Liebe Studierende,
seit Freitag, den 11.06.2021, gilt sowohl für die Stadt Essen als auch für das Land Nordrhein-Westfalen die sog. Inzidenzstufe 1 im Sinne der aktuellen Coronaschutzverordnung.
Die Medizinische Fakultät muss jedoch bei der Umsetzung der Coronaschutzverordnung für den Lehrbetrieb der Tatsache Rechnung tragen, dass sich die zu Lehr- und Prüfungszwecken genutzten Räumlichkeiten auf dem Gelände der Universitätsmedizin Essen befinden. Die Universitätsmedizin Essen ist nach der Coronaschutzverordnung verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um den Eintrag von Coronaviren zu erschweren und die in den Einrