FAQ

Sie haben Sie Möglichkeit nach Themen zu filtern (siehe Dropdown „Thema“) und innerhalb eines oder aller Themen nach bestimmten Begriffen zu suchen (siehe Feld „In Frage oder Antwort suchen“).

Bitte beachten Sie, dass die Links, die auf die Seiten der Universität Duisburg-Essen führen, durch den Hackerangriff im November 2022 aktuell nicht verfügbar sind.

Thema: Bewerbungs- und Zulassungsverfahren

Bewerbung: Wie bewerbe ich mich um einen Studienplatz für das 1. Semester Medizin?

Für das erste Fachsemester erfolgt die Bewerbung über die Stiftung für Hochschulzulassung "hochschulstart.de". Alle relevanten Informationen sind zu finden unter http://www.hochschulstart.de

Die Ordnung über die Vergabe von Studienplätzen im Studiengang Medizin an der Universität Duisburg-Essen erhalten Sie im Studierendensekretariat. Bitte beachten Sie, dass der Test für die Medizinischen Studiengänge (TMS) eines der Bewerbungskriterien darstellt. Dieser Test findet nur einmal jährlich statt. Die Teilnahme ist freiwillig. Bewerber, die am TMS teilnehmen möchten, müssen sich selbst bei der TMS-Koordinationsstelle anmelden. Die Anmeldung zum Test muss jeweils bis zum 15. Januar über das Online-Anmeldeportal auf der TMS-Webseite erfolgen. Weitere Informationen finden Sie unter TMS-Info.

Bewerbung: Wie bewerbe ich mich um einen Studienplatz für ein höheres Semester Medizin?

Für ein höheres Semester im Studiengang Medizin bewirbt man sich in aller Regel direkt über die Universität. Informationen, Fristen und der Bewerbungsantrag sind zu finden unter https://www.uni-due.org/studium/einschreibungswesen/

Bewerbung: Kann ich mich für ein höheres Fachsemester für den Studiengang Medizin bewerben, wenn ich eine Prüfung an einer anderen Uni endgültig nicht bestanden habe?

Nein. Sowohl Einschreibung als auch Teilnahme an Pflichtveranstaltungen sind in dem Fall nicht zulässig:

§ 5 Abs. 1 der Einschreibungsordnung der Universität besagt: "Die Einschreibung ist [...] zu versagen, […] wenn die Studienbewerberin oder der Studienbewerber in dem gewählten Studiengang an einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes eine nach der Prüfungsordnung erforderliche Prüfung endgültig nicht bestanden hat; [...]."

Nach § 9 Abs. 4 Nr. 8 der Studienordnung für den Studiengang Medizin an der Universität Duisburg-Essen ist der Besuch einer Pflichtlehrveranstaltung an der Medizinischen Fakultät in Essen in dem Fall nicht zulässig: "Wird der Leistungsnachweis auch in den Wiederholungsprüfungen nicht erbracht, so ist eine erneute Zulassung zu der betreffenden Pflichtveranstaltung ausgeschlossen. Gleiches gilt für Studierende, die an einer anderen Hochschule die entsprechende Lehrveranstaltung besucht und den Leistungsnachweis dort endgültig nicht erbracht haben."

Losverfahren: Wie bewerbe ich mich über das Losverfahren für einen Studienplatz Medizin?

Wenn nach Abschluss der regulären Vergabeverfahren für das 1. Fachsemester noch Studienplätze frei geblieben sind oder wieder frei werden, werden diese durch Losverfahren vergeben oder wieder besetzt. Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online. Infos finden Sie unter https://www.uni-due.org/studium/einschreibungswesen.

 Quereinsteiger: Ist ein "Quereinstieg" in den Studiengang Medizin möglich?

Die Teilnahme an den Pflichtveranstaltungen gemäß Studienordnung ist im Studiengang Medizin nur für diejenigen zulässig, die als Ersthörer im Studiengang Medizin an der Universität Duisburg-Essen immatrikuliert sind (keine Zweithörerschaften).

Ein Quereinstieg - verstanden als Universitäts-Wechsel - ist durch eine Bewerbung für ein höheres Fachsemester möglich - siehe Infos unter https://www.uni-due.org/studium/einschreibungswesen/

Studium ohne Abitur: Kann ich ohne Abitur Medizin studieren?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen ist die Zulassung zum Medizinstudium auch ohne Abitur möglich. Rechtliche Grundlage für den Zugang zum Medizinstudium ohne Abitur ist die neue Verordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte (Berufsbildungshochschulzugangsverordnung) des Landes NRW vom 7. Oktober 2016, hier der Link: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=221&bes_id=35204&aufgehoben=N&menu=1&sg=0

Stark verkürzt lautet die Regelung:

Von Bewerbern mit nicht „fachnaher“ Ausbildung und mind. 3-jähriger Berufspraxis muss eine Zugangsprüfung absolviert werden.

Von Bewerbern mit „fachnaher“ Ausbildung und mind. 3-jähriger Berufspraxis sowie von Bewerbern mit Aufstiegsfortbildung kann eine Zugangsprüfung absolviert werden, um sich ggfs. mit einer Note besser als 4,0 bei der Nachfolgeorganisation der Zentralvergabestelle für Studienplätze (ZVS) - „Hochschulstart“ - für einen Studienplatz im Fach Medizin zu bewerben.

Bewerbungsschluss für die Zugangsprüfung ist der 1. April eines Jahres für das jeweilige Wintersemester.

Weitere Infos zu den Bewerbergruppen finden Sie unter https://www.uni-due.org/studium/einschreibungswesen/

Die Ordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte an der Universität Duisburg-Essen vom 20. Dezember 2010 mit der Anlage 1 – fachspezifische Regelung für den Zugang zum Studium der Humanmedizin können Sie im Studierendensekretariat anfordern: https://www.uni-due.org/studium/einschreibungswesen 

Bei Interesse erhalten Sie weitere Informationen bei Frau Staudinger, Tel. 0201/723 -1613, michaela.staudinger@uk-essen.de

Zulassung: Nach welchen Kriterien werden die Studienplätze im Fach Medizin vergeben?

Informationen zu den Vergabekriterien finden Sie unter https://www.uni-due.org/studium/einschreibungswesen/ und http://www.hochschulstart.de/. Die Ordnung über die Vergabe von Studienplätzen im Studiengang Medizin an der Universität Duisburg-Essen finden Sie hier.

Zweitstudium: Wie bewerbe ich mich für das Zweitstudium Medizin?

Zweitstudienbewerber ist, wer bereits ein Studium an einer deutschen Hochschule abgeschlossen hat und aus bestimmten Gründen - seien es berufliche oder wissenschaftliche - ein zweites Studium anschließen möchte. Auswahlkriterium für das Zweitstudium ist eine Messzahl, die sich aus dem Prüfungsergebnis des Erststudiums und aus den Gründen für das Zweitstudium ergibt. Die Bewerbung für den Studienplatz erfolgt über die Stiftung für Hochschulzulassung "hochschulstart.de". Weitere Informationen finden Sie unter https://www.hochschulstart.de/startseite/bewerben-beobachten/bewerbung#c1036

Anerkennungen: Wann brauche ich eine Anerkennung der Medizinischen Fakultät für Leistungen aus meinem bisherigen Studium?

Wenn Sie bereits in Deutschland für den Studiengang Humanmedizin immatrikuliert sind oder waren und Ihre bisher erbrachten Leistungen für eine Bewerbung für ein höheres Fachsemester anrechnen lassen möchten, dann wenden Sie sich direkt an die Medizinische Fakultät und stellen einen Antrag auf Einstufung. Weitere Informationen finden Sie hier: Einstufung

Mit diesem Einstufungsbescheid können Sie sich dann im Studierendensekretariat der Universität Duisburg-Essen bewerben. Weitere Informationen dazu finden Sie hier: Studierendensekretariat

Übersicht Bewerbergruppen: Wann muss ich mich wie und wo für einen Medizinstudienplatz an der Universität Duisburg-Essen bewerben? 

Eine Übersicht der verschiedenen Bewerbergruppen und das daraus resultierende Bewerbungsverfahren finden Sie hier: Übersicht Bewerbergruppen | Medizinische Fakultät der Universität Duisburg Essen (opencampus.net)

Thema: Studienorganisation - Allgemein

Allgemeine Informationen zu den Themen Studienverlaufsplan und Kapazitäten

Das Medizinstudium ist ein kapazitätsbeschränkter Studiengang mit einem festgelegten Studienverlaufsplan.

Wenn Sie die Absicht haben, in einem Semester nicht alle Veranstaltungen zu belegen, die zu dem Zeitpunkt vorgesehen sind, weil Sie beispielsweise Zeit für Ihre Doktorarbeit aufwenden wollen, ein Auslandssemester einlegen oder andere Verpflichtungen haben, müssen Sie die verpassten Kurse in einem nachfolgenden Semester nachholen. Da es nur eine bestimmte Anzahl von Plätzen in den Kursen und Praktika gibt, können wir nicht zu jedem Zeitpunkt gewährleisten, dass Sie einen Platz erhalten, wenn Sie den Kurs belegen wollen (siehe Studienordnung § 4 „Lehrveranstaltungen mit Begrenzung der Teilnehmerzahl“).

