Anerkennung: Was mache ich mit der Anerkennung einer externen Leistung von einer anderen Universität oder mit dem Anerkennungsbescheid vom LPA?
Wenn Sie bereits eine Anerkennung Ihrer externen Leistung aus dem Medizinstudium im Ausland oder aus einem medizinverwandten Studiengang in Deutschland vom Landesprüfungsamt (LPA) erhalten haben ("Anerkennungsbescheid"), können Sie diese in OpenCampus in Ihrer Studierendenakte hochladen.
Falls Sie in Deutschland Medizin studiert haben und von Ihrer Universität eine "Bescheinigung zur Meldung zum Ersten/ Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung" nach ÄApprO Anlage 2 a/ b (gemäß §2 Abs. 7 Satz 1 ÄAppO) erhalten haben, können Sie auch diesen Leistungsnachweis in Ihrer Studierendenakte hochladen. Vollständig erbrachte Leistungen werden auch in diesem Fall vom Studiendekanat geprüft und ggf. anerkannt. Teilleistungen bleiben dabei unberücksichtigt (und können ggf. über die Fächer als Äquivalent anerkannt werden). Neben der zuvor genannten "Bescheinigung zur Meldung zum Ersten/ Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung" (Anlage 2 a/b ) kann ebenso eine "Bescheinigung" nach ÄApprO Anlage 2 (gemäß §2 Abs. 7 Satz 1 ÄApprO) hochgeladen werden, wenn sie die nach ÄApprO geforderten Informationen enthält. Oftmals wird hierzu auch ein "Transcript of Records" ausgestellt, das ebenfalls alle nötigen Informationen enthält.
Diesen Service bieten wir an, damit im Laufe Ihres Studiums die entsprechenden Voraussetzungen für andere Fächer richtig hinterlegt sind und damit der Sammelleistungsnachweis am Ende dem LPA vollständig vorgelegt werden kann.
Eine Anleitung, wie der Upload funktioniert, finden Sie hier.
Diese Anerkennung wird vom Studiendekanat nochmals geprüft. Ob sie genehmigt oder abgelehnt wurde, finden Sie ebenfalls in Ihrer Studierendenakte an gleicher Stelle. Genehmigte Leistungen sind dort durch ein grünes Siegel markiert:
- vom Studiendekanat genehmigte/ anerkannte externe Leistungen.
Im Falle der Genehmigung steht später auf Ihrem Sammelleistungsnachweis bei dem entsprechenden Fach dann "Äquivalenznachweis". Sie können das Original dieses Nachweises bei der Anmeldung zum M1 bzw. M2 beim Landesprüfungsamt mit einreichen, wenn für Sie die darin vermerkte Note Berücksichtigung finden soll.
Falls Sie trotz der oben aufgeführten Anleitung (Tutorial) Probleme mit dem Upload der Anerkennung in Ihre Studierendenakte haben sollten, wenden Sie sich bitte an die E-Mail-Adresse studiendekanat@uk-essen.de, bei Fragen zum Sammelleistungsnachweis kontaktieren Sie bitte Michaela Staudinger:
Beratungsmöglichkeiten | Medizinische Fakultät der Universität Duisburg Essen (opencampus.net)