an der Universität Duisburg-Essen erhalten Sie im Studierendensekretariat

Bitte beachten Sie, dass der Test für die Medizinischen Studiengänge (TMS) eines der Bewerbungskriterien darstellt. Dieser Test findet nur zweimal jährlich statt (Frühjahr und Herbst). Bitte beachten Sie unbedingt die drei unterschiedlichen Anmeldephasen, je nach Teilnahme-Gruppe. Die Teilnahme ist freiwillig. Bewerber, die am TMS teilnehmen möchten, müssen sich selbst bei der TMS-Koordinationsstelle anmelden. Weitere Informationen finden Sie unter TMS-Info.

Bewerbung: Wie bewerbe ich mich um einen Studienplatz für ein höheres Semester Medizin?

Für ein höheres Semester im Studiengang Medizin bewirbt man sich in aller Regel direkt über die Universität. Informationen, Fristen und der Bewerbungsantrag sind zu finden unter https://www.uni-due.org/studium/einschreib/ungswesen

Bewerbung: Kann ich mich für ein höheres Fachsemester für den Studiengang Medizin bewerben, wenn ich eine Prüfung an einer anderen Uni endgültig nicht bestanden habe?

Nein. Sowohl Einschreibung als auch Teilnahme an Pflichtveranstaltungen sind in dem Fall nicht zulässig:

§ 5 Abs. 1 der Einschreibungsordnung der Universität besagt: "Die Einschreibung ist [...] zu versagen, […] wenn die Studienbewerberin oder der Studienbewerber in dem gewählten Studiengang an einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes eine nach der Prüfungsordnung erforderliche Prüfung endgültig nicht bestanden hat; [...]."

Nach § 9 Abs. 4 Nr. 8 der Studienordnung für den Studiengang Medizin an der Universität Duisburg-Essen ist der Besuch einer Pflichtlehrveranstaltung an der Medizinischen Fakultät in Essen in dem Fall nicht zulässig: "Wird der Leistungsnachweis auch in den Wiederholungsprüfungen nicht erbracht, so ist eine erneute Zulassung zu der betreffenden Pflichtveranstaltung ausgeschlossen. Gleiches gilt für Studierende, die an einer anderen Hochschule die entsprechende Lehrveranstaltung besucht und den Leistungsnachweis dort endgültig nicht erbracht haben."

Losverfahren: Wie bewerbe ich mich über das Losverfahren für einen Studienplatz Medizin?

Wenn nach Abschluss der regulären Vergabeverfahren für das 1. Fachsemester noch Studienplätze frei geblieben sind oder wieder frei werden, werden diese durch Losverfahren vergeben oder wieder besetzt. Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online. Infos finden Sie unter Allgemeine Informationen zum Losverfahren (uni-due.de)

 Quereinsteiger: Ist ein "Quereinstieg" in den Studiengang Medizin möglich?

Die Teilnahme an den Pflichtveranstaltungen gemäß Studienordnung ist im Studiengang Medizin nur für diejenigen zulässig, die als Ersthörer im Studiengang Medizin an der Universität Duisburg-Essen immatrikuliert sind (keine Zweithörerschaften).

Ein Quereinstieg - verstanden als Universitäts-Wechsel - ist durch eine Bewerbung für ein höheres Fachsemester möglich; siehe Infos unter https://www.uni-due.org/studium/einschreibungswesen/

Studium ohne Abitur: Kann ich ohne Abitur Medizin studieren?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen ist die Zulassung zum Medizinstudium auch ohne Abitur möglich. Rechtliche Grundlage für den Zugang zum Medizinstudium ohne Abitur ist die neue Verordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte (Berufsbildungshochschulzugangsverordnung) des Landes NRW vom 7. Oktober 2016, hier der Link: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=221&bes_id=35204&aufgehoben=N&menu=1&sg=0

Stark verkürzt lautet die Regelung:

Von Bewerbern mit nicht „fachnaher“ Ausbildung und mind. 3-jähriger Berufspraxis muss eine Zugangsprüfung absolviert werden.

Von Bewerbern mit „fachnaher“ Ausbildung und mind. 3-jähriger Berufspraxis sowie von Bewerbern mit Aufstiegsfortbildung kann eine Zugangsprüfung absolviert werden, um sich ggfs. mit einer Note besser als 4,0 bei der Nachfolgeorganisation der Zentralvergabestelle für Studienplätze (ZVS) - „hochschulstart.de“ - für einen Studienplatz im Fach Medizin zu bewerben.

Bewerbungsschluss für die Zugangsprüfung ist der 1. April eines Jahres für das jeweilige Wintersemester.

Weitere Infos zu den Bewerbergruppen finden Sie unter https://www.uni-due.org/studium/einschreibungswesen/

Die Ordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte an der Universität Duisburg-Essen vom 20. Dezember 2010 mit der Anlage 1 – fachspezifische Regelung für den Zugang zum Studium der Humanmedizin können Sie im Studierendensekretariat anfordern: https://www.uni-due.org/studium/einschreibungswesen 

Bei Interesse erhalten Sie weitere Informationen bei Frau Staudinger, Tel. 0201/723 -1613, michaela.staudinger@uk-essen.de

Zulassung: Nach welchen Kriterien werden die Studienplätze im Fach Medizin vergeben?

Informationen zu den Vergabekriterien finden Sie unter https://www.uni-due.org/studium/einschreibungswesen/ und http://www.hochschulstart.de/. Die Ordnung über die Vergabe von Studienplätzen im Studiengang Medizin an der Universität Duisburg-Essen finden Sie hier.

Zweitstudium: Wie bewerbe ich mich für das Zweitstudium Medizin?

Zweitstudienbewerber ist, wer bereits ein Studium an einer deutschen Hochschule abgeschlossen hat und aus bestimmten Gründen - seien es berufliche oder wissenschaftliche - ein zweites Studium anschließen möchte. Auswahlkriterium für das Zweitstudium ist eine Messzahl, die sich aus dem Prüfungsergebnis des Erststudiums und aus den Gründen für das Zweitstudium ergibt. Die Bewerbung für den Studienplatz erfolgt über die Stiftung für Hochschulzulassung "hochschulstart.de". Weitere Informationen finden Sie unter https://www.hochschulstart.de/startseite/bewerben-beobachten/bewerbung#c1036

Anerkennungen: Wann brauche ich eine Anerkennung der Medizinischen Fakultät für Leistungen aus meinem bisherigen Studium?

Wenn Sie bereits in Deutschland für den Studiengang Humanmedizin immatrikuliert sind oder waren und Ihre bisher erbrachten Leistungen für eine Bewerbung für ein höheres Fachsemester anrechnen lassen möchten, dann wenden Sie sich direkt an die Medizinische Fakultät und stellen einen Antrag auf Einstufung. Weitere Informationen finden Sie hier: Einstufung

Mit diesem Einstufungsbescheid können Sie sich dann im Studierendensekretariat der Universität Duisburg-Essen online bewerben. Weitere Informationen dazu finden Sie hier: Studierendensekretariat

Übersicht Bewerbergruppen: Wann muss ich mich wie und wo für einen Medizinstudienplatz an der Universität Duisburg-Essen bewerben? 

Eine Übersicht der verschiedenen Bewerbergruppen und das daraus resultierende Bewerbungsverfahren finden Sie hier: Übersicht Bewerbergruppen | Medizinische Fakultät der Universität Duisburg Essen (opencampus.net)

Thema: Studienorganisation - Allgemein

Fachverantwortliche: Wo finde ich die Kontaktdaten zu den jeweiligen Fachverantwortlichen? 

Über die Fächerseiten des ersten Abschnitts bzw. zweiten Abschnitts der Ärztlichen Ausbildung finden Sie, sortiert nach Semestern, die Verantwortlichen für das jeweils dem Semester zugehörige Fach. Neben den Zuständigkeiten können Sie auf den Fächerseiten ersehen, an welches Institut bzw. welche Klinik das entsprechende Fach angegliedert ist und durch Anklicken des Titels der Veranstaltung weitere Informationsseiten zum Fach aufrufen.

Rückmeldung: Wie und bis wann muss ich mich zum jeweiligen Semester zurückmelden?

Sie wollen nach Ablauf eines Semesters Ihr Studium auch im Folgesemester bei uns fortsetzen? Dann müssen Sie innerhalb einer bestimmten Frist den Semesterbeitrag zahlen und sich somit zurückmelden. Die aktuellen Fristen, Möglichkeiten der Zahlung sowie weitere Informationen finden Sie in den entsprechenden FAQs auf der Seite der Universität Duisburg-Essen:

https://www.uni-due.de/faq-studium/rueckmeldung_antworten.php#was

Fehltermine: Wie viele Fehltermine darf ich in einer präsenzpflichtigen Veranstaltung haben?

Gemäß Studienordnung § 8 (1) muss den Studierenden der regelmäßige und erfolgreiche Besuch der präsenzpflichtigen Veranstaltungen bescheinigt werden. Eine regelmäßige Teilnahme ist gegeben bei einer Anwesenheit von mindestens 85% in den Pflichtstunden. Bei einer Anwesenheitspflicht größer als 85% muss dies bei Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben werden. Bitte klären Sie, bei Bedarf, mit dem jeweiligen Fach die exakte Anzahl an unschädlichen Fehlterminen ab.

Uni-Kennung: Wann erhalte ich meine Uni-Kennung?

Die Uni-Kennung wird Ihnen nach der Einschreibung zugewiesen; sie wird Ihnen seitens der Universität Duisburg-Essen (nicht vom Studiendekanat) übermittelt. Sofern Sie sich zuvor online beworben haben, haben Sie für die Bewerbung eine Benutzerkennung erhalten. Nach Aktivierung der Uni-Kennung ist die Benutzerkennung der Bewerbung deaktiviert. Bitte benutzen Sie nur noch die nach der Einschreibung erhaltene Uni-Kennung.

Uni-Kennung: Was mache ich bei Problemen mit meiner Uni-Kennung und an wen muss ich mich wenden?

Bei Fragen oder Problemen mit der Uni-Kennung wenden Sie sich bitte an das Zentrum für Informationsdienste (ZIM).

Uni-Kennung: Wofür benötige ich eine Uni-Kennung?

Die meisten Hochschuldienste werden online zur Verfügung gestellt. Für den Zugang zu diesen Diensten benötigen Sie eine Hochschulkennung, Ihre Uni-Kennung. Als Dienste werden u. a. folgende Nutzungsmöglichkeiten angeboten:

 

  • Prüfungsanmeldung
  • Bibliotheknutzung
  • Änderung von Adressdaten
  • Druck des Überweisungsträgers für die Zahlung des Semesterbeitrages
  • Druck der Studienbescheinigungen

 

Detaillierte Informationen zur Nutzung der Uni-Kennung erhalten Sie auf folgender Seite:
https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/uni_kennung.php

„Freisemester“: Was bedeutet das genau?

Der umgangssprachliche Begriff „Freisemester“ besagt, dass Sie in diesem Semester keine Kurse belegen. Am häufigsten wird dies als Auszeit für das Schreiben und/ oder Arbeiten an der Doktorarbeit genommen. Ihre Semesterzugehörigkeit läuft dabei weiter, solange Sie sich auch regulär rückmelden = den Semesterbeitrag entrichten. Anderenfalls müssten Sie ein Urlaubssemester („Beurlaubung“) beantragen, welches nur unter bestimmten Bedingungen genehmigt wird. Nähere Informationen zur offiziellen Beurlaubung finden Sie auf der Seite der Uni Duisburg-Essen: https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/beurlaubung.shtml).

 

Zur besseren Planbarkeit von Kursgrößen und Semesterkapazitäten bitten wir Sie, sich bei der Entscheidung für ein "Freisemester" vor dem Start des jeweiligen Semesters mit kurzer Begründung bei uns zu melden: Studiendekanat@uk-essen.de.

 

Das Ausführen einer Tätigkeit, z.B. als SHK, ist während eines „Freisemesters“ unschädlich, da der Studentenstatus weiterhin gegeben ist.

 

An einem Wahlfach kann man ebenfalls in der Zeit des „Freisemesters“ teilnehmen, auch wenn keine anderen Kurse dazu gebucht werden. 

 

Ein „Freisemester“ ist somit eine fakultätsinterne Vereinbarung, dass Sie eingeschrieben sind, aber keine Veranstaltungen belegen. Offiziell sind Sie aktiver Student/ aktive Studentin und genießen somit z.B. auch die Vorzüge des vergünstigten Essens und des Semestertickets.

Allgemeine Informationen zu den Themen Studienverlaufsplan und Kapazitäten

Das Medizinstudium ist ein kapazitätsbeschränkter Studiengang mit einem festgelegten Studienverlaufsplan.

Wenn Sie die Absicht haben, in einem Semester nicht alle Veranstaltungen zu belegen, die zu dem Zeitpunkt vorgesehen sind, weil Sie beispielsweise Zeit für Ihre Doktorarbeit aufwenden wollen, ein Auslandssemester einlegen oder andere Verpflichtungen haben, müssen Sie die verpassten Kurse in einem nachfolgenden Semester nachholen. Da es nur eine bestimmte Anzahl von Plätzen in den Kursen und Praktika gibt, können wir nicht zu jedem Zeitpunkt gewährleisten, dass Sie einen Platz erhalten, wenn Sie den Kurs belegen wollen (siehe Studienordnung § 4 „Lehrveranstaltungen mit Begrenzung der Teilnehmerzahl“).

Der Studienplan, den Sie als Anhang in der Studienordnung finden, dient Ihnen als Empfehlung für den sachgerechten Aufbau des Studiums und zeigt die qualitative und quantitative Zuordnung der Fächer zu den einzelnen Studienabschnitten an. Außerdem finden Sie auf OpenCampus die Stundenpläne aller Semester und die Termine der jeweiligen Kurse, um einen für Sie individuellen Stundenplan erstellen zu können. Unter § 7 „Aufbau des Studiums“ der Studienordnung wird dies näher erläutert. Gehen Sie eigenverantwortlich und gewissenhaft mit dem Thema um. Bei Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

 

Bitte beachten Sie, dass Sie in OpenCampus keine sich überschneidenden Kurse belegen können. Ihnen wird bei der Buchung ein Zeitkonflikt angezeigt.

Diese Kurse müssen wir für Sie manuell buchen. Senden Sie uns dazu bitte eine Mail von Ihrem stud-uni-due-Account aus an studiendekanat@uk-essen.de unter Nennung Ihrer Matrikelnummer oder nutzen Sie das Kontaktformular (https://uk-essen.cloud.opencampus.net/de/contact) in OpenCampus.

Studierendenakte: Was ist die Studierendenakte und wie lese ich sie? 

In der Studierendenakte (im Menü „Mein Medizinstudium") werden alle Leistungen eingetragen und diese bilden die Grundlage für den Sammelleistungsnachweis

Die Akte sollte immer aktuell sein, d.h. zu Beginn des neuen Semesters sollten die Noten des vorherigen Semesters eingetragen sein.

Fehlt Ihnen ein Noteneintrag, wenden Sie sich bitte an den entsprechenden Fachverantwortlichen und bitten Sie um die Veröffentlichung Ihrer Leistung.

Diese ist notwendig, damit alle Voraussetzungen im Rahmen der Kursbuchung erfüllt werden und Sie gemäß der Studienordnung studieren können.

In die Studierendenakte werden auch Ihre externen Leistungen (Anerkennung des Landesprüfungsamts) hochgeladen. Infos dazu finden Sie auch in den FAQ: „Anerkennung: Was mache ich mit der Anerkennung einer externen Leistung einer anderen Universität?“.

Haben Sie erst im 2. Abschnitt der ärztlichen Ausbildung an der Universität Duisburg-Essen angefangen zu studieren, bleibt die Vorklinik unerledigt ().

Erläuterung der verschiedenen Symbole in der Studierendenakte

 - nicht komplett

 - komplett/bestanden/genehmigt 

 - vom Studiendekanat genehmigte/anerkannte externe Leistungen

 - Dokumentenantrag starten

 - Antragsstellung abschließen

 - Im Genehmigungsprozess

Anerkennung: Was mache ich mit der Anerkennung einer externen Leistung einer anderen Universität (Anerkennungsbescheid LPA)?

 

Wenn Sie bereits eine Anerkennung Ihrer externen Leistung vom Landesprüfungsamt (LPA) erhalten haben ("Anerkennungsbescheid"), können Sie diese in OpenCampus in Ihrer Studierendenakte hochladen. 

Diesen Service bieten wir an, damit im Laufe Ihres Studiums die entsprechenden Voraussetzungen für andere Fächer richtig hinterlegt sind und damit der Sammelleistungsnachweis am Ende dem LPA vollständig vorgelegt werden kann.

Eine Anleitung, wie der Upload funktioniert, finden Sie hier.

Diese Anerkennung wird vom Studiendekanat nochmals geprüft. Ob sie genehmigt oder abgelehnt wurde, finden Sie ebenfalls in Ihrer Studierendenakte an gleicher Stelle. Genehmigte Leistungen sind dort durch ein grünes Siegel markiert:

 - vom Studiendekanat genehmigte/anerkannte externe Leistungen.

 

Falls Sie in Deutschland Medizin studiert haben und von Ihrer Universität eine "Bescheinigung zur Meldung zum Ersten/ Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung" nach ÄAppO Anlage 2 a/ b" (gemäß  §2 Abs. 7 Satz 1 ÄAppO) erhalten haben, können Sie auch diesen Leistungsnachweis, wie zuvor beschrieben, in Ihrer Studierendenakte hochladen. Vollständig erbrachte Leistungen werden auch in diesem Fall vom Studiendekanat geprüft und ggf. anerkannt. Teilleistungen bleiben dabei unberücksichtigt (und können ggf. über die Fächer als Äquivalent anerkannt werden). Neben der zuvor genannten "Bescheinigung zur Meldung zum Ersten/ Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung" (Anlage 2 a/b) kann ebenso eine "Bescheinigung" nach ÄAppO Anlage 2 (gemäß  §2 Abs. 7 Satz 1 ÄAppO) hochgeladen werden, wenn sie die nach ÄAppO geforderten Informationen enthält.

 

Im Falle der Genehmigung steht später auf Ihrem Sammelleistungsnachweis bei dem entsprechenden Fach dann "Äquivalenznachweis". Sie müssen diesen Nachweis bei der Anmeldung zum M1 bzw. M2 beim Landesprüfungsamt mit einreichen

Falls Sie trotz der oben aufgeführten Anleitung (Tutorial) Probleme mit dem Upload der Anerkennung in Ihre Studierendenakte haben sollten, wenden Sie sich bitte an die E-Mail-Adresse studiendekanat@uk-essen.de, bei Fragen zum Sammelleistungsnachweis kontaktieren Sie bitte Michaela Staudinger:

Beratungsmöglichkeiten | Medizinische Fakultät der Universität Duisburg Essen (opencampus.net)

 

Neu an der Uni: Wo finde ich Informationen für Neuimmatrikulierte?

Alle wichtigen Informationen für Ihren Studienstart an der Universität Duisburg-Essen finden Sie hier: Alle wichtigen Informationen zur Neuimmatrikulation | Medizinische Fakultät der Universität Duisburg Essen (opencampus.net)

Späte Immatrikulation: Was mache ich, wenn ich so spät immatrikuliert wurde, dass ich den Semesterstart verpasst habe?

Wenn Sie so spät eingeschrieben wurden, dass Sie die ersten Kurs-, Vorlesungs- oder Praktikumstage verpasst haben, dann wenden Sie sich bitte an die Fachverantwortlichen und klären Sie dort, ob ein späterer Start noch möglich ist und/oder Sie eine Ersatzleistung erbringen können.

Wenn das nicht möglich ist, können Sie den verpassten Kurs zum nächstmöglichen Zeitpunkt belegen.

Kontaktinformationen zu den Fachverantwortlichen finden Sie hier:

Fächer Vorklink

Fächer Klinik

Späte Immatrikulation: Was mache ich, wenn ich so spät immatrikuliert werde, dass ich zum Semesterstart noch keinen OpenCampus-Account habe?

 

Grundvoraussetzung ist die Annahme der Zulassung und das Sie Ihre Semestergebühr bezahlt haben.

 

Nachdem Sie Ihre Unikennung erhalten haben, müssen Sie diese zusammen mit Ihrer studentischen E-Mail-Adresse aktivieren.

Sobald wir Ihre Daten vom Studierendensekretariat bekommen haben, können Sie OpenCampus nutzen.

Erst dann können wir Sie für Kurse freischalten und Sie dürfen daran teilnehmen. Das ist aus versicherungstechnischen Gründen notwendig und nicht anders möglich.

Studierende können nur mit ihrer Unikennung auf OpenCampus zugreifen.

 

Seminare mit klinischem Bezug: Welche Veranstaltungen gehören beim Medizinstudium in Essen zu den Seminaren mit klinischem Bezug?

Das Fach V17 Seminare mit klinischem Bezug setzt sich aus folgenden Teilen zusammen:

  • Seminar Histologie/Pathologie (mit klinischen Bezügen), 1. Semester
  • Seminar Schnittbildanatomie (mit klinischen Bezügen), 2. Semester
  • Seminar Gestörte Organfunktionen Teil Physiologie (mit klinischen Bezügen), 4. Semester
  • Seminar Gestörte Organfunktionen Teil Physiologische Chemie (mit klinischen Bezügen), 4. Semester
  • Seminar Ultraschallanatomie (mit klinischen Bezügen), 4. Semester

Für alle Seminarteile wird erst am Ende des 4. Semesters ein Gesamtschein für das Fach V17 ausgestellt.

Integrierte Seminare: Welche Veranstaltungen gehören beim Medizinstudium in Essen zu den integrierten Seminaren?

Das Fach V16 Integriertes Seminar setzt sich aus folgenden Teilen zusammen:

  • Integriertes Seminar Allgemeinmedizin, 1. Semester
  • Seminar Klinische Anatomie (Anteil der Anatomie am integrierten Seminar klinische Untersuchungen), 2. Semester
  • Integriertes Seminar klinische Untersuchungen, Teil I (Medizinische Psychologie und Medizinische Soziologie), 2. Semester
  • Integriertes Seminar Notfallmedizin, Teil I (klinischer Teil), 2. Semester
  • Integriertes Seminar klinische Untersuchungen, Teil II (klinischer Teil), 3. Semester
  • Integriertes Seminar Notfallmedizin, Teil II (Physiologische Chemie), 3. Semester
  • Integriertes Seminar Notfallmedizin, Teil III (Physiologie), 4. Semester

Für alle Seminarteile wird erst am Ende des 4. Semesters ein Gesamtschein für das Fach V16 ausgestellt.

Fächerübergreifende Leistungsnachweise: Müssen die Fächer der fächerübergreifenden Leistungsnachweise (FÜL) in einem Semester absolviert werden?

Normalerweise ja – siehe § 9 Abs. 4 Nr. 3 der Studienordnung: "...Die Teilprüfungen der beiden letztgenannten fächerübergreifenden Leistungsnachweise gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 2 dieser Ordnung sind in der Regel im selben Semester zu absolvieren; über Ausnahmen entscheidet der Fachvertreter. Ein fächerübergreifender Leistungsnachweis gilt als bestanden, wenn alle darin enthaltenen Teilprüfungen bestanden sind. Wird eine Teilprüfung nicht bestanden, so muss nur der nicht bestandene Teil wiederholt werden. Bestandene Prüfungen oder Teilprüfungen dürfen nicht wiederholt werden.“

Eine Ausnahme kann eintreten infolge eines Uni-Wechsels oder eines Auslandsaufenthalts, wenn nur noch Teile eines FÜL absolviert werden müssen, weil Teile schon extern absolviert wurden.

Fächerübergreifende Leistungsnachweise: Welche Fächer bilden in Essen die fächerübergreifenden Leistungsnachweise (FÜL)?

Spezielle invasive Fachgebiete:

Chirurgie, Orthopädie, Urologie (2. Semester des zweiten Studienabschnitts; der 2. Teil der Chirurgie ist im 3. Semester des zweiten Studienabschnitts)

 

Frau, Kind, Humangenetik:

Kinderheilkunde, Humangenetik und Frauenheilkunde, Geburtshilfe (3. Semester des zweiten Studienabschnitts)

 

Nervensystem und Psyche:

Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie (5. Semester des zweiten Studienabschnitts)

Praktisches Jahr: Wo finde ich Informationen zum Praktischen Jahr (PJ)?

Informationen rund um das Praktische Jahr, inkl. Ausbildungsstätten, Termine und Bewerbungsmöglichkeiten für Externe finden Sie hier: PRAKTISCHES JAHR | Medizinische Fakultät der Universität Duisburg Essen (opencampus.net)

Eine Übersicht zur Anmeldung zum Staatsexamen (M3) finden Sie hier: Informationen zur Anmeldung zum Staatsexamen (M1, M2, M3) | Medizinische Fakultät der Universität Duisburg Essen (opencampus.net)

Weitere Informationen bekommen Sie bei Frau Bischoff, Kontaktdaten finden Sie hier: Beratungsmöglichkeiten | Medizinische Fakultät der Universität Duisburg Essen (opencampus.net)

Erste Hilfe: Wie bekomme ich den Erste-Hilfe-Schein?

Sie erhalten den Schein „Erste Hilfe“, wenn Sie die integrierten Seminare mit klinischem Bezug absolviert haben. Die Ausbildung in Erster Hilfe gemäß § 5 ÄApprO ist Teil des integrierten Seminars V16 Notfallmedizin, Teil I (klinischer Teil) im 2. Semester.

Studienplatztausch: Besteht die Möglichkeit, den Studienplatz zu tauschen?    

Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie darüber informieren, dass ab dem Sommersemester 2024 der Studienplatztausch an der Universität Duisburg-Essen nicht mehr möglich ist: https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/studienplatztausch.shtml

Studierende, die zu uns an die Medizinische Fakultät wechseln möchten, können sich natürlich weiterhin auf einen Studienplatz im höheren Fachsemester bewerben. Der Bewerbungsschluss für das Sommersemester ist dabei der 15. März, für das Wintersemester der 15. September. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/medizin.php

Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur Bewerbung für ein höheres Fachsemester an das Studierendensekretariat der Universität Duisburg-Essen: https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/kontakt.shtml 

Urlaubssemester: Aus welchen Gründen kann ich ein Urlaubssemester (= Beurlaubung) beantragen?

Ein Urlaubssemester (= Beurlaubung) wird im Bereich Einschreibungswesen der Universität beantragt. Gründe, aus denen es beantragt werden kann, weitere Informationen und den Antrag auf Beurlaubung finden Sie unter https://www.uni-due.org/studium/einschreibungswesen/

Optimale Vorbereitung auf das Medizinstudium: Wo finden die MINT-Vorkurse statt?

Die Universität Duisburg-Essen hat mit "mintroduce" ein Vorkursangebot geschaffen, das Sie dabei unterstützt, mögliche Wissenslücken zu schließen und schulische Vorkenntnisse aufzufrischen oder zu vertiefen. Zudem haben Sie im Rahmen der Vorkurse die Möglichkeit, erste Erfahrungen an der Universität zu sammeln und schon zukünftige Kommiliton*innen kennenzulernen. Sie werden so ideal auf Ihren Einstieg in das Medizinstudium vorbereitet!

Sie können bereits ohne Zulassung zum Medizinstudium an den Vorkursen teilnehmen. Da es sich um ein freiwilliges und kostenloses Angebot handelt, müssen Sie sich lediglich für die Teilnahme an den Kursen registrieren. Hinweise zur Anmeldung sowie weitere Informationen finden Sie hier: https://www.uni-due.de/mint/

Außercurriculare Angebote: Welche Angebote außerhalb des Curriculums gibt es? 

Eine Übersicht finden Sie im Menüpunkt „Informationen für Studierende“ unter „Außercurriculare Aktivitäten“.

Sprachkurse: Wie finde ich heraus, welche Sprachkurse für Mediziner angeboten werden?

Die Kurse werden vom Institut für Optionale Studien (IOS) angeboten. Informationen und das Programm des jeweiligen Semesters finden Sie unter https://www.uni-due.org/studium/iwis
Die Anmeldung findet in der Regel in der vorlesungsfreien Zeit über die IOS-Anmeldemaske statt (z. B. für Kurse im Wintersemester im September). Ausnahme: Intensivkurse, die in der vorlesungsfreien Zeit stattfinden.

Verschiedenen Systeme: Was ist der Unterschied zwischen OpenCampus und HISinOne?

HISinOne ist das Studierendenverwaltungssystem der Universität Duisburg-Essen. Dort werden Ihre Daten gepflegt, die Sie bei Ihrer Einschreibung im Studierendensekretariat angegeben haben. 

Sie können sich auf der HISinOne-Seite mit Ihre Unikennung einloggen und einige persönliche Daten ändern. Informationen zum Ändern Ihrer Daten finden Sie hier.

Die medizinische Fakutät erhält aus dem Studierendensekretariat jeden Tag eine aktualisierte Liste mit Ihren Daten und importiert diese in OpenCampus. Das bedeutet, dass nur dort auch Änderungen vorgenommen werden können. 

Sie erhalten eine (ausführliche) Studienbescheinigung nur im Studierendensekretariat.

 

OpenCampus ist das Studierendenverwaltungssystem der Medizinischen Fakultät. Dort (in der Studierendenakte) werden die Leistungen Ihres Medizinstudiums eingetragen.

Das System gibt Ihnen zudem die Möglichkeit, selbstständig Ihre Kurse zu buchen und zu organisieren. Basis für das Buchen Ihrer Kurse ist immer Ihre Studierendenakte und so werden Ihnen nur Kurse angezeigt, die Sie noch nicht belegt haben bzw. für die noch keine Leistung erbracht worden ist. 

Einen Sammelleistungsnachweis Ihrer Leistungen aus dem Medizinstudium erhalten Sie nur an der Medizinischen Fakultät.

 

Thema: Semesterplanung

Semestertermine: Wo finde ich Semestertermine?

Termine der Vorlesungszeiten der nächsten Jahre - soweit bekannt - sind zu finden unter
https://uk-essen.cloud.opencampus.net/de/vorlesungszeiten
An der gleichen Stelle finden Sie auch die Eckdaten des nächsten Semesters wie Vorlesungsbeginn, -ende, vorlesungsfreie Tage.

Semesterzuordnung: Wo finde ich meine Semesterzuordnung?

Ob Sie dem richtigen Semester zugeordnet sind, können Sie hier überprüfen: uk-essen.cloud.opencampus.net/de/semesterzuordnung

Falls die Angaben nicht korrekt sind, melden Sie sich bitte per Mail unter Nennung Ihrer Matrikelnummer unter studiendekanat@uk-essen.de

Semesterzuordnung: Was mache ich, wenn ich nicht eindeutig einem Semester zuzuordnen bin?

Wenn Sie nicht eindeutig einem Semester zuzuordnen sind, weil Sie z. B. die Uni gewechselt haben oder aus anderen Gründen nicht im Regelstudienverlauf sind (Urlaubssemester, Auslandsaufenthalt, Betreuung von Angehörigen), melden Sie sich bitte nach den Klausuren des vergangenen Semesters im Studiendekanat unter studiendekanat@uk-essen.de, damit Ihr Semester und die im kommenden Semester bevorstehenden Kurse geklärt werden können.

Die voreingestellte Semesterzurodnung können Sie hier überprüfenuk-essen.cloud.opencampus.net/de/semesterzuordnung

Semesterplanung: Welche Fächer muss ich in meinem Semester belegen?

Fächer des 1. Abschnitts der Ärztlichen Ausbildung finden Sie hier: Fächer des 1. Studienabschnitts | Medizinische Fakultät der Universität Duisburg Essen (opencampus.net)

Fächer des 2. Abschnitts der Ärztlichen Ausbildung finden Sie hier: Fächer des 2. Studienabschnitts | Medizinische Fakultät der Universität Duisburg Essen (opencampus.net)

Im gleichen Menü finden Sie auch die statischen Stundenpläne der jeweiligen Semester:
Menüpunkt „Informationen für Studierende“ -> „1. bzw. 2. Abschnitt der Ärztlichen Ausbildung“

Bitte kontrollieren Sie nach jeder Kursbuchung, ob Sie alle Fächer Ihres Semesters gebucht haben (unter "Meine gebuchten Kurse"). Eine spätere Buchung fehlender Kurse ist immer mit Komplikationen verbunden und sollte verhindert werden.