Der Studienplan, den Sie als Anhang in der Studienordnung finden, dient Ihnen als Empfehlung für den sachgerechten Aufbau des Studiums und zeigt die qualitative und quantitative Zuordnung der Fächer zu den einzelnen Studienabschnitten an. Außerdem finden Sie auf OpenCampus die Stundenpläne aller Semester und die Termine der jeweiligen Kurse, um einen für Sie individuellen Stundenplan erstellen zu können. Unter § 7 „Aufbau des Studiums“ der Studienordnung wird dies näher erläutert. Gehen Sie eigenverantwortlich und gewissenhaft mit dem Thema um. Bei Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

 

Bitte beachten Sie, dass Sie in OpenCampus keine sich überschneidenden Kurse belegen können. Ihnen wird bei der Buchung ein Zeitkonflikt angezeigt.

Diese Kurse müssen wir für Sie manuell buchen. Senden Sie uns dazu bitte eine Mail von Ihrem stud-uni-due-Account aus an studiendekanat@uk-essen.de unter Nennung Ihrer Matrikelnummer oder nutzen Sie das Kontaktformular (https://uk-essen.cloud.opencampus.net/de/contact) in OpenCampus.

Studierendenakte: Was ist die Studierendenakte und wie lese ich sie? 

In der Studierendenakte (im Menü „Mein Medizinstudium") werden alle Leistungen eingetragen und bilden die Grundlage für den Sammelleistungsnachweis. 

Die Akte sollte immer aktuell sein, d.h. zu Beginn des neuen Semesters sollten die Noten des vorherigen Semesters eingetragen sein.

Fehlt Ihnen ein Noteneintrag, wenden Sie sich bitte an den entsprechenden Fachverantwortlichen und bitten Sie um die Veröffentlichung Ihrer Leistung.

Diese ist notwendig, damit alle Voraussetzungen im Rahmen der Kursbuchung erfüllt werden und Sie gemäß der Studienordnung studieren können.

In die Studierendenakte werden auch Ihre externen Leistungen (Anerkennung des Landesprüfungsamts) hochgeladen. Infos dazu finden Sie auch in den FAQ: „Anerkennung: Was mache ich mit der Anerkennung einer externen Leistung einer anderen Universität?“.

Haben Sie erst im 2. Abschnitt der ärztlichen Ausbildung an der Universität Duisburg-Essen angefangen zu studieren, bleibt die Vorklinik unerledigt ().

Erläuterung der verschiedenen Symbole in der Studierendenakte: 

 - nicht komplett

 - komplett/bestanden/genehmigt 

 - vom Studiendekanat genehmigte/anerkannte externe Leistungen

 - Dokumentenantrag starten

 - Antragsstellung abschließen

 - Im Genehmigungsprozess

Anerkennung: Was mache ich mit der Anerkennung einer externen Leistung einer anderen Universität?

Wenn Sie eine Anerkennung Ihrer externen Leistung vom Landesprüfungsamt (LPA) erhalten haben, können Sie diese in OpenCampus in Ihrer Studierendenakte hochladen. 

Diesen Service bieten wir an, damit im Laufe Ihres Studiums die entsprechenden Voraussetzungen für andere Fächer richtig hinterlegt sind und damit der Sammelleistungsnachweis am Ende dem LPA vollständig vorgelegt werden kann.

Eine Anleitung, wie der Upload funktioniert, finden Sie hier.

Diese Anerkennung wird vom Studiendekanat geprüft. Ob sie genehmigt oder abgelehnt wurde, finden Sie ebenfalls in Ihrer Studierendenakte an gleicher Stelle.

Auf Ihrem Sammelleistungsnachweis steht bei dem entsprechenden Fach dann "Äquivalenznachweis". Sie müssen diesen Nachweis bei der Anmeldung zum M1 bzw. M2 beim Landesprüfungsamt mit einreichen. 

Bei Rückfragen zum Upload wenden Sie sich bitte an die E-Mailadresse studiendekanat@uk-essen.de, bei Fragen zum Sammelleistungsnachweis kontaktieren Sie bitte Michaela Staudinger:

Beratungsmöglichkeiten | Medizinische Fakultät der Universität Duisburg Essen (opencampus.net)

 

Neu an der Uni: Wo finde ich Informationen für Neuimmatrikulierte?

Alle wichtigen Informationen für Ihren Studienstart an der Universität Duisburg-Essen finden Sie hier: Alle wichtigen Informationen zur Neuimmatrikulation | Medizinische Fakultät der Universität Duisburg Essen (opencampus.net)

Späte Immatrikulation: Was mache ich, wenn ich so spät immatrikuliert wurde, dass ich den Semesterstart verpasst habe?

Wenn Sie so spät eingeschrieben wurden, dass Sie die ersten Kurs-, Vorlesungs-, Praktikumstage verpasst haben, dann wenden Sie sich bitte an die Fachverantwortlichen und klären Sie dort, ob ein späterer Start noch möglich ist und/oder Sie eine Ersatzleistung erbringen können.

Wenn das nicht möglich ist, können Sie den verpassten Kurs zum nächstmöglichen Zeitpunkt belegen.

Späte Immatrikulation: Was mache ich, wenn ich so spät immatrikuliert werde, dass ich zum Semesterstart noch keinen OpenCampus-Account habe?

Sollten Sie zum Semesterbeginn (1. April bzw. 1. Oktober) noch nicht immatrikuliert sein und/oder noch keine Unikennung und Passwort erhalten haben, wenden Sie sich bitte, wenn noch nicht geschehen, per E-Mail ans Studiendekanat: Studiendekanat@uk-essen.de.

Sie erhalten von uns vorläufige Zugangsdaten zu OpenCampus. Es wird für Sie ein temporärer Account angelegt, damit Sie Ihre Kurse buchen können.

Nutzen Sie bitte für die Anmeldung mit vorläufigen Zugangsdaten den orangefarbenen  Anmeldebutton „MIT OPENCAMPUS-ACCOUNT“ oben auf der OpenCampus-Homepage.

Sie nutzen diesen Account solange, bis Sie eine Uni-Kennung erhalten und wir Ihren Account umgestellt haben. Dies erkennen Sie daran, dass der Zugang zum temporären Account nicht mehr möglich ist. Alle Ihre Daten werden selbstverständlich übernommen.

Seminare mit klinischem Bezug: Welche Veranstaltungen gehören beim Medizinstudium in Essen zu den Seminaren mit klinischem Bezug?

  • Seminar Histologie/Pathologie (mit klinischen Bezügen), 1. Semester
  • Seminar Schnittbildanatomie (mit klinischen Bezügen), 2. Semester
  • Seminar Gestörte Organfunktionen Teil Physiologie (mit klinischen Bezügen), 4. Semester
  • Seminar Gestörte Organfunktionen Teil Physiologische Chemie (mit klinischen Bezügen), 4. Semester
  • Seminar Ultraschallanatomie (mit klinischen Bezügen), 4. Semester

Integrierte Seminare: Welche Veranstaltungen gehören beim Medizinstudium in Essen zu den integrierten Seminaren?

  • Integriertes Seminar Allgemeinmedizin, 1. Semester
  • Seminar Klinische Anatomie (Anteil der Anatomie am integrierten Seminar klinische Untersuchungen), 2. Semester
  • Integriertes Seminar klinische Untersuchungen, Teil I (Medizinische Psychologie und Medizinische Soziologie), 2. Semester
  • Integriertes Seminar Notfallmedizin, Teil I (klinischer Teil), 2. Semester
  • Integriertes Seminar klinische Untersuchungen, Teil II (klinischer Teil), 3. Semester
  • Integriertes Seminar Notfallmedizin, Teil II (Physiologische Chemie), 3. Semester
  • Integriertes Seminar Notfallmedizin, Teil III (Physiologie), 4. Semester

Fächerübergreifende Leistungsnachweise: Müssen die Fächer der fächerübergreifenden Leistungsnachweise (FÜL) in einem Semester absolviert werden?

Normalerweise ja – siehe § 9 Abs. 4 Nr. 3 der Studienordnung: "...Die Teilprüfungen der beiden letztgenannten fächerübergreifenden Leistungsnachweise gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 2 dieser Ordnung sind in der Regel im selben Semester zu absolvieren; über Ausnahmen entscheidet der Fachvertreter. Ein fächerübergreifender Leistungsnachweis gilt als bestanden, wenn alle darin enthaltenen Teilprüfungen bestanden sind. Wird eine Teilprüfung nicht bestanden, so muss nur der nicht bestandene Teil wiederholt werden. Bestandene Prüfungen oder Teilprüfungen dürfen nicht wiederholt werden.“

Eine Ausnahme kann eintreten infolge eines Uni-Wechsels oder eines Auslandsaufenthalts, wenn nur noch Teile eines FÜL absolviert werden müssen, weil Teile schon extern absolviert wurden.

Fächerübergreifende Leistungsnachweise: Welche Fächer bilden in Essen die fächerübergreifenden Leistungsnachweise (FÜL)?

  • Spezielle invasive Fachgebiete: Chirurgie, Orthopädie, Urologie (2. Semester des zweiten Studienabschnitts; der 2. Teil der Chirurgie ist im 3. Semester des zweiten Studienabschnitts)
  • Frau, Kind, Humangenetik: Kinderheilkunde, Humangenetik und Frauenheilkunde, Geburtshilfe (3. Semester des zweiten Studienabschnitts)
  • Nervensystem und Psyche: Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie (5. Semester des zweiten Studienabschnitts)

Praktisches Jahr: Wo finde ich Informationen zum Praktischen Jahr (PJ)?

Informationen rund um das PJ, inkl. Ausbildungsstätten, Terminen und Bewerbungsmöglichkeiten für Externe finden Sie hier: PRAKTISCHES JAHR | Medizinische Fakultät der Universität Duisburg Essen (opencampus.net)

Eine Übersicht zur Anmeldung zum Staatsexamen (M3) finden Sie hier: Informationen zur Anmeldung zum Staatsexamen (M1, M2, M3) | Medizinische Fakultät der Universität Duisburg Essen (opencampus.net)

Weitere Informationen bekommen Sie bei Frau Bischoff, Kontaktdaten finden Sie hier: Beratungsmöglichkeiten | Medizinische Fakultät der Universität Duisburg Essen (opencampus.net)

Erste Hilfe: Wie bekomme ich den Erste-Hilfe-Schein?

Sie erhalten den Schein „Erste Hilfe“, wenn Sie die integrierten Seminare mit klinischem Bezug absolviert haben. Die Ausbildung in Erster Hilfe gemäß § 5 ÄAppO ist Teil des integrierten Seminars Notfallmedizin, Teil I (klinischer Teil) im 2. Semester.

Studienplatztausch: Besteht die Möglichkeit, den Studienplatz zu tauschen?    

Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie darüber informieren, dass ab dem Sommersemester 2024 der Studienplatztausch an der Universität Duisburg-Essen nicht mehr möglich ist: https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/studienplatztausch.shtml

Studierende, die zu uns an die Medizinische Fakultät wechseln möchten, können sich natürlich weiterhin auf einen Studienplatz im höheren Fachsemester bewerben. Der Bewerbungsschluss für das Sommersemester 2024 ist der 15. März 2024. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/medizin.php

Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur Bewerbung für ein höheres Fachsemester an das Studierendensekretariat der Universität Duisburg-Essen.

Urlaubssemester: Aus welchen Gründen kann ich ein Urlaubssemester (= Beurlaubung) beantragen?

Ein Urlaubssemester (= Beurlaubung) wird im Bereich Einschreibungswesen der Universität beantragt. Gründe, aus denen es beantragt werden kann, weitere Informationen und den Antrag auf Beurlaubung finden Sie unter https://www.uni-due.org/studium/einschreibungswesen/

Optimale Vorbereitung auf das Medizinstudium: Wo finden die MINT-Vorkurse statt?

Die Universität Duisburg-Essen hat mit "mintroduce" ein Vorkursangebot geschaffen, das Sie dabei unterstützt, mögliche Wissenslücken zu schließen und schulische Vorkenntnisse aufzufrischen oder zu vertiefen. Zudem haben Sie im Rahmen der Vorkurse die Möglichkeit, erste Erfahrungen an der Universität zu sammeln und schon zukünftige Kommiliton*innen kennenzulernen. Sie werden so ideal auf Ihren Einstieg in das Medizinstudium vorbereitet!

Sie können ohne Zulassung zum Medizinstudium an den Vorkursen teilnehmen. Da es sich um ein freiwilliges und kostenloses Angebot handelt, müssen Sie sich lediglich für die Teilnahme an den Kursen registrieren. Hinweise zur Anmeldung sowie weitere Informationen finden Sie hier: https://www.uni-due.de/mint/

Außercurriculare Angebote: Welche Angebote außerhalb des Curriculums gibt es? 

Eine Übersicht finden Sie im Menüpunkt „Informationen für Studierende“ unter „Außercurriculare Aktivitäten“.

Sprachkurse: Wie finde ich heraus, welche Sprachkurse für Mediziner angeboten werden?

Die Kurse werden vom Institut für Optionale Studien (IOS) angeboten. Informationen und das Programm des jeweiligen Semesters finden Sie unter https://www.uni-due.org/studium/iwis
Die Anmeldung findet in der Regel in der vorlesungsfreien Zeit über die IOS-Anmeldemaske statt (z. B. für Kurse im Wintersemester im September). Ausnahme: Intensivkurse, die in der vorlesungsfreien Zeit stattfinden.

Verschiedenen Systeme: Was ist der Unterschied zwischen OpenCampus und HISinOne?

HISinOne ist das Studierendenverwaltungssystem der Universität Duisburg-Essen. Dort werden Ihre Daten gepflegt, die Sie bei Ihrer Einschreibung im Studierendensekretariat angegeben haben. 

Sie können sich auf der HISinOne-Seite mit Ihre Unikennung einloggen und einige persönliche Daten ändern. Informationen zum Ändern Ihrer Daten finden Sie hier.

Die medizinische Fakutät erhält aus dem Studierendensekretariat jeden Tag eine aktualisierte Liste mit Ihren Daten und importiert diese in OpenCampus. Das bedeutet, dass nur dort auch Änderungen vorgenommen werden können. 

Sie erhalten eine (ausführliche) Studienbescheinigung nur im Studierendensekretariat.

 

OpenCampus ist das Studierendenverwaltungssystem der Medizinischen Fakultät. Dort (in der Studierendenakte) werden die Leistungen Ihres Medizinstudiums eingetragen.

Das System gibt Ihnen zudem die Möglichkeit, selbstständig Ihre Kurse zu buchen und zu organisieren. Basis für das Buchen Ihrer Kurse ist immer Ihre Studierendenakte und so werden Ihnen nur Kurse angezeigt, die Sie noch nicht belegt haben bzw. für die noch keine Leistung erbracht worden ist. 

Einen Sammelleistungsnachweis Ihrer Leistungen aus dem Medizinstudium erhalten Sie nur an der Medizinischen Fakultät.

 

Thema: Semesterplanung

Semestertermine: Wo finde ich Semestertermine?

Termine der Vorlesungszeiten der nächsten Jahre - soweit bekannt - sind zu finden unter
https://uk-essen.cloud.opencampus.net/de/vorlesungszeiten
An der gleichen Stelle finden Sie auch die Eckdaten des nächsten Semesters wie Vorlesungsbeginn, -ende, vorlesungsfreie Tage.

Semesterzuordnung: Was mache ich, wenn ich nicht eindeutig einem Semester zuzuordnen bin?

Wenn Sie nicht eindeutig einem Semester zuzuordnen sind, weil Sie z. B. die Uni gewechselt haben oder aus anderen Gründen nicht im Regelstudienverlauf sind (Urlaubssemester, Auslandsaufenthalt, Betreuung von Angehörigen), melden Sie sich bitte nach den Klausuren des vergangenen Semesters im Studiendekanat unter studiendekanat@uk-essen.de, damit Ihr Semester und die im kommenden Semester bevorstehenden Kurse geklärt werden können.

Die voreingestellte Semesterzurodnung können Sie hier überprüfen: uk-essen.cloud.opencampus.net/de/semesterzuordnung

Semesterzuordnung: Wo finde ich meine Semesterzuordnung?

Ob Sie dem richtigen Semester zugeordnet sind, können Sie hier überprüfen: uk-essen.cloud.opencampus.net/de/semesterzuordnung

Falls die Angaben nicht korrekt sind, melden Sie sich bitte per Mail unter Nennung Ihrer Matrikelnummer unter studiendekanat@uk-essen.de

Semesterplanung: Welche Fächer muss ich in meinem Semester belegen?

Fächer des 1. Abschnitts der Ärztlichen Ausbildung finden Sie hier: Fächer des 1. Studienabschnitts | Medizinische Fakultät der Universität Duisburg Essen (opencampus.net)

Fächer des 2. Abschnitts der Ärztlichen Ausbildung finden Sie hier: Fächer des 2. Studienabschnitts | Medizinische Fakultät der Universität Duisburg Essen (opencampus.net)

Im gleichen Menü finden Sie auch die statischen Stundenpläne der jeweiligen Semester:
Menüpunkt „Informationen für Studierende“ -> „1. bzw. 2. Abschnitt der Ärztlichen Ausbildung“

Bitte kontrollieren Sie nach jeder Kursbuchung, ob Sie alle Fächer Ihres Semesters gebucht haben. Eine spätere Buchung fehlender Kurse ist immer mit Komplikationen verbunden und sollte verhindert werden.

Kursanmeldung: In welchen Fällen muss ich mich für Kurse extra anmelden, in welchen nicht?

Seit dem Wintersemester 2020/2021 erfolgt die Kursanmeldung ausschließlich persönlich im OpenCampus unter "Mein Medizinstudium" => "Buchung".

Fächertausch: Kann ich einzelne Fächer aus anderen Semestern vorziehen?

Beim Vorziehen einzelner Fächer gilt das, was auch für das Vorziehen ganzer Semester gilt: Es sollte der Ausnahmefall sein und es ist alles zu beachten, was in der Studienordnung zum Ablauf des Studiums festgelegt ist (siehe "Semestertausch").

Begrenzend ist die Zulassungskapazität des jeweiligen Semesters.

Darüber hinaus gilt, dass keine Überschneidungsfreiheit der Veranstaltungen und Prüfungen mehr garantiert ist, wenn man Veranstaltungen (und Prüfungen) unterschiedlicher Semester kombiniert.
Lässt sich das aber nicht vermeiden, z.B. nach einem Wechsel von einer anderen Uni nach Essen oder nach einem Auslandsaufenthalt, sollte vor Semesterbeginn und vor offizieller Kursbuchung mit uns Kontakt aufgenommen werden. 

Semestertausch: Kann ich Semester tauschen oder vorziehen?

In Ausnahmefällen und eingeschränkt ist das möglich. Begrenzend ist die Zulassungskapazität des jeweiligen Semesters. Hierbei sind aber immer alle Regelungen der jeweils aktuellen Studienordnung zu beachten: Amtliche Bekanntmachungen (opencampus.net). Insbesondere im 1. Studienabschnitt wichtig: Die Regelungen im § 7 Abs. 1 Nr. 5 "Besondere Vorschriften". Insbesondere im 2. Studienabschnitt wichtig: Die Regelungen im § 7 Abs. 2 Nr. 5 sowie § 4 Abs. 5.

Beachten Sie bitte außerdem die Zulassungsregelungen der Kurse, die aus mehreren Teilen bestehen, in den entsprechenden Kurs-Infos im Internet. Bsp. Pathologie: Pathologie I (2. klinisches Sem.) vor Pathologie II (3. klinisches Sem.) vor Klinisch-pathologischer Konferenz (6. klinisches Sem.).

 

(siehe auch Text im grünen Kasten oben zum Thema „Studienorganisation“)

Gruppeneinteilung: Kann ich Wünsche bzgl. der Gruppeneinteilung äußern?

Begründete Gruppeneinteilungen für einige Studierendengruppen (Quereinsteiger, studentische Hilfskräfte in der Kursbetreuung, ausländische Studierende im ERASMUS-Semester, Studierende mit Betreuungsaufgaben) können ausnahmsweise berücksichtigt werden.

Dafür melden Sie sich bitte nach den Klausuren des vergangenen Semesters unter studiendekanat@uk-essen.de mit der Begründung, warum Sie eine gesonderte Gruppeneinteilung benötigen.

Gruppeneinteilung: Wie erfolgt die Bekanntgabe der Gruppeneinteilungen?

Studierende melden sich zu Kursen im OpenCampus unter "Mein Medizinstudium" => "Buchung" selber an.

Wenn die Kurse bzw. Gruppen selbst gebucht wurden, sind die Termine und Rahmenbedingungen bekannt.

Sollte die Gruppeneinteilung zu einem späteren Zeitpunkt durch die Fachvertreter erfolgen, sind alle Informationen zum Kurs im OpenCampus unter "Mein Medizinstudium" => "Meine gebuchten Kurse" sichtbar.

Thema: Blockpraktikum

Blockpraktikum: Allgemeine Informationen

  • Anmeldeberechtigt sind Studierende, die sich zum Zeitpunkt der Anmeldung mindestens im 3. Semester des zweiten Studienabschnitts befinden.
    Voraussetzung für die Zulassung zu den Blockpraktika ist, gemäß geltender Studienordnung, die Teilnahme am Klinischen Untersuchungskurs im 1. Semester des zweiten Studienabschnitts, das erfolgreiche Bestehen der abschließenden klinisch-praktischen Prüfung sowie die erfolgreiche Absolvierung der vorbereitenden Vorlesungen Innere Medizin, Chirurgie, Kinderheilkunde, Allgemeinmedizin und Frauenheilkunde.

  • Klären Sie bitte alle Fragen umgehend, spätestens aber bis Freitag, 11.00 Uhr, vor Ende der Anmeldefrist.
    Bitte schreiben Sie dazu eine Mail an 
    studiendekanat@uk-essen.de 

    Danach ist Ihre Anmeldung bis Fristende möglich, aber es kann keine Beratung mehr erfolgen. 

  • Bitte melden Sie sich für jedes Blockpraktikumsfach an, das Sie im jeweiligen Semester absolvieren möchten, indem Sie erst einen Gruppenslot wählen und anschließend die jeweiligen Blockpraktikumsfächer. Auch das Blockpraktikum der Allgemeinmedizin kann nur im Semesterverlauf absolviert werden, nicht in der vorlesungsfreien Zeit. Praktikumsplätze in den Lehrpraxen werden über ein Online-Anmeldeverfahren des Instituts für Allgemeinmedizin zu einem späteren Zeitpunkt selbst ausgewählt.

  • Bei Kombination von einem Blockpraktikum mit Fächern anderer Semester wird versucht, die gewünschte Gruppeneinteilung zu berücksichtigen, um einen Zeitverlust zu vermeiden. Eine Garantie ist jedoch auch in diesem Fall nicht möglich.
    Bitte lassen Sie sich wegen der bestmöglichen Kombination mit den anderen Veranstaltungen vom Studiendekanat beraten und melden Sie sich vor Beginn der Blockpraktikumsanmeldung mit Ihrem Einteilungswunsch.
    Danach sind keine Änderungen der Einteilung mehr möglich!

  • Frist verpasst? Dann melden Sie sich bitte umgehend per E-Mail (studiendekanat@uk-essen.de), um zu klären, ob eine nachträgliche Anmeldung möglich ist.

  • In der ersten Vorlesungswoche wird es Einführungsveranstaltungen geben. 

  • Prüfungen/ Leistungen:

    • Am Ende des Semesters finden OSCE-Prüfungen (Allgemeinmedizin, Chirurgie, Kinderheilkunde, Frauenheilkunde, Notfallmedizin) statt.
      Sie werden bei der Buchung des Kurses/ Fachs automatisch für die jeweiligen Prüfungen angemeldet.

    • Im BP Chirurgie müssen Sie zusätzlich ein Portfolio einreichen. 
      Sie werden bei der Buchung des Kurses/ Fachs automatisch dazu angemeldet. 

    • Klausur im BP Allgemeinmedizin & Notfallmedizin
      Sie werden bei der Buchung des Kurses/ Fachs automatisch für die jeweiligen Klausuren angemeldet.   

    • Mündliche Prüfung im BP Innere Medizin 
      Selbstbuchung wird spätestens 4 Wochen vor Semesterende freigeschaltet.

Blockpraktikumsanmeldung, Voraussetzungen: Was mache ich, wenn ich an einem oder mehreren Blockpraktikumsfächern nicht teilnehmen darf, weil ich die Voraussetzungen nicht erfülle?

Wenn Fächer der zentralen Abschlussklausuren auch zum Nachtermin nicht bestanden wurden, gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Absolvierung der Blockpraktikumsfächer in zwei Semestern. In diesem Fall verlängert sich die Studienzeit um ein weiteres Semester, da es nicht möglich ist mehrere Blockpraktika (Vollzeitveranstaltungen)
    mit anderen Veranstaltungen zu kombinieren.
  • Tausch des 4. und 5. klin. Semester, sofern die Kapazitäten des 5. klin. Semesters nicht erschöpft sind.

Sofern man nur ein Blockpraktikum nicht absolvieren kann, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, dieses im nächsten Semester nachzuholen und mit anderen Veranstaltungen zu kombinieren.

Bitte melden Sie sich in diesem Fall im Studiendekanat unter studiendekanat@uk-essen.de

Blockpraktikumsanmeldung: Kann ich mich zu einzelnen Blockpraktikumsfächern anmelden?

Ja, die Blockpraktika sind bei der Anmeldung einzeln buchbar.
Eine teilweise Belegung oder Anmeldung zu einzelnen Blockpraktika ist z. B. erforderlich für "Uniwechsler", nach Auslandssemestern oder wegen Nichterfüllung der Voraussetzungen in einem Fach oder mehreren Fächern.

Blockpraktikumsanmeldung: Wie melde ich mich zum Blockpraktikumssemester an?

Für die Blockpraktika im 4. Semester des zweiten Studienabschnitts meldet man sich normalerweise im 3. Semester des zweiten Studienabschnitts an.

Voraussetzung für die Teilnahme sind gemäß Studienordnung

  • die Teilnahme am klinischen Untersuchungskurs und das erfolgreiche Bestehen der abschließenden klinisch-praktischen Prüfung
  • erfolgreiche Absolvierung der vorbereitenden Vorlesungen (Innere Medizin, Chirurgie, Allgemeinmedizin, Kinderheilkunde, Gynäkologie),
    d.h. die zentralen Abschlussklausuren ZAK oder ZANK müssen zuvor bestanden sein.

    Da das zum Zeitpunkt der Anmeldung - im Sommersemester im Mai, im Wintersemester Ende November/Anfang Dezember - noch nicht feststehen kann, melden Sie sich bitte an, wenn Sie beabsichtigen, an den Blockpraktika im nächsten Semester teilzunehmen.

Die Anmeldefrist wird vorab unter https://uk-essen.cloud.opencampus.net/de/blockpraktikum bekannt gegeben.

Thema: Praktika/Famulatur

Famulatur: Wo finde ich Informationen zur Famulatur?

Unter Zweiter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung – M2 | Bezirksregierung Düsseldorf (nrw.de)

finden Sie die Hinweise des Landesprüfungsamtes (LPA) zur Famulatur, u. a. zu den Themenbereichen:

  • Wann ist die Famulatur zu absolvieren?
  • In welchen Abschnitten ist die Famulatur zu absolvieren?
  • Wie muss das Zeugnis/die Bescheinigung aussehen?
  • Famulatur im Ausland
  • Anerkennung und Prüfung: Welches LPA zuständig?
  • Bescheinigungsvordrucke in deutscher, englischer, französischer, spanischer, portugiesischer Sprache

sowie den Antrag auf Anerkennung der Famulatur.

Famulatur: Woher bekomme ich ein (deutsch- oder englischsprachiges) Empfehlungsschreiben für meine Famulatur?

Von Frau Staudinger im Dekanat, Raum 4, Tel. 0201/723-1613, michaela.staudinger@uk-essen.de, Sprechzeiten - siehe Beratungsmöglichkeiten.

Bitte schreiben Sie eine E-Mail mit allen Informationen, die das Empfehlungsschreiben beinhalten soll und in welcher Sprache es verfasst werden soll. Das Empfehlungsschreiben wird dann schnellstmöglich erstellt und vom Studiendekan unterzeichnet. Die Bearbeitungszeit beträgt 1 bis 2 Wochen. Bitte planen Sie genug Vorlaufzeit ein.

Krankenpflegepraktikum: Wo finde ich Informationen zum Krankenpflegepraktikum?

Unter Erster Abschnitt der Ärztlichen Prüfung - M1 | Bezirksregierung Düsseldorf (nrw.de)

finden Sie die Hinweise des Landesprüfungsamtes zum Krankenpflegepraktikum u.a. mit den Themenbereichen:

  • Wann kann das Krankenpflegepraktikum absolviert werden?
  • Wo kann das Krankenpflegepraktikum absolviert werden?
  • Was bestehen für Splittungsmöglichkeiten?
  • Wie muss das Zeugnis/die Bescheinigung aussehen?
  • Was wird angerechnet?
  • Krankenpflegepraktikum im Ausland
  • mit dem Bescheinigungsvordruck in deutscher Sprache

sowie den Bescheinigungsvordruck in englischer Sprache und den Antrag auf Anerkennung für Erste Hilfe und Krankenpflege.

 Versicherungsschutz: Bin ich während des Krankenpflegepraktikums und während der Famulatur versichert?

Ja, im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung des Uniklinikums Essen besteht Versicherungsschutz für ordentlich immatrikulierte Studierende der Medizinischen Fakultät Essen im Studiengang Humanmedizin. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle Aktivitäten im Inland im Zusammenhang mit der studentischen Ausbildung gemäß Ärztlicher Approbationsordnung (ÄAppO)

  • während der Ableistung der Krankenpflegepraktika
  • während der Kurse, Praktika und Hospitationen, die laut Studienordnung und den Curricula der Universität zum Erhalt der Leistungsnachweise gemäß § 27 ÄAppO Absatz 1, Satz 4 und 5, sowie § 27 ÄAppO Absatz 4 vorgeschrieben sind
  • während der Ableistung der Famulaturen
  • während der Ableistung des Praktischen Jahres.

Zu den anerkannten Ausbildungsorten zählen sämtliche Einrichtungen der Hochschule, sowie die Akademischen Lehrkrankenhäuser und Einrichtungen der stationären und ambulanten Krankenversorgung (z. B. Arztpraxen, ambulante Tageskliniken, MVZ etc.), soweit die Ausbildung der Studierenden in den Curricula der Hochschule niedergelegt ist oder gemäß entsprechender Absprachen mit der Hochschule erfolgt.

Thema: Wahlfach

Wahlfachanmeldung: Wie melde ich mich für die Wahlfächer an?

Für das Wahlfach im 1. Studienabschnitt meldet man sich normalerweise im 2. vorklinischen Semester, also immer im Sommersemester, über OpenCampus an. Für das Wahlfach im 2. Studienabschnitt im 3. klinischen Semester, im Sommer- oder Wintersemester. Die Anmeldung findet in der Regel im Sommersemester im Mai und im Wintersemester im November statt und wird einige Wochen vorher in den aktuellen Meldungen auf OpenCampus wie auch unter https://uk-essen.cloud.opencampus.net/wahlfach angekündigt. Hier sind auch die Liste der verfügbaren Wahlfächer sowie Informationen zur Anmeldung und Durchführung zu finden.

Das Ergebnis des Anmeldeverfahrens können Sie direkt unter "Meine gebuchten Kurse" einsehen. Sie werden nicht gesondert über das Ergebnis informiert.

Wahlfachanmeldung: Was mache ich, wenn ich die Wahlfachanmeldung verpasst habe?

Wenn die Frist für die Wahlfachanmeldung abgelaufen ist, gibt es manchmal eine kurze Zeit noch die Möglichkeit, sich nachträglich anzumelden. Daher sollte man sich schnellstmöglich bei Frau Scherkamp (Tel. 0201/723-4550 oder aileen.scherkamp@uk-essen.de) melden, wenn man feststellt, dass man die Anmeldung knapp verpasst hat. Ansonsten ist eine Anmeldung erst im folgenden Durchlauf möglich (Vorklinik: Im nächsten Sommersemester; Klinik: Im nächsten Semester).

Wahlfachwechsel: Kann ich mein Wahlfach wechseln?

Nein, eine Änderung der Anmeldegruppe ist ebenso wenig möglich wie ein Wechsel des Wahlfachs. Ausnahme: Falls Sie eine(n) Tauschpartner:in finden, wenden Sie sich bitte an Frau Scherkamp (siehe Studienordnung, Anhang 2, § 3 Abs. 4+6).

Falls Sie durch besondere Umstände (z. B. Krankheit, Auslandsaufenthalt, Doktorarbeit) nicht an Ihrem Wahlfach teilnehmen können bzw. ein Wechsel notwendig ist, wenden Sie sich bitte an Frau Scherkamp, Tel. 0201/723-4550 oder aileen.scherkamp@uk-essen.de.

Wahlfachabmeldung: Kann ich mich nachträglich von meinem Wahlfach abmelden?

Falls Sie sich von Ihrem Wahlfach nach dem Anmeldezeitraum wieder abmelden wollen, wenden Sie sich bitte an Frau Scherkamp und informieren zudem schnellstmöglich die genannten Ansprechpersonen des Wahlfachs über Ihre Abmeldung.

Wahlfachterminproblem: Was mache ich, wenn ich keine Zeit habe, wenn mein Wahlfach stattfindet?

Die Anmeldung zum Wahlfach einschließlich Bekanntgabe der Ergebnisse findet mit langem Vorlauf vor der Absolvierung statt. Dadurch ist jede(r) Studierende sehr lange vorher in etwa informiert, wann sein/ihr Wahlfach stattfindet und kann sich diesen Zeitraum freihalten. Sobald man aus persönlichen Gründen über den exakten Termin informiert sein muss (Famulatur, Urlaub o.ä. bei Wahlfächern in der vorlesungsfreien Zeit), besteht die Möglichkeit und Verpflichtung, sich über die genannten Ansprechpersonen des Wahlfachs über den Termin zu informieren. Daher wird davon ausgegangen, dass die Situation, dass man „keine Zeit“ hat, nicht auftritt.

Wenn aber doch: Die Studienordnung gibt nur eine Möglichkeit, das Wahlfach zu wechseln (s. Anhang 2; § 3 Abs. 4+6 Studienordnung): Den direkten Tausch mit einem/einer Tauschpartner:in. Kann man sein Wahlfach aus Zeitgründen nicht absolvieren und hat keinen/keine Tauschpartner:in, muss man sich zunächst abmelden und in der nächsten Anmeldephase neu anmelden. Das bedeutet in der Regel einen Zeitverlust und im Extremfall eine Verlängerung des Studiums.