Kursanmeldung: In welchen Fällen muss ich mich für Kurse extra anmelden, in welchen nicht?

Seit dem Wintersemester 2020/2021 erfolgt die Kursanmeldung ausschließlich persönlich im OpenCampus unter "Mein Medizinstudium" => "Buchung".

Fächertausch: Kann ich einzelne Fächer aus anderen Semestern vorziehen?

Beim Vorziehen einzelner Fächer gilt das, was auch für das Vorziehen ganzer Semester gilt: Es sollte der Ausnahmefall sein und es ist alles zu beachten, was in der Studienordnung zum Ablauf des Studiums festgelegt ist (siehe "Semestertausch").

Begrenzend ist die Zulassungskapazität des jeweiligen Semesters.

Darüber hinaus gilt, dass keine Überschneidungsfreiheit der Veranstaltungen und Prüfungen mehr garantiert ist, wenn man Veranstaltungen (und Prüfungen) unterschiedlicher Semester kombiniert.
Lässt sich das aber nicht vermeiden, z.B. nach einem Wechsel von einer anderen Uni nach Essen oder nach einem Auslandsaufenthalt, sollte vor Semesterbeginn und vor offizieller Kursbuchung mit uns Kontakt aufgenommen werden. 

Semestertausch: Kann ich Semester tauschen oder vorziehen?

In Ausnahmefällen und eingeschränkt ist das möglich. Begrenzend ist die Zulassungskapazität des jeweiligen Semesters. Hierbei sind aber immer alle Regelungen der jeweils aktuellen Studienordnung zu beachtenAmtliche Bekanntmachungen (opencampus.net).

Insbesondere im 1. Studienabschnitt wichtig: Die Regelungen im § 7 Abs. 1 Nr. 5 "Besondere Vorschriften".

Insbesondere im 2. Studienabschnitt wichtig: Die Regelungen im § 7 Abs. 2 Nr. 5 sowie § 4 Abs. 5.

Beachten Sie bitte außerdem die Zulassungsregelungen der Kurse, die aus mehreren Teilen bestehen, in den entsprechenden Kurs-Infos im Internet. Bsp. Pathologie: Pathologie I (2. klinisches Sem.) vor Pathologie II (3. klinisches Sem.) vor Klinisch-pathologischer Konferenz (6. klinisches Sem.).

 

(siehe auch Text im grünen Kasten oben zum Thema „Studienorganisation“)

Gruppeneinteilung: Kann ich Wünsche bzgl. der Gruppeneinteilung äußern?

Begründete Gruppeneinteilungen für einige Studierendengruppen (Quereinsteiger, studentische Hilfskräfte in der Kursbetreuung, ausländische Studierende im ERASMUS-Semester, Studierende mit Betreuungsaufgaben) können ausnahmsweise berücksichtigt werden.

Dafür melden Sie sich bitte nach den Klausuren des vergangenen Semesters unter studiendekanat@uk-essen.de mit der Begründung, warum Sie eine gesonderte Gruppeneinteilung benötigen.

Gruppeneinteilung: Wie erfolgt die Bekanntgabe der Gruppeneinteilungen?

Studierende melden sich zu Kursen im OpenCampus unter "Mein Medizinstudium" => "Buchung" selber an.

Wenn die Kurse bzw. Gruppen selbst gebucht wurden, sind die Termine und Rahmenbedingungen bekannt.

Sollte die Gruppeneinteilung zu einem späteren Zeitpunkt durch die Fachvertreter erfolgen, sind alle Informationen zum Kurs im OpenCampus unter "Mein Medizinstudium" => "Meine gebuchten Kurse" sichtbar.

Thema: Blockpraktikum

OSCE: Wie wird diese Prüfung durchgeführt?

Bei einer OSCE durchlaufen die Kandidaten mehrere Stationen, an denen sie innerhalb von 5 bis 10 Minuten spezifische Aufgaben erfüllen müssen. An jeder Station erwartet die Teilnehmenden ein simulierter medizinischer Fall oder eine sogenannte Simulationsperson, dargestellt von einem/ einer Schauspieler/ Schauspielerin, der/ die eine bestimmte gesundheitliche Herausforderung präsentiert. Die Stationen werden von einer prüfenden Person überwacht, die die Leistung der Studierenden beurteilt, wobei diese sich je nach Situation aktiv beteiligen kann oder sich zurückhält.

Weitere Informationen zur OSCE bekommen Sie hier

OSCE: Was sind die Ziele dieser Prüfung?

Das Hauptziel der OSCE ist es, eine faire und objektive Bewertung der praktischen Fähigkeiten eines jeden Studierenden zu gewährleisten, indem standardisierte Szenarien bereitgestellt werden, die es ermöglichen, erlernte theoretische Kenntnisse praktisch zu demonstrieren. Dies hilft sicherzustellen, dass alle Studierenden die gleichen Aufgaben unter identischen Bedingungen bearbeiten.

Weitere Informationen zur OSCE bekommen Sie hier

OSCE: Wie bereitet man sich auf eine OSCE vor?

Zur Vorbereitung auf die OSCE sollten Studierende die im Laufe des Semesters erworbenen praktischen Fähigkeiten intensiv üben. Dies kann durch Rollenspiele mit Kommilitonen oder mit Simulationspersonen bei der Durchführung von körperlichen Untersuchungen und verschiedene Gesprächsszenarien (Anamnese, Aufklärung, Überbringen schlechter Nachrichten) oder durch den Einsatz von Simulationsgeräten für invasive Techniken erfolgen.

Weitere Informationen zur OSCE bekommen Sie hier

OSCE: Wie wird diese Prüfung bewertet?

Jede Station innerhalb der OSCE ist mit einer bestimmten Anzahl von Punkten versehen, die auf der erfolgreichen Ausführung der gestellten Aufgaben basieren. Die Gesamtpunktzahl aus allen Stationen bestimmt dann die Endnote des Prüflings.

Weitere Informationen zur OSCE bekommen Sie hier

OSCE: Wann und wo finden die OSCEs für das jeweilige Blockpraktikumsfach statt?

Am Ende des Semesters findet eine OSCE (Allgemeinmedizin, Chirurgie, Kinderheilkunde, Frauenheilkunde, Notfallmedizin) statt. Diese absolvieren Sie im Lehr- & Lernzentrum unserer Fakultät. Ihre individuelle Einteilung erhalten Sie zeitnah. Zu Beginn des Semesters sind Ihnen die Prüfungstage schon bekannt. 

Weitere Informationen zu Blockpraktika finden Sie hier

Allgemeine Informationen zur OSCE bekommen Sie hier

OSCE: Definition und Zweck

Die Objective Structured Clinical Examination (OSCE) ist ein modernes Bewertungssystem, das in der medizinischen Ausbildung eingesetzt wird, um die klinisch praktischen Fähigkeiten von Medizinstudierenden zu prüfen. Diese Methode misst die Kompetenz in verschiedenen alltäglichen medizinischen Aufgaben, wie körperliche Untersuchungen, das Verschreiben von Medikamenten, die Anforderung diagnostischer Tests, die Interpretation von Ergebnissen und die Kommunikation dieser sowie psychosoziale Fertigkeiten. Häufig überprüfte Fertigkeiten schließen das Anfertigen eines EKGs, Reanimationstechniken, Intubation und das Legen peripherer venöser Katheter ein.

Weitere Informationen zur OSCE bekommen Sie hier

Blockpraktikum: Allgemeine Informationen

  • Anmeldeberechtigt sind Studierende, die sich zum Zeitpunkt der Anmeldung mindestens im 3. Semester des zweiten Studienabschnitts befinden.
    Voraussetzung für die Zulassung zu den Blockpraktika ist, gemäß geltender Studienordnung, die Teilnahme am Klinischen Untersuchungskurs im 1. Semester des zweiten Studienabschnitts, das erfolgreiche Bestehen der abschließenden klinisch-praktischen Prüfung sowie die erfolgreiche Absolvierung der vorbereitenden Vorlesungen Innere Medizin, Chirurgie, Kinderheilkunde, Allgemeinmedizin und Frauenheilkunde.

  • Klären Sie bitte alle Fragen umgehend, spätestens aber bis Freitag, 11.00 Uhr, vor Ende der Anmeldefrist.
    Bitte schreiben Sie dazu eine Mail an 
    studiendekanat@uk-essen.de 

    Danach ist Ihre Anmeldung bis Fristende möglich, aber es kann keine Beratung mehr erfolgen. 

  • Bitte melden Sie sich für jedes Blockpraktikumsfach an, das Sie im jeweiligen Semester absolvieren möchten, indem Sie erst einen Gruppenslot wählen und anschließend die jeweiligen Blockpraktikumsfächer. Auch das Blockpraktikum der Allgemeinmedizin kann nur im Semesterverlauf absolviert werden, nicht in der vorlesungsfreien Zeit. Praktikumsplätze in den Lehrpraxen werden über ein Online-Anmeldeverfahren des Instituts für Allgemeinmedizin zu einem späteren Zeitpunkt selbst ausgewählt.

  • Bei Kombination von einem Blockpraktikum mit Fächern anderer Semester wird versucht, die gewünschte Gruppeneinteilung zu berücksichtigen, um einen Zeitverlust zu vermeiden. Eine Garantie ist jedoch auch in diesem Fall nicht möglich.
    Bitte lassen Sie sich wegen der bestmöglichen Kombination mit den anderen Veranstaltungen vom Studiendekanat beraten und melden Sie sich vor Beginn der Blockpraktikumsanmeldung mit Ihrem Einteilungswunsch.
    Danach sind keine Änderungen der Einteilung mehr möglich!

  • Frist verpasst? Dann melden Sie sich bitte umgehend per E-Mail (studiendekanat@uk-essen.de), um zu klären, ob eine nachträgliche Anmeldung möglich ist.

  • In der ersten Vorlesungswoche wird es Einführungsveranstaltungen geben. 

  • Prüfungen/ Leistungen:

    • Am Ende des Semesters finden OSCE-Prüfungen (Allgemeinmedizin, Chirurgie, Kinderheilkunde, Frauenheilkunde, Notfallmedizin) statt.
      Sie werden bei der Buchung des Kurses/ Fachs automatisch für die jeweiligen Prüfungen angemeldet.

    • Im BP Chirurgie müssen Sie zusätzlich ein Portfolio einreichen. 
      Sie werden bei der Buchung des Kurses/ Fachs automatisch dazu angemeldet. 