Falls Sie durch besondere Umstände (z. B. Krankheit, Auslandsaufenthalt, Doktorarbeit) nicht an Ihrem Wahlfach teilnehmen können bzw. ein Wechsel notwendig ist, wenden Sie sich bitte an Frau Scherkamp, Tel. 0201/723-4550 oder aileen.scherkamp@uk-essen.de.

Wahlfachtermin: Wie erfahre ich, wann mein Wahlfach stattfindet?

Für den ersten Studienabschnitt gilt: Wahlfächer, die in der Wahlfachliste dem 3. vorklinischen Semester zugeordnet sind, finden normalerweise in der vorlesungsfreien Zeit vor oder nach dem 3. vorklinischen Semester statt (ausgehend vom 2. vorklinischen Semester als Regelsemester der Anmeldung). Wahlfächer, die dem 4. vorklinischen Semester zugeordnet sind, finden im Verlauf des 4. vorklinischen Semesters statt (in der Regel zu den dafür im Stundenplan fest definierten Zeiten Montag 10.00 - 12.00 Uhr, Mittwoch 8.00 - 10.00 Uhr, Freitag 8.00 - 10.00 Uhr).

Für den zweiten Studienabschnitt gilt: Wahlfächer sind in der Regel dem 5. klinischen Semester zugeordnet und finden in der vorlesungsfreien Zeit vor oder nach dem 5. klinischen Semester statt (ausgehend vom 3. klinischen Semester als Regelsemester der Anmeldung). Genauere Angaben finden Sie in der Liste unter Wahlfächer des 2. Abschnitts der Ärztlichen Ausbildung.

Für beide Studienabschnitte gilt: Die meisten Bereiche veröffentlichen die Wahlfach-Infos auf ihrer Homepage, in Moodle oder als Aushang. Manche schreiben ihren Studierenden auch eine E-Mail. Im Zweifel fragen Sie bitte die in der Wahlfachliste unter https://uk-essen.cloud.opencampus.net/wahlfach genannten Ansprechpersonen.

Thema: Prüfungsorganisation

Prüfungstermine: Wo finde ich die Termine der nächsten Prüfungen?

Uni-interne Prüfungen:

Vorklinik: Prüfungstermine - 1. Abschnitt der ärztlichen Ausbildung | Medizinische Fakultät der Universität Duisburg Essen (opencampus.net)

 

Klinik im Wintersemester: Prüfungen - 2. Abschnitt der ärztlichen Ausbildung - Wintersemester | Medizinische Fakultät der Universität Duisburg Essen (opencampus.net)

Klinik im Sommersemester: Prüfungen - 2. Abschnitt der ärztlichen Ausbildung - Sommersemester | Medizinische Fakultät der Universität Duisburg Essen (opencampus.net)

 

Für den 1. Abschnitt ("M1" oder "Physikum“) und 2. Abschnitt ("M2“) der Ärztlichen Prüfung: Prüfungstermine Medizin - www.impp.de

 

Die mündlichen Prüfungszeiträume werden meist recht kurzfristig bekannt gegeben.

Klausuranmeldung und -abmeldung: Wie geht das und welche Fristen müssen beachtet werden?

Zu Beginn des Semesters besteht die Möglichkeit, sich im Rahmen der Kursbuchung zu den Klausuren des jeweiligen Semesters anzumelden.

Eine Abmeldung von einer Prüfung hat von der oder dem Studierenden innerhalb einer Frist von zwei Wochen vor dem Prüfungstermin zu erfolgen.

Nach Ablauf der Abmeldefrist kann man sich nur noch durch ein ärztliches Attest offiziell vom Prüfungsversuch abmelden. 

Das Attest muss dem Fachverantwortlichen der entsprechenden Klausur vorgelegt werden.

Eine Ausnahme stellen die Fächer der Zentralen Abschlussklausuren (ZAK) dar.
Atteste für diese Fächer werden innerhalb der üblichen 14-Tage-Frist im Dekanat (idealerweise bei Herrn Heue oder Frau Mäker) abgegeben.

Prüfungsversuche: Wie viele Prüfungsversuche gibt es?

Für die Uni-internen Prüfungen gilt: Vier. § 9 der Studienordnung regelt die Anzahl der Prüfungsversuche wie folgt: Abs. 4 Nr. 5: "Wenn Studierende den Gesamt-Leistungsnachweis einer Pflichtveranstaltung nicht ausreichend erbringen, so kann dieser dreimal wiederholt werden".

Für die Staatsexamina gilt: Drei, geregelt in § 20 Abs. 1 der ÄAppO: Die einzelnen Teile des ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung, der zweite und der dritte Abschnitt der Ärztlichen Prüfung können jeweils zweimal wiederholt werden.

Nachprüfung: Unter welchen Voraussetzungen kann ich an einer Nachprüfung teilnehmen?

Gemäß § 9 Abs. 4 Nr. 4 der Studienordnung ist die Teilnahme an einer Wiederholungsprüfung nur zulässig, wenn die reguläre Prüfung desselben Semesters nicht bestanden wurde oder eine Entschuldigung gemäß Nr. 2 vorliegt. Nr. 2 sagt u. a., dass im Fall einer Erkrankung die ärztliche Bescheinigung innerhalb von 14 Tagen nach dem Prüfungstermin vorzulegen ist und andere Gründe für das Versäumnis durch Vorlage geeigneter Nachweise ausreichend glaubhaft gemacht werden müssen.

ZAK/ZANK: Wo finde ich die Anmeldetermine, Termine, Ergebnisse der Zentralen Abschluss(nach)klausuren (ZAK/ZANK)?

 Attest: Wer bekommt mein Attest?

Normalerweise müssen Atteste an die Ansprechpartner der Fächer geschickt werden, die es betrifft. Eine Ausnahme stellen die Fächer der Zentralen Abschlussklausuren dar. Atteste für diese Fächer werden innerhalb der üblichen 14-Tage-Frist im Dekanat (idealerweise bei Herrn Heue oder Frau Mäker) abgegeben.
Die Atteste müssen einen Stempel der Praxis und die Unterschrift des Arztes/ der Ärztin aufweisen.

Leistungsnachweise: Wie bekomme ich meine Leistungsnachweise?

Mit Einführung des Sammelleistungsnachweises wurde die Erstellung von Einzelleistungsnachweisen eingestellt.

 

Hinweise zur Erstellung und zum Erhalt des Sammelleistungsnachweises finden Sie hier: Antrag zur Erstellung des Sammelleistungsnachweis zur Prüfungsanmeldung M1 oder M2 - Frühjahr 2023 | Medizinische Fakultät der Universität Duisburg Essen (opencampus.net)

Thema: Moodle

Moodle: FAQs und Tutorials zu Moodle

Klicken Sie bitte auf folgenden Link
https://uk-essen.cloud.opencampus.net/de/node/594935

Falls Sie sonst noch Fragen zu Moodle oder zu den Passwörtern der Kurse haben, können Sie gerne Frau Mäker unter der Nennung Ihrer Matrikelnummer wie folgt kontaktieren:

Dipl.-Päd. Daniela Mäker - E-Learning Beauftragte
Studiendekanat Medizinische Fakultät
Dekanatsgebäude EG Büro 7
Tel.: 0201/723-1314
Email daniela.maeker@uk-essen.de

Moodle: Was ist Moodle?

Moodle ist ein Kurs- bzw. Lernmanagementsystem, das die Universität Duisburg-Essen nutzt, damit Dozierende ihren Studierenden Kursmaterialien zur Verfügung stellen können, z.B.:

  • Vorlesungsfolien, Vorlesungsaufzeichnungen
  • Skripte, Lernziele, Links, E-Learning-Fälle, Lehrfilme, Literatur

Zusätzlich wird Moodle auch zur Kursorganisation verwendet, z.B. damit Sie sich in Gruppen und zur Klausur eintragen können, aber auch, um Prüfungsergebnisse einzusehen. 

 Moodle: Wieso werden nicht alle Vorlesungen gefilmt?

Das Filmen der Vorlesungen ist eine Entscheidung der Dozierenden bzw. des Faches, die aus vielerlei Gründen befürwortet, mitunter aber auch negativ gesehen wird.

Moodle: Wo finden Sie das Moodle der Universität Duisburg-Essen?

Die Lernplattform Moodle der Universität Duisburg-Essen ist unter folgendem Link zu finden: https://moodle.uni-due.de/

Thema: Studienfinanzierung

BAföG: Wie beantrage ich BAföG?

Ansprechpartner für Bafög ist das Studentenwerk Essen-Duisburg AöR. Erste Informationen und Kontaktdaten finden Sie unter http://studentenwerk.essen-duisburg.de/studienfinanzierung/bafoeg/

BAföG: Woher bekomme ich einen Leistungsnachweis für das BAföG-Amt (Formblatt 5)?

Von Frau Staudinger im Dekanat, Raum 4, Tel. 0201/723-1613, michaela.staudinger@uk-essen.de , Sprechzeiten - siehe Beratungsmöglichkeiten.

 

Bitte schreiben Sie eine E-Mail mit allen wichtigen Eckdaten: Name, Matrikel-Nr. und Zeitpunkt, zu dem das Formblatt 5 benötigt wird (Vorgabe des Bafög-Amts). Beachten Sie bitte, dass Sie für ein positives Formblatt 5 in der Regelstudienzeit liegen müssen.

 

Ausnahmen sind nur in wenigen, vom Bafög-Amt genau festgelegten, Ausnahmen möglich.

 

Hier der Link zur maßgeblichen Bafög-Vorschrift: § 15 BAföG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

 

Bitte beantragen Sie die Bescheinigung rechtzeitig, da die Bearbeitung (wegen Einholung der Unterschrift des Studiendekans) 1 bis 2 Wochen in Anspruch nehmen kann.

 

Hier noch ein Link für allgemeine Informationen zum BAföG: Informationen für BAföG-Geförderte - BAföG (xn--bafg-7qa.de)

Thema: Verordnungen

Approbationsordnung: Wo finde ich die Approbationsordnung für Ärzte?

Approbationsordnung für Ärzte vom 27. Juni 2002 (BGBl. I S. 2405), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 7. Juni 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 148) geändert worden ist, ist zu finden unter ÄApprO 2002 - Approbationsordnung für Ärzte (gesetze-im-internet.de)

 

Evaluationsordnung: Wo finde ich die Evaluationsordnung der Medizinischen Fakultät?

Die aktuelle Evaluationsordnung für Lehrveranstaltungen der Medizinischen Fakultät an der Universität Duisburg-Essen finden Sie hier: www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/3_57.pdf

Studienordnung: Wo finde ich die Studienordnung für den Studiengang Medizin in Essen?

Die aktuelle Studienordnung finden Sie hier:

Thema: Sonstiges Studienrelevantes

Aktuelle Nachrichten: Wo finde ich aktuelle Meldungen des Studiendekanats?

Alle aktuellen Meldungen aus dem Studiendekanat finden Sie hier: https://uk-essen.cloud.opencampus.net/de/node/360567

Dabei können Sie unter „Tags“ die Themengebiete filtern, die für Sie relevant sind.

Persönliche Daten: Wie ändere ich meine Adresse oder korrigiere meinen falsch geschriebenen Namen in OpenCampus?

Bitte überprüfen Sie zeitnah in OpenCampus Ihre dort hinterlegten persönlichen Daten. Falls Ihre Daten falsch, unvollständig oder nicht aktuell sein sollten (z.B. die Vollständigkeit des Namens bei mehreren Vornamen, die Änderung des Namens nach Heirat etc.), lassen Sie Ihre Daten bitte umgehend beim Studierendensekretariat der Universität anhand Ihrer Geburts- bzw. Heiratsurkunde korrigieren.

 

Wenn Sie lediglich Ihre Anschrift ändern wollen, können Sie das selbstständig im HISinOne (Studierendenverwaltungsysytem der UDE) vornehmen.

 

Ausschließlich Korrekturen im Studierendensekretariat oder HISinOne haben Einfluss auf Ihre Daten in OpenCampus. Sie werden dort täglich aktualisiert. Überprüfen Sie Ihre Daten bitte in OpenCampus nach ca. einer Woche auf Korrektheit. Sollten weiterhin Ungereimtheiten in Bezug auf Ihre zu korrigierenden Daten bestehen, melden Sie sich bitte noch mal beim Studierendensekretariat der Universität – Bereich Einschreibung.

 

Bitte behalten Sie die Korrektheit Ihrer Daten unbedingt im Blick, denn falsche oder unvollständige persönliche Daten können zu Problemen bei der Anmeldung zum ersten bzw. zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung  beim Landesprüfungsamt führen.

Links: Weitere hilfreiche Links

Mentoring-Programm der Medizinischen Fakultät: Für wen wird das Mentoring-Programm angeboten?

Das Mentoring-Programm MentiZin der Medizinischen Fakultät richtet sich an alle Studierenden im ersten Semester und das primäre Ziel ist die Unterstützung der Studierenden in der Studieneingangsphase. Vor Semesterbeginn werden alle Studienanfänger zum Mentoring-Programm eingeladen. Am ersten Semestertag nach der Einführungsveranstaltung "Hora Academica" treffen die Mentees erstmalig auf ihre Mentoren. Jede Mentoring-Gruppe besteht in der Regel aus 6 bis 8 Studienanfängern und eine:r Mentor:in. Die Mentor:innen sind selbst Medizinstudierende aus höheren Semestern und stehen als Ansprechpersonen während des ersten Semesters jederzeit zur Verfügung und helfen bei Fragen und Problemen im Studienalltag weiter. Typische Themen im Mentoring-Prozess sind Erfahrungsaustausch, Studienablauf, OpenCampus, Vereinbarkeit von Studium und Privatleben, Vor- und Nachbereitung von Lehrveranstaltungen sowie Angebote und Einrichtungen der Medizinischen Fakultät und UDE.

Informationen zu MentiZin gibt es hier: https://uk-essen.cloud.opencampus.net/de/mentoring

 

Neben dem Mentoring-Programm MentiZin für Studierende im ersten Semester gibt es noch das Programm MentiZin², das sich an alle Studierenden der Fakultät richtet. MentiZin² bietet ein breites Angebot von unterschiedlichen Fachtutorien, Workshops zum Selbst- und Zeitmanagement, Lernstrategien, Prüfungsvorbereitung etc. an.

Fachtutorienprogramm: Für welche Fächer werden Fachtutorien angeboten? 

Die Medizinische Fakultät bietet ein freiwilliges Fachtutorien-Programm an. Das Fachtutorien-Programm an der Medizinischen Fakultät ist ein wesentlicher Bestandteil des Mentoring-Programms MentZin2 und richtet sich an alle Studierenden im Fach Humanmedizin.

Es gab bisher Fachtutorien für die Fächer Anatomie, Biochemie, Biologie, Chemie, Physik und Physiologie für den vorklinischen Abschnitt des Medizinstudiums sowie für die Fächer Pharmakologie, Innere Medizin, Dermatologie und Hygiene, Mikrobiologie und Virologie für den klinischen Abschnitt. Aktuell gibt es Fachtutorien für die Fächer Chemie, Physik, Pharmakologie, Dermatologie sowie Hygiene, Mikrobiologie und Virologie.

Wenn sich im Rahmen von Evaluationen oder sonstigen Rückmeldungen im Rahmen des Mentoring-Programms o.ä. heraus stellt, dass besonderer Bedarf an fachlicher Unterstützung besteht, kann ein entsprechendes Fachtutorium angeboten werden.

Vorbereitet und gehalten werden die Fachtutorien von studentischen Tutor:innen, die zuvor medizindidaktisch geschult wurden. Die Fachtutorien finden meistens am Ende des Semesters statt, um auf die Abschlussklausuren oder Prüfungen vorzubereiten. Zu den Fachtutorien wird per E-Mail eingeladen und die Anmeldung läuft über OpenCampus.

Ansprechpartnerin im Studiendekanat: Dr. Eva Willmann, eva.willmann@uk-essen.de

Medizinstudium mit chronischer Erkrankung und Behinderung: Welche Unterstützung gibt es? 

Die Medizinische Fakultät möchte Studierende mit chronischer Erkrankung und Behinderung besonders unterstützen. Es gibt daher die Möglichkeit, einen Antrag auf Nachteilsausgleich zu stellen, um die erkrankungs- oder behinderungsbedingten Nachteile auszugleichen.

Studierende mit chronischer Erkrankung und/oder Behinderung haben die Möglichkeit, einen formlosen "Antrag auf Nachteilausgleich" zu stellen. In diesem Antrag sollte die Einschränkung im Studium oder in einer Prüfung dargelegt und bedarfsorientierte Modifikationsformen (mehr Prüfungszeit o.ä.) vor­ge­schla­gen werden. Dem Antrag auf Nachteilsausgleich ist ein fachärztliches Attest beizufügen. Aus dem fachärztlichen Attest sollte glaubhaft hervorgehen, dass es wegen der Behinderung und/oder chronischer Erkrankung nicht möglich ist, z.B. an der Prüfung in der vorgesehenen Form teilzunehmen.

Ansprechpartnerin im Studiendekanat: Dr. Eva Willmann, eva.willmann@uk-essen.de

Medizinstudium mit Kind: Welche Unterstützung gibt es? 

Die Medizinische Fakultät möchte Studierende mit Kind(ern) besonders unterstützen. Es gibt daher verschiedene Maßnahmen, die die Vereinbarkeit von Studium und Familie erleichtern sollen. Studierende mit Kind(ern) dürfen beispielsweise ihre Kurse schon ein paar Tage eher buchen als alle anderen, damit sie auf jeden Fall in die Kurse kommen, die von Zeit und Ort gut passen und Studium und Familienleben gut vereinbart werden können. Informationen zum Thema Studium mit Kind finden Sie hier: https://uk-essen.cloud.opencampus.net/de/familien

Ansprechpartnerin im Studiendekanat: Dr. Eva Willmann, eva.willmann@uk-essen.de

Mutterschutz: Wo finde ich Infos zu dem Thema?