    • Klausur im BP Allgemeinmedizin & Notfallmedizin
      Sie werden bei der Buchung des Kurses/ Fachs automatisch für die jeweiligen Klausuren angemeldet.   

    • Mündliche Prüfung im BP Innere Medizin 
      Selbstbuchung wird spätestens 4 Wochen vor Semesterende freigeschaltet.

Blockpraktikumsanmeldung, Voraussetzungen: Was mache ich, wenn ich an einem oder mehreren Blockpraktikumsfächern nicht teilnehmen darf, weil ich die Voraussetzungen nicht erfülle?

Wenn Fächer der zentralen Abschlussklausuren (ZAK) auch zum Nachtermin (ZANK) nicht bestanden wurden, gibt es zwei Möglichkeiten:

1. Absolvierung der Blockpraktikumsfächer in zwei Semestern. In diesem Fall verlängert sich die Studienzeit um ein weiteres Semester, da es nicht möglich ist mehrere Blockpraktika (Vollzeitveranstaltungen)
mit anderen Veranstaltungen zu kombinieren.

2. Tausch des 4. und 5. klinischen Semesters, sofern die Kapazitäten des 5. klinischen Semesters nicht erschöpft sind.

Sofern man nur ein Blockpraktikum nicht absolvieren kann, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, dieses im nächsten Semester nachzuholen und mit anderen Veranstaltungen zu kombinieren.

Bitte melden Sie sich in diesem Fall im Studiendekanat unter studiendekanat@uk-essen.de

Blockpraktikumsanmeldung: Kann ich mich zu einzelnen Blockpraktikumsfächern anmelden?

Ja, die Blockpraktika sind bei der Anmeldung einzeln buchbar.
Eine teilweise Belegung oder Anmeldung zu einzelnen Blockpraktika ist z. B. erforderlich für "Uniwechsler", nach Auslandssemestern oder wegen Nichterfüllung der Voraussetzungen in einem Fach oder mehreren Fächern.

Blockpraktikumsanmeldung: Wie melde ich mich zum Blockpraktikumssemester an?

Für die Blockpraktika im 4. Semester des zweiten Studienabschnitts meldet man sich normalerweise im 3. Semester des zweiten Studienabschnitts an.

Voraussetzung für die Teilnahme sind gemäß Studienordnung

  • die Teilnahme am klinischen Untersuchungskurs und das erfolgreiche Bestehen der abschließenden klinisch-praktischen Prüfung
  • erfolgreiche Absolvierung der vorbereitenden Vorlesungen (Innere Medizin, Chirurgie, Allgemeinmedizin, Kinderheilkunde, Gynäkologie), d.h. die zentralen Abschlussklausuren ZAK oder ZANK müssen zuvor bestanden sein.

    Da das zum Zeitpunkt der Anmeldung - im Sommersemester im Mai, im Wintersemester Ende November/Anfang Dezember - noch nicht feststehen kann, melden Sie sich bitte an, wenn Sie beabsichtigen, an den Blockpraktika im nächsten Semester teilzunehmen.

Die Anmeldefrist wird vorab unter https://uk-essen.cloud.opencampus.net/de/blockpraktikum bekannt gegeben.

Thema: Praktika/Famulatur

Famulatur: Wo finde ich Informationen zur Famulatur?

Unter Zweiter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung – M2 | Bezirksregierung Düsseldorf (nrw.de)

finden Sie die Hinweise des Landesprüfungsamtes (LPA) zur Famulatur, u. a. zu den Themenbereichen:

  • Wann ist die Famulatur zu absolvieren?
  • In welchen Abschnitten ist die Famulatur zu absolvieren?
  • Wie muss das Zeugnis/ die Bescheinigung aussehen?
  • Famulatur im Ausland
  • Anerkennung und Prüfung: Welches LPA ist zuständig?
  • Bescheinigungsvordrucke in deutscher, englischer, französischer, spanischer und portugiesischer Sprache

sowie den Antrag auf Anerkennung der Famulatur.

Famulatur: Woher bekomme ich ein (deutsch- oder englischsprachiges) Empfehlungsschreiben für meine Famulatur?

Von Frau Staudinger im Dekanat, Raum 4, Tel. 0201/ 723-1613, michaela.staudinger@uk-essen.de, Sprechzeiten - siehe Beratungsmöglichkeiten.

Bitte schreiben Sie eine E-Mail mit allen Informationen, die das Empfehlungsschreiben beinhalten soll und in welcher Sprache es verfasst werden soll. Das Empfehlungsschreiben wird dann schnellstmöglich erstellt und vom Studiendekan unterzeichnet. Die Bearbeitungszeit beträgt 1 bis 2 Wochen. Bitte planen Sie genug Vorlaufzeit ein!

Krankenpflegedienst: Wo finde ich Informationen zum Krankenpflegedienst? ("Krankenpflegepraktikum")

Unter Erster Abschnitt der Ärztlichen Prüfung - M1 | Bezirksregierung Düsseldorf (nrw.de)

finden Sie die Hinweise des Landesprüfungsamtes (LPA) zum Krankenpflegedienst u.a. mit den Themenbereichen:

  • Wann kann der Krankenpflegedienst absolviert werden?
  • Wo kann der Krankenpflegedienst absolviert werden?
  • Was bestehen für Splittungsmöglichkeiten?
  • Wie muss das Zeugnis/ die Bescheinigung aussehen?
  • Was wird angerechnet?
  • Krankenpflegedienst im Ausland
  • Bescheinigungsvordruck in deutscher Sprache

sowie den Bescheinigungsvordruck in englischer Sprache und den Antrag auf Anerkennung für Erste Hilfe und Krankenpflege.

Versicherungsschutz: Bin ich während des Krankenpflegedienstes ("Krankenpflegepraktikum") und während der Famulatur versichert?

Ja, im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung des Uniklinikums Essen besteht Versicherungsschutz für ordentlich immatrikulierte Studierende der Medizinischen Fakultät Essen im Studiengang Humanmedizin.

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle Aktivitäten im Inland im Zusammenhang mit der studentischen Ausbildung gemäß Ärztlicher Approbationsordnung (ÄAppO)

  • während der Ableistung der Krankenpflegepraktika
  • während der Kurse, Praktika und Hospitationen, die laut Studienordnung und den Curricula der Universität zum Erhalt der Leistungsnachweise gemäß § 27 ÄAppO Absatz 1, Satz 4 und 5, sowie § 27 ÄAppO Absatz 4 vorgeschrieben sind
  • während der Ableistung der Famulaturen
  • während der Ableistung des Praktischen Jahres.

Zu den anerkannten Ausbildungsorten zählen sämtliche Einrichtungen der Hochschule sowie die Akademischen Lehrkrankenhäuser und Einrichtungen der stationären und ambulanten Krankenversorgung (z. B. Arztpraxen, ambulante Tageskliniken, MVZ etc.), soweit die Ausbildung der Studierenden in den Curricula der Hochschule niedergelegt ist oder gemäß entsprechender Absprachen mit der Hochschule erfolgt.

Thema: Wahlfach

Wahlfachanmeldung: Wie melde ich mich für die Wahlfächer an?

Für das Wahlfach im 1. Studienabschnitt meldet man sich normalerweise im 2. vorklinischen Semester, also immer im Sommersemester, über OpenCampus an. Für das Wahlfach im 2. Studienabschnitt im 3. klinischen Semester, im Sommer- oder Wintersemester. Die Anmeldung findet in der Regel im Sommersemester im Mai und im Wintersemester im November statt und wird einige Wochen vorher in den aktuellen Meldungen auf OpenCampus wie auch unter https://uk-essen.cloud.opencampus.net/wahlfach angekündigt. Hier sind auch die Liste der verfügbaren Wahlfächer sowie Informationen zur Anmeldung und Durchführung zu finden.

Das Ergebnis des Anmeldeverfahrens können Sie direkt unter "Meine gebuchten Kurse" einsehen. Sie werden nicht gesondert über das Ergebnis informiert.

Wahlfachanmeldung: Was mache ich, wenn ich die Wahlfachanmeldung verpasst habe?

Wenn die Frist für die Wahlfachanmeldung abgelaufen ist, gibt es manchmal eine kurze Zeit noch die Möglichkeit, sich nachträglich anzumelden. Daher sollte man sich schnellstmöglich bei Frau Scherkamp (Tel. 0201/723-4550 oder aileen.scherkamp@uk-essen.de) melden, wenn man feststellt, dass man die Anmeldung knapp verpasst hat. Ansonsten ist eine Anmeldung erst im folgenden Durchlauf möglich (Vorklinik: Im nächsten Sommersemester; Klinik: Im nächsten Semester).

Wahlfachwechsel: Kann ich mein Wahlfach wechseln?

Nein, eine Änderung der Anmeldegruppe ist ebenso wenig möglich wie ein Wechsel des Wahlfachs.

Ausnahme: Falls Sie eine(n) Tauschpartner:in finden, wenden Sie sich bitte an Frau Scherkamp (siehe Studienordnung, Anhang 2, § 3 Abs. 4+6).

Falls Sie durch besondere Umstände (z. B. Krankheit, Auslandsaufenthalt, Doktorarbeit) nicht an Ihrem Wahlfach teilnehmen können bzw. ein Wechsel notwendig ist, wenden Sie sich bitte an Frau Scherkamp, Tel. 0201/723-4550 oder aileen.scherkamp@uk-essen.de.

Wahlfachabmeldung: Kann ich mich nachträglich von meinem Wahlfach abmelden?

Falls Sie sich von Ihrem Wahlfach nach dem Anmeldezeitraum wieder abmelden wollen, wenden Sie sich bitte an Frau Scherkamp und informieren zudem schnellstmöglich die genannten Ansprechpersonen des Wahlfachs über Ihre Abmeldung.

Wahlfachterminproblem: Was mache ich, wenn ich keine Zeit habe, wenn mein Wahlfach stattfindet?

Die Anmeldung zum Wahlfach einschließlich Bekanntgabe der Ergebnisse findet mit langem Vorlauf vor der Absolvierung statt. Dadurch ist jede(r) Studierende sehr lange vorher in etwa informiert, wann sein/ihr Wahlfach stattfindet und kann sich diesen Zeitraum freihalten. Sobald man aus persönlichen Gründen über den exakten Termin informiert sein muss (Famulatur, Urlaub o.ä. bei Wahlfächern in der vorlesungsfreien Zeit), besteht die Möglichkeit und Verpflichtung, sich über die genannten Ansprechpersonen des Wahlfachs über den Termin zu informieren. Daher wird davon ausgegangen, dass die Situation, dass man „keine Zeit“ hat, nicht auftritt.

Wenn aber doch: Die Studienordnung gibt nur eine Möglichkeit, das Wahlfach zu wechseln (s. Anhang 2; § 3 Abs. 4+6 Studienordnung): Den direkten Tausch mit einem/einer Tauschpartner:in. Kann man sein Wahlfach aus Zeitgründen nicht absolvieren und hat keinen/keine Tauschpartner:in, muss man sich zunächst abmelden und in der nächsten Anmeldephase neu anmelden. Das bedeutet in der Regel einen Zeitverlust und im Extremfall eine Verlängerung des Studiums.

Falls Sie durch besondere Umstände (z. B. Krankheit, Auslandsaufenthalt, Doktorarbeit) nicht an Ihrem Wahlfach teilnehmen können bzw. ein Wechsel notwendig ist, wenden Sie sich bitte an Frau Scherkamp, Tel. 0201/723-4550 oder aileen.scherkamp@uk-essen.de.

Wahlfachtermin: Wie erfahre ich, wann mein Wahlfach stattfindet?

Für den ersten Studienabschnitt gilt:

Wahlfächer, die in der Wahlfachliste dem 3. vorklinischen Semester zugeordnet sind, finden normalerweise in der vorlesungsfreien Zeit vor oder nach dem 3. vorklinischen Semester statt (ausgehend vom 2. vorklinischen Semester als Regelsemester der Anmeldung). Wahlfächer, die dem 4. vorklinischen Semester zugeordnet sind, finden im Verlauf des 4. vorklinischen Semesters statt (in der Regel zu den dafür im Stundenplan fest definierten Zeiten Montag 10.00 - 12.00 Uhr, Mittwoch 8.00 - 10.00 Uhr, Freitag 8.00 - 10.00 Uhr).

Für den zweiten Studienabschnitt gilt:

Wahlfächer sind in der Regel dem 5. klinischen Semester zugeordnet und finden in der vorlesungsfreien Zeit vor oder nach dem 5. klinischen Semester statt (ausgehend vom 3. klinischen Semester als Regelsemester der Anmeldung). Genauere Angaben finden Sie in der Liste unter Wahlfächer des 2. Abschnitts der Ärztlichen Ausbildung.

Für beide Studienabschnitte gilt:

Die meisten Bereiche veröffentlichen die Wahlfach-Infos auf ihrer Homepage, in Moodle oder als Aushang. Manche schreiben ihren Studierenden auch eine E-Mail. Im Zweifel fragen Sie bitte die in der Wahlfachliste unter https://uk-essen.cloud.opencampus.net/wahlfach genannten Ansprechpersonen.

Thema: Prüfungsorganisation

OSCE: Im 1. klinischen Semester -> Klinischer Untersuchungskurs

Am Ende des Klinischen Untersuchungskurses findet eine OSCE statt. Diese absolvieren Sie im Lehr- & Lernzentrum unserer Fakultät. Weitere Informationen erhalten Sie vom Fach.

Allgemeine Informationen zur OSCE bekommen Sie hier

OSCE: Im 2. klinischen Semester -> Urologie

Am Ende Ihres Urologie-Praktikums (F21) findet eine OSCE statt. Diese absolvieren Sie im Lehr- & Lernzentrum unserer Fakultät. Weitere Informationen erhalten Sie vom Fach.

Allgemeine Informationen zur OSCE bekommen Sie hier

Physikum: Welche Prüfung ist das genau?

Gemäß Approbationsordnung (ÄApprO) ist die Ärztliche Ausbildung in drei Abschnitte gegliedert, die jeweils mit dem erfolgreichen Ablegen eines Staatsexamens abgeschlossen werden: 

Erster Abschnitt der Ärztlichen Prüfung: M1

zweiter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung: M2

und dritter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung: M3

Das 1. Staatsexamen, das M1, wird dabei umgangssprachlich als „Physikum“ bezeichnet.

Informationen zum Ablauf und zur Anmeldung des jeweiligen Staatsexamens finden Sie hier

Staatsexamen: Anmeldung und Ablauf

Auf dieser Seite finden Sie ausführliche Informationen zur Anmeldung und zum Ablauf der drei Staatsexamen innerhalb der Ärztlichen Ausbildung: M1, M2, M3

Prüfungstermine: Wo finde ich die Termine der nächsten Prüfungen?

Uni-interne Prüfungen:

Vorklinik

Prüfungstermine - 1. Abschnitt der ärztlichen Ausbildung | Medizinische Fakultät der Universität Duisburg Essen (opencampus.net)

 

Klinik im Wintersemester

Prüfungen - 2. Abschnitt der ärztlichen Ausbildung - Wintersemester | Medizinische Fakultät der Universität Duisburg Essen (opencampus.net)

Klinik im Sommersemester

 Prüfungen - 2. Abschnitt der ärztlichen Ausbildung - Sommersemester | Medizinische Fakultät der Universität Duisburg Essen (opencampus.net)

 

Für den 1. Abschnitt ("M1" oder "Physikum“) und 2. Abschnitt ("M2“) der Ärztlichen Prüfung:

Prüfungstermine Medizin - www.impp.de

 

Die mündlichen Prüfungszeiträume werden meist recht kurzfristig bekannt gegeben.

Klausuranmeldung und -abmeldung: Wie geht das und welche Fristen müssen beachtet werden?

Zu Beginn des Semesters besteht die Möglichkeit, sich im Rahmen der Kursbuchung zu den Klausuren des jeweiligen Semesters anzumelden.

Eine Abmeldung von einer Prüfung hat von der oder dem Studierenden innerhalb einer Frist von zwei Wochen vor dem Prüfungstermin zu erfolgen.

Nach Ablauf der Abmeldefrist kann man sich nur noch durch ein ärztliches Attest offiziell vom Prüfungsversuch abmelden. 

Das Attest muss dem Fachverantwortlichen der entsprechenden Klausur vorgelegt werden.

Eine Ausnahme stellen die Fächer der Zentralen Abschlussklausuren (ZAK) dar. Atteste für diese Fächer werden innerhalb der üblichen 14-Tage-Frist im Dekanat (idealerweise bei Herrn Heue oder Frau Mäker) abgegeben. Seit dem Sommersemester 2024 besteht auch die Möglichkeit, Atteste für die ZAK/ZANK über ein Online-Formular hochzuladen. Mehr Informationen dazu finden Sie hier. 

Prüfungsversuche: Wie viele Prüfungsversuche gibt es?

Für die Uni-internen Prüfungen gilt: Vier.

§ 9 der Studienordnung regelt die Anzahl der Prüfungsversuche wie folgt: Abs. 4 Nr. 5: "Wenn Studierende den Gesamt-Leistungsnachweis einer Pflichtveranstaltung nicht ausreichend erbringen, so kann dieser dreimal wiederholt werden".

Für die Staatsexamina gilt: Drei.

Das wird geregelt in § 20 Abs. 1 der ÄAppO: Die einzelnen Teile des ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung, der zweite und der dritte Abschnitt der Ärztlichen Prüfung können jeweils zwimal wiederholt werden.

Nachprüfung: Unter welchen Voraussetzungen kann ich an einer Nachprüfung teilnehmen?

Gemäß § 9 Abs. 4 Nr. 4 der Studienordnung ist die Teilnahme an einer Wiederholungsprüfung nur zulässig, wenn die reguläre Prüfung desselben Semesters nicht bestanden wurde oder eine Entschuldigung gemäß Nr. 2 vorliegt. Nr. 2 sagt u. a., dass im Fall einer Erkrankung die ärztliche Bescheinigung innerhalb von 14 Tagen nach dem Prüfungstermin vorzulegen ist und andere Gründe für das Versäumnis durch Vorlage geeigneter Nachweise ausreichend glaubhaft gemacht werden müssen.

ZAK/ZANK: Wo finde ich die Anmeldetermine, Termine, Ergebnisse der Zentralen Abschluss(nach)klausuren (ZAK/ZANK)?

 Attest: Wer bekommt mein Attest?

Normalerweise müssen Atteste an die Ansprechpartner der Fächer geschickt werden, die es betrifft. Eine Ausnahme stellen die Fächer der Zentralen Abschlussklausuren (ZAK) dar. Atteste für diese Fächer werden innerhalb der üblichen 14-Tage-Frist im Dekanat (idealerweise bei Herrn Heue oder Frau Mäker) abgegeben.
Die Atteste müssen einen Stempel der Praxis und die Unterschrift des Arztes/ der Ärztin aufweisen.

Seit dem Sommersemester 2024 besteht auch die Möglichkeit, Atteste für die ZAK/ZANK über ein Online-Formular hochzuladen. Mehr Informationen dazu finden Sie hier. 

Leistungsnachweise: Wie bekomme ich meine Leistungsnachweise?

Mit Einführung des Sammelleistungsnachweises ("Bescheinigung zur Meldung zum Ersten/ Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung") wurde die Erstellung von Einzelleistungsnachweisen eingestellt.

 

Hinweise zur Erstellung und zum Erhalt des Sammelleistungsnachweises finden Sie hier: Antrag zur Erstellung des Sammelleistungsnachweis zur Prüfungsanmeldung M1 oder M2 - Frühjahr 2023 | Medizinische Fakultät der Universität Duisburg Essen (opencampus.net)

 

Wenn Sie für bestimmte Zwecke einen unvollständigen Sammelleistungsnachweis bzw. ein Transcript of Records mit Ihren bisher erbrachten Leistungen herunterladen möchten, können Sie diese Dokumente auch jederzeit selbstständig auf OpenCampus über folgenden Weg abrufen:

 

In Ihrem OpenCampus-Account unter  

"Mein Medizinstudium"   -> meine Studierendenakte   -> + Medizin Vorklinik   -> Medizin Vorklinik   -> Allgemeine Informationen (Vorklinik) 

oder

"Mein Medizinstudium"   -> meine Studierendenakte   -> + Medizin Klinik   -> Medizin Klinik   -> Allgemeine Informationen (Klinik),

jeweils in der rechten Spalte, unter "Dokumente".

 

 

Thema: Moodle

Moodle: FAQs und Tutorials zu Moodle

Klicken Sie bitte auf folgenden Link, um alle Informationen an einer Stelle zu finden:
https://uk-essen.cloud.opencampus.net/de/node/594935

Falls Sie sonst noch Fragen zu Moodle oder zu den Passwörtern der Kurse haben, können Sie gerne Frau Mäker unter der Nennung Ihrer Matrikelnummer wie folgt kontaktieren:

Dipl.-Päd. Daniela Mäker - E-Learning Beauftragte
Studiendekanat Medizinische Fakultät
Dekanatsgebäude EG Büro 7
Tel.: 0201/ 723-1314
E-Mail: daniela.maeker@uk-essen.de

 

Weitere Tutorials, zu verschiedenen Themen, finden Sie über diese Seite.

Moodle: Was ist Moodle?