Die Medizinische Fakultät unterstützt die Vereinbarkeit von Familie und Studium und tut alles Mögliche dafür, dass schwangere Studentinnen ihr Studium weiter erfolgreich absolvieren können. Im Fall einer Schwangerschaft ist es zunächst wichtig, dass die schwangere Studentin vor Beginn der Lehrveranstaltungen (außer Vorlesungen) Kontakt zu allen betreffenden Fachvertretern aufnimmt und eine Gefährdungsbeurteilung erstellen lässt. Damit wird sichergestellt, dass im Rahmen der Lehrveranstaltungen jegliche Gefahr für die werdende Mutter und ihr Baby ausgeschlossen ist. Weitere Informationen zum Thema Mutterschutz an der Medizinischen Fakultät finden Sie hier: https://uk-essen.cloud.opencampus.net/de/familien

Ansprechpartnerin im Studiendekanat: Dr. Eva Willmann, eva.willmann@uk-essen.de

Es ist auch wichtig, dem Studierendensekretariat der Universität Duisburg-Essen eine Mitteilung über Schwangerschaft zukommen zu lassen. Weitere Infos dazu finden Sie hier: https://www.uni-due.org/studium/einschreibungswesen/

 

 

Kittelvergabe: Wer bekommt wann und wo einen Kittel?

ACHTUNG: Öffnungszeiten der Kasse momentan nur von 07.45 - 12.00 Uhr  

Die Ausgabe erfolgt ausschließlich an Studierende in klinischen Semestern mit Patientenkontakt, um einwandfreie hygienische Standards zu gewährleisten. Alle Infos über die aktuell gültigen Regelungen bezüglich der Kittelvergabe an Medizin-Studierende am Uniklinikum Essen (UKE) finden Sie hier 

Studienbescheinigung: Wo kann ich eine Studienbescheinigung/ Immatrikulationsbescheinigung ausdrucken?

Bitte melden Sie sich mit Ihrer Unikennung unter der folgenden Adresse in HISinOne an: https://campus.uni-due.de/cm

Dort können nach dem erfolgreichen Login unter dem Menüpunkt "Mein Studium“ -> "Studienservice“ -> Registerkarte „Bescheinigungen und Anträge“ u.a. auch Studienbescheinigungen/ Immatrikulationsbescheinigungen angefordert werden. Falls die auf dem Bescheid hinterlegten Informationen nicht korrekt sind, halten Sie bitte mit dem Studierendensekretariat Rücksprache.

Die Kontaktinformationen können Sie über den folgenden Link einsehen: https://www.uni-due.org/studium/einschreibungswesen/

Studienbescheinigung: Ich benötige eine ausführliche Studienbescheinigung

Eine ausführliche Studienbescheinigung (Studienverlaufsbescheinigung), z.B. für die Kindergeldkasse, bekommen Sie beim Studierendensekretariat - Kontakt Einschreibungswesen (uni-due.de)

Tutorials: Wo finde ich Tutorials zu den Anwendungen von OpenCampus?

Wir haben bereits viele Tutorials zur Anwendung von OpenCampus erstellt. Sie finden diese hier: OpenCampus-Tutorials für Studierende | Medizinische Fakultät der Universität Duisburg Essen

Wenn Ihnen eine Anleitung fehlen sollte, melden Sie sich bitte bei uns. Gerne erweitern wir das Angebot.

 Studierendenwohnheim: Wie bekomme ich einen Platz im Studierendenwohnheim?

Träger der Studierendenwohnheime ist das Studierendenwerk Essen-Duisburg AöR. Erste Informationen und Kontaktdaten finden Sie unter http://studentenwerk.essen-duisburg.de/wohnen/

Fachschaft: Was ist eine Fachschaft?

Eine Fachschaft wird gebildet durch die Studierenden eines Faches. Sie wählt VertreterInnen, die als Fachschaftsrat oder vereinfacht als Fachschaft bezeichnet werden. Aufgabe der Fachschaft ist es, die Interessen der Studierenden zu vertreten.

Die Fachschaft Medizin bietet immer zu Beginn des Wintersemesters eine „Ersti-Betreuung“ mit Veranstaltungen insbesondere in der Woche vor Vorlesungsbeginn, einer Ralley am ersten Vorlesungstag, einer Wochenendfahrt nach Holland und vielen anderen Aktivitäten an. Infos unter http://www.fsmedizin.de/

„AluMedEs“: Das Alumni-Netzwerk der Medizinischen Fakultät Essen

„AluMedEs“, das Alumni-Netzwerk der Medizinischen Fakultät Essen, richtet sich an alle Kolleginnen und Kollegen, die ihr Medizinstudium oder ein Postgraduate-Studium in Essen erfolgreich abgeschlossen haben, die an unserer Fakultät promoviert oder habilitiert wurden, ihren Facharzt erworben haben oder als Lehrende tätig waren. Das vorrangige Ziel ist es, ein Gefühl der Zugehörigkeit und Verbundenheit zu erreichen, aus dem sich allmählich eine Tradition entwickeln kann. Die Verbundenheit mit der Fakultät soll in jährlichen Treffen ihren Ausdruck finden, bei denen Sie ehemalige Kolleginnen und Kollegen, aber auch Dozenten und wissenschaftliche Mitarbeiter wiedertreffen.

Die Webseite von AluMedEs mit weiteren Informationen finden Sie unter www.alumedes.de.

ABZ: Was ist das ABZ?

ABZ steht für Akademisches Beratungs-Zentrum Studium und Beruf. Es informiert und berät Studieninteressierte und Studierende in allen Fragen rund ums Studium (Geschäftsbereich Allgemeine Studienberatung), und hat eine Vielzahl berufsorientierender Angebote zur Verbesserung der Berufschancen von Absolventen (Geschäftsbereich Career Service). Internet: www.uni-due.de/abz   

TSC: Was ist das Tutoren Service Center international (TSC)?

Das Tutoren-Service-Center International ist eine Organisation des Akademischen Auslandsamtes / International Office der Universität Duisburg-Essen.

Die Tutoren stehen mit Rat und Tat zur Seite bei Fragen und Problemen rund um das Studium, Soziales und Leben im Ruhrgebiet und an der Uni.

Das TSC bietet erste Orientierungshilfe z. B. im Rahmen der O-Tage oder im InfoTreff, organisiert gemeinsame Unternehmungen und kulturelle Aktivitäten wie z. B. Reisen in bekannte deutsche Städte, Ausflüge in das nahe Ruhrgebiet und NRW und versteht sich als Kommunikationsplattform für ausländische und deutsche Studierende z. B. bei den Internationalen Stammtischen oder beim Grillen im Grugapark.

Weitere Informationen bezüglich unserer Sprechzeiten (InfoTreff), Aktionen etc. unter www.tsc-due.org

Thema: Technische Nutzung von OpenCampus

OpenCampus: Warum ist mein Account gesperrt?

Wenn Ihr Account gesperrt sein sollte, dann liegt es wahrscheinlich daran, dass Sie Ihren Immunitätsstatus (Masern und Covid) nicht hochgeladen haben oder dass es zu viele fehlerhafte Logins gab. 

Im letzteren Fall warten Sie bitte 24 Stunden und versuchen Sie es erneut. Wenn es dann noch Probleme gibt, wenden Sie sich bitte an das Postfach studiendekanat@uk-essen.de

Bei Fragen zum Immunitätsstatus wenden Sie sich bitte an Dr. Eva Willmann.

 

 

 

Browser: Welcher Browser wird für die Nutzung von OpenCampus empfohlen? 

Wir empfehlen Chrome und Firefox.

Wie melde ich mich in OpenCampus an?

Mit Hilfe Ihrer Unikennung können Sie sich einloggen.

Sie werden auf die Shibboleth-Seite der Uni weitergeleitet.

Dort geben Sie Ihre Unikennung und Ihr Passwort ein und werden dann wieder zu OpenCampus zurückgeführt.

 

Späte Immatrikulation

Sollten Sie zum Semesterbeginn (1. April bzw. 1. Oktober) noch nicht immatrikuliert sein und/oder noch keine Unikennung und Passwort erhalten haben, 
wenden Sie sich bitte umgehend per E-Mail ans Studiendekanat: Studiendekanat@uk-essen.de.
Sie erhalten von uns vorläufige Zugangsdaten zu OpenCampus. Es wird für Sie ein temporärer Account angelegt, damit Sie Ihre Kurse buchen können (siehe Punkt „Kursbuchung in OpenCampus“).

Nutzen Sie bitte für die Anmeldung mit vorläufigen Zugangsdaten diesen Anmeldebutton:

Sie nutzen diesen Account solange, bis Sie eine Uni-Kennung erhalten und wir Ihren Account umgestellt haben.
Dies erkennen Sie daran, dass der Zugang zum temporären Account nicht mehr möglich ist. Alle Ihre Daten werden selbstverständlich übernommen.