Moodle ist ein Kurs- bzw. Lernmanagementsystem, das die Universität Duisburg-Essen nutzt, damit Dozierende ihren Studierenden Kursmaterialien zur Verfügung stellen können, z.B.:

  • Vorlesungsfolien, Vorlesungsaufzeichnungen
  • Skripte, Lernziele, Links, E-Learning-Fälle, Lehrfilme, Literatur

Zusätzlich wird Moodle auch zur Kursorganisation verwendet, z.B. damit Sie sich in Gruppen und zur Klausur eintragen können, aber auch, um Prüfungsergebnisse einzusehen

 Moodle: Wieso werden nicht alle Vorlesungen gefilmt?

Das Filmen der Vorlesungen ist eine Entscheidung der Dozierenden bzw. des Faches, die aus vielerlei Gründen befürwortet, mitunter aber auch negativ gesehen wird.

Moodle: Wo finden Sie das Moodle der Universität Duisburg-Essen?

Die Lernplattform Moodle der Universität Duisburg-Essen ist unter folgendem Link zu finden: https://moodle.uni-due.de/

Thema: Studienfinanzierung

BAföG: Wie beantrage ich BAföG?

Ansprechpartner für Bafög ist das Studentenwerk Essen-Duisburg AöR.

Erste Informationen und Kontaktdaten finden Sie unter http://studentenwerk.essen-duisburg.de/studienfinanzierung/bafoeg/

BAföG: Woher bekomme ich einen Leistungsnachweis für das BAföG-Amt (Formblatt 5)?

Von Frau Staudinger im Dekanat, Raum 4, Tel. 0201/ 723-1613, michaela.staudinger@uk-essen.de , Sprechzeiten - siehe Beratungsmöglichkeiten.

 

Bitte schreiben Sie eine E-Mail mit allen wichtigen Eckdaten: Name, Matrikel-Nr. und Zeitpunkt, zu dem das Formblatt 5 benötigt wird (Vorgabe des Bafög-Amts). Beachten Sie bitte, dass Sie für ein positives Formblatt 5 in der Regelstudienzeit liegen müssen.

 

Ausnahmen sind nur in wenigen, vom Bafög-Amt genau festgelegten, Ausnahmen möglich.

 

Hier der Link zur maßgeblichen Bafög-Vorschrift: § 15 BAföG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

 

Bitte beantragen Sie die Bescheinigung rechtzeitig, da die Bearbeitung (wegen Einholung der Unterschrift des Studiendekans) 1 bis 2 Wochen in Anspruch nehmen kann.

 

Hier noch ein Link für allgemeine Informationen zum BAföG: Informationen für BAföG-Geförderte - BAföG (xn--bafg-7qa.de)

Thema: Verordnungen

Approbationsordnung: Wo finde ich die Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO)?

Die Approbationsordnung für Ärzte vom 27. Juni 2002 (BGBl. I S. 2405), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 7. Juni 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 148) geändert worden ist, ist hier zu finden.

 

Evaluationsordnung: Wo finde ich die Evaluationsordnung der Medizinischen Fakultät?

Die aktuelle Evaluationsordnung für Lehrveranstaltungen der Medizinischen Fakultät an der Universität Duisburg-Essen finden Sie hier.

Studienordnung: Wo finde ich die Studienordnung für den Studiengang Medizin in Essen?

Die aktuelle Studienordnung finden Sie hier.

Thema: Sonstiges Studienrelevantes

Klinischer Untersuchungskurs: Was sind die Ziele und Inhalte dieses Kurses?

Der Klinische Untersuchungskurs findet im 1. klinischen Semester statt und vermittelt grundlegende Untersuchungstechniken und Basisfertigkeiten in folgenden Bereichen

Anamnese, Blutabnahme, Hygiene, Innere Medizin, Chirurgie, Neurologie, Pädiatrie, Augenheilkunde, 

Dermatologie, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Breaking-Bad-News.

 

Ziel ist die Beherrschung der grundlegenden Untersuchungstechniken, der Anamneseerhebung und der venösen Blutentnahme, inkl. Hygiene. 

Die Inhalte im Klinischen Untersuchungskurs werden zum Teil am Krankenbett vermittelt, aber auch mit Hilfe von Simulationspatienten und Dummies.

Studierendenausweis: Woher und wann erhalte ich meinen Studierendenausweis? 

Sobald Sie an unserer Hochschule immatrikuliert sind, sendet Ihnen das Einschreibungswesen den Studierendenausweis innerhalb von 2 bis 3 Wochen per Post zu. Mangels Zuständigkeit kann Ihnen das Studiendekanat weder über die exakte Dauer noch über den aktuellen Bearbeitungsstand Auskunft erteilen. 

Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite der Universität Duisburg-Essen:

https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/studierendenausweis.shtml

Studierendenausweis: Was mache ich bei Verlust oder Beschädigung des Studierendenausweises? 

Bei Verlust oder Beschädigung kann ein neuer Ausweis im Bereich Einschreibungswesen (Campus Essen, Studienservice; Campus Duisburg Büro 152 und 196 - Frau BergFrau Steinkopf 1. Etage) per E-Mail von Ihrer persönlichen „@stud.uni-due.de“ E-Mail-Adresse mit Angabe Ihrer Matrikelnummer beantragt werden.

Für den neuen Ausweis wird eine Gebühr von 10,00 Euro erhoben. Die Gebühr ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Ausweises per Überweisung zu zahlen.

Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite der Universität Duisburg-Essen:

https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/studierendenausweis.shtml

Aktuelle Nachrichten: Wo finde ich aktuelle Meldungen des Studiendekanats?

Alle aktuellen Meldungen aus dem Studiendekanat finden Sie hier.

Dabei können Sie unter „Tags“ die Themengebiete filtern, die für Sie relevant sind.

Persönliche Daten: Wie ändere ich meine Adresse oder korrigiere meinen falsch geschriebenen Namen in OpenCampus?

Bitte überprüfen Sie zeitnah in OpenCampus Ihre dort hinterlegten persönlichen Daten. Falls Ihre Daten falsch, unvollständig oder nicht aktuell sein sollten (z.B. die Vollständigkeit des Namens bei mehreren Vornamen, die Änderung des Namens nach Heirat etc.), lassen Sie Ihre Daten bitte umgehend beim Studierendensekretariat der Universität anhand Ihrer Geburts- bzw. Heiratsurkunde korrigieren. Kontaktdaten zum Studierendensekretariat finden Sie hier.

 

Wenn Sie lediglich Ihre Anschrift ändern wollen, können Sie das selbstständig im HISinOne (Studierendenverwaltungsysytem der UDE) vornehmen.

 

Ausschließlich Korrekturen im Studierendensekretariat oder HISinOne haben Einfluss auf Ihre Daten in OpenCampus. Sie werden dort täglich aktualisiert. Überprüfen Sie Ihre Daten bitte in OpenCampus nach ca. einer Woche auf Korrektheit. Sollten weiterhin Ungereimtheiten in Bezug auf Ihre zu korrigierenden Daten bestehen, melden Sie sich bitte noch mal beim Studierendensekretariat der Universität – Bereich Einschreibung.

 

Bitte behalten Sie die Korrektheit Ihrer Daten unbedingt im Blick, denn falsche oder unvollständige persönliche Daten können zu Problemen bei der Anmeldung zum ersten bzw. zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung beim Landesprüfungsamt führen.

Links: Weitere hilfreiche Links

Mentoring-Programm der Medizinischen Fakultät: Für wen wird das Mentoring-Programm angeboten?

Das Mentoring-Programm MentiZin der Medizinischen Fakultät richtet sich an alle Studierenden im ersten Semester und das primäre Ziel ist die Unterstützung der Studierenden in der Studieneingangsphase. Vor Semesterbeginn werden alle Studienanfänger zum Mentoring-Programm eingeladen. Am ersten Semestertag nach der Einführungsveranstaltung "Hora Academica" treffen die Mentees erstmalig auf ihre Mentoren. Jede Mentoring-Gruppe besteht in der Regel aus 6 bis 8 Studienanfängern und eine:r Mentor:in. Die Mentor:innen sind selbst Medizinstudierende aus höheren Semestern und stehen als Ansprechpersonen während des ersten Semesters jederzeit zur Verfügung und helfen bei Fragen und Problemen im Studienalltag weiter. Typische Themen im Mentoring-Prozess sind Erfahrungsaustausch, Studienablauf, OpenCampus, Vereinbarkeit von Studium und Privatleben, Vor- und Nachbereitung von Lehrveranstaltungen sowie Angebote und Einrichtungen der Medizinischen Fakultät und UDE.

Informationen zu MentiZin gibt es hier: https://uk-essen.cloud.opencampus.net/de/mentoring

 

Neben dem Mentoring-Programm MentiZin für Studierende im ersten Semester gibt es noch das Programm MentiZin², das sich an alle Studierenden der Fakultät richtet. MentiZin² bietet ein breites Angebot von unterschiedlichen Fachtutorien, Workshops zum Selbst- und Zeitmanagement, Lernstrategien, Prüfungsvorbereitung etc. an.

Fachtutorienprogramm: Für welche Fächer werden Fachtutorien angeboten? 

Die Medizinische Fakultät bietet ein freiwilliges Fachtutorien-Programm an. Das Fachtutorien-Programm an der Medizinischen Fakultät ist ein wesentlicher Bestandteil des Mentoring-Programms MentZin2 und richtet sich an alle Studierenden im Fach Humanmedizin.

Es gab bisher Fachtutorien für die Fächer Anatomie, Biochemie, Biologie, Chemie, Physik und Physiologie für den vorklinischen Abschnitt des Medizinstudiums sowie für die Fächer Pharmakologie, Innere Medizin, Dermatologie und Hygiene, Mikrobiologie und Virologie für den klinischen Abschnitt. Aktuell gibt es Fachtutorien für die Fächer Chemie, Physik, Pharmakologie, Dermatologie sowie Hygiene, Mikrobiologie und Virologie.

Wenn sich im Rahmen von Evaluationen oder sonstigen Rückmeldungen im Rahmen des Mentoring-Programms o.ä. heraus stellt, dass besonderer Bedarf an fachlicher Unterstützung besteht, kann ein entsprechendes Fachtutorium angeboten werden.

Vorbereitet und gehalten werden die Fachtutorien von studentischen Tutor:innen, die zuvor medizindidaktisch geschult wurden. Die Fachtutorien finden meistens am Ende des Semesters statt, um auf die Abschlussklausuren oder Prüfungen vorzubereiten. Zu den Fachtutorien wird per E-Mail eingeladen und die Anmeldung läuft über OpenCampus.

Ansprechpartnerin im Studiendekanat: Dr. Eva Willmann, eva.willmann@uk-essen.de

Medizinstudium mit chronischer Erkrankung und Behinderung: Welche Unterstützung gibt es? 

Die Medizinische Fakultät möchte Studierende mit chronischer Erkrankung und Behinderung besonders unterstützen. Es gibt daher die Möglichkeit, einen Antrag auf Nachteilsausgleich zu stellen, um die erkrankungs- oder behinderungsbedingten Nachteile auszugleichen.

Studierende mit chronischer Erkrankung und/oder Behinderung haben die Möglichkeit, einen formlosen "Antrag auf Nachteilausgleich" zu stellen. In diesem Antrag sollte die Einschränkung im Studium oder in einer Prüfung dargelegt und bedarfsorientierte Modifikationsformen (mehr Prüfungszeit o.ä.) vor­ge­schla­gen werden. Dem Antrag auf Nachteilsausgleich ist ein fachärztliches Attest beizufügen. Aus dem fachärztlichen Attest sollte glaubhaft hervorgehen, dass es wegen der Behinderung und/oder chronischer Erkrankung nicht möglich ist, z.B. an der Prüfung in der vorgesehenen Form teilzunehmen.

Ansprechpartnerin im Studiendekanat: Dr. Eva Willmann, eva.willmann@uk-essen.de

Medizinstudium mit Kind: Welche Unterstützung gibt es? 

Die Medizinische Fakultät möchte Studierende mit Kind(ern) besonders unterstützen. Es gibt daher verschiedene Maßnahmen, die die Vereinbarkeit von Studium und Familie erleichtern sollen. Studierende mit Kind(ern) dürfen beispielsweise ihre Kurse schon ein paar Tage eher buchen als alle anderen, damit sie auf jeden Fall in die Kurse kommen, die von Zeit und Ort gut passen und Studium und Familienleben gut vereinbart werden können. Informationen zum Thema Studium mit Kind finden Sie hier: https://uk-essen.cloud.opencampus.net/de/familien

Ansprechpartnerin im Studiendekanat: Dr. Eva Willmann, eva.willmann@uk-essen.de

Mutterschutz: Wo finde ich Infos zu dem Thema?

Die Medizinische Fakultät unterstützt die Vereinbarkeit von Familie und Studium und tut alles Mögliche dafür, dass schwangere Studentinnen ihr Studium weiter erfolgreich absolvieren können. Im Fall einer Schwangerschaft ist es zunächst wichtig, dass die schwangere Studentin vor Beginn der Lehrveranstaltungen (außer Vorlesungen) Kontakt zu allen betreffenden Fachvertretern aufnimmt und eine Gefährdungsbeurteilung erstellen lässt. Damit wird sichergestellt, dass im Rahmen der Lehrveranstaltungen jegliche Gefahr für die werdende Mutter und ihr Baby ausgeschlossen ist. Weitere Informationen zum Thema Mutterschutz an der Medizinischen Fakultät finden Sie hier: https://uk-essen.cloud.opencampus.net/de/familien

Ansprechpartnerin im Studiendekanat: Dr. Eva Willmann, eva.willmann@uk-essen.de

Es ist auch wichtig, dem Studierendensekretariat der Universität Duisburg-Essen eine Mitteilung über Schwangerschaft zukommen zu lassen. Weitere Infos dazu finden Sie hier: https://www.uni-due.org/studium/einschreibungswesen/

 

 

Kittelvergabe: Wer bekommt wann und wo einen Kittel?

ACHTUNG: Öffnungszeiten der Kasse momentan nur von 07.45 - 12.00 Uhr  

Die Ausgabe erfolgt ausschließlich an Studierende in klinischen Semestern mit Patientenkontakt, um einwandfreie hygienische Standards zu gewährleisten. Alle Infos über die aktuell gültigen Regelungen bezüglich der Kittelvergabe an Medizin-Studierende am Uniklinikum Essen (UKE) finden Sie hier 

 

Die benötigte Kittelberechtigungsbescheinigung finden Sie in Ihrem OpenCampus-Account unter Mein Medizinstudium -> Studierendekte -> +Medizin Klinik -> Medizin Klinik -> Allgemeine Informationen (Klinik) in der rechten Spalte unter "Dokumente". 

Studienbescheinigung: Wo kann ich eine Studienbescheinigung/ Immatrikulationsbescheinigung ausdrucken?

Bitte melden Sie sich mit Ihrer Unikennung unter der folgenden Adresse in HISinOne an: https://campus.uni-due.de/cm

Dort können nach dem erfolgreichen Login unter dem Menüpunkt "Mein Studium“ -> "Studienservice“ -> Registerkarte „Bescheinigungen und Anträge“ u.a. auch Studienbescheinigungen/ Immatrikulationsbescheinigungen angefordert werden. Falls die auf dem Bescheid hinterlegten Informationen nicht korrekt sind, halten Sie bitte mit dem Studierendensekretariat Rücksprache.

Die Kontaktinformationen können Sie über den folgenden Link einsehen: https://www.uni-due.org/studium/einschreibungswesen/

Studienbescheinigung: Ich benötige eine ausführliche Studienbescheinigung

Eine ausführliche Studienbescheinigung (Studienverlaufsbescheinigung), z.B. für die Kindergeldkasse, bekommen Sie beim Studierendensekretariat - Kontakt Einschreibungswesen (uni-due.de)

Tutorials: Wo finde ich Tutorials zu den Anwendungen von OpenCampus?

Wir haben bereits viele Tutorials zur Anwendung von OpenCampus erstellt. Sie finden diese hier: OpenCampus-Tutorials für Studierende | Medizinische Fakultät der Universität Duisburg Essen

Wenn Ihnen eine Anleitung fehlen sollte, melden Sie sich bitte bei uns. Gerne erweitern wir das Angebot.

 

Weitere Tutorials, thematisch sortiert, finden Sie bereits über diese Seite.

 

 Studierendenwohnheim: Wie bekomme ich einen Platz im Studierendenwohnheim?

Träger der Studierendenwohnheime ist das Studierendenwerk Essen-Duisburg AöR. Erste Informationen und Kontaktdaten finden Sie unter http://studentenwerk.essen-duisburg.de/wohnen/

Fachschaft: Was ist eine Fachschaft?

Eine Fachschaft wird gebildet durch die Studierenden eines Faches. Sie wählt VertreterInnen, die als Fachschaftsrat oder vereinfacht als Fachschaft bezeichnet werden. Aufgabe der Fachschaft ist es, die Interessen der Studierenden zu vertreten.

Die Fachschaft Medizin bietet immer zu Beginn des Wintersemesters eine „Ersti-Betreuung“ mit Veranstaltungen insbesondere in der Woche vor Vorlesungsbeginn, einer Ralley am ersten Vorlesungstag, einer Wochenendfahrt nach Holland und vielen anderen Aktivitäten an. Infos unter http://www.fsmedizin.de/

„AluMedEs“: Das Alumni-Netzwerk der Medizinischen Fakultät Essen

„AluMedEs“, das Alumni-Netzwerk der Medizinischen Fakultät Essen, richtet sich an alle Kolleginnen und Kollegen, die ihr Medizinstudium oder ein Postgraduate-Studium in Essen erfolgreich abgeschlossen haben, die an unserer Fakultät promoviert oder habilitiert wurden, ihren Facharzt erworben haben oder als Lehrende tätig waren. Das vorrangige Ziel ist es, ein Gefühl der Zugehörigkeit und Verbundenheit zu erreichen, aus dem sich allmählich eine Tradition entwickeln kann. Die Verbundenheit mit der Fakultät soll in jährlichen Treffen ihren Ausdruck finden, bei denen Sie ehemalige Kolleginnen und Kollegen, aber auch Dozenten und wissenschaftliche Mitarbeiter wiedertreffen.

Die Webseite von AluMedEs mit weiteren Informationen finden Sie unter www.alumedes.de.

ABZ: Was ist das ABZ?

ABZ steht für Akademisches Beratungs-Zentrum Studium und Beruf. Es informiert und berät Studieninteressierte und Studierende in allen Fragen rund ums Studium (Geschäftsbereich Allgemeine Studienberatung), und hat eine Vielzahl berufsorientierender Angebote zur Verbesserung der Berufschancen von Absolventen (Geschäftsbereich Career Service). Internet: www.uni-due.de/abz   

TSC: Was ist das Tutoren Service Center international (TSC)?

Das Tutoren-Service-Center International ist eine Organisation des Akademischen Auslandsamtes / International Office der Universität Duisburg-Essen.

Die Tutoren stehen mit Rat und Tat zur Seite bei Fragen und Problemen rund um das Studium, Soziales und Leben im Ruhrgebiet und an der Uni.

Das TSC bietet erste Orientierungshilfe z. B. im Rahmen der O-Tage oder im InfoTreff, organisiert gemeinsame Unternehmungen und kulturelle Aktivitäten wie z. B. Reisen in bekannte deutsche Städte, Ausflüge in das nahe Ruhrgebiet und NRW und versteht sich als Kommunikationsplattform für ausländische und deutsche Studierende z. B. bei den Internationalen Stammtischen oder beim Grillen im Grugapark.

Weitere Informationen bezüglich unserer Sprechzeiten (InfoTreff), Aktionen etc. unter www.tsc-due.org

Thema: Technische Nutzung von OpenCampus

OpenCampus: Warum ist mein Account gesperrt?

Wenn Ihr Account gesperrt sein sollte, dann liegt es wahrscheinlich daran, dass Sie Ihren Immunitätsstatus (Masern und Covid) nicht hochgeladen haben oder dass es zu viele fehlerhafte Logins gab. 

Im letzteren Fall warten Sie bitte 24 Stunden und versuchen Sie es erneut. Wenn es dann noch Probleme gibt, wenden Sie sich bitte an das Postfach studiendekanat@uk-essen.de

Bei Fragen zum Immunitätsstatus wenden Sie sich bitte an Dr. Eva Willmann.

 

 

 

Browser: Welcher Browser wird für die Nutzung von OpenCampus empfohlen? 

Wir empfehlen Chrome und Firefox.

Wie melde ich mich in OpenCampus an?

Mit Hilfe Ihrer Unikennung können Sie sich einloggen.

Sie werden auf die Shibboleth-Seite der Uni weitergeleitet.

Dort geben Sie Ihre Unikennung und Ihr Passwort ein und werden dann wieder zu OpenCampus zurückgeführt.

 

Späte Immatrikulation

Grundvoraussetzung ist die Annahme der Zulassung und dass Sie Ihre Semestergebühr bezahlt haben.

Nachdem Sie Ihre Unikennung erhalten haben, müssen Sie diese zusammen mit Ihrer studentischen E-Mail-Adresse aktivieren.

Sobald wir Ihre Daten vom Studierendensekretariat bekommen haben, können Sie OpenCampus nutzen.

Erst dann können wir Sie für Kurse freischalten und Sie können daran teilnehmen. Das ist aus versicherungstechnischen Gründen notwendig und nicht anders möglich.

Studierende können nur mit ihrer Unikennung auf OpenCampus zugreifen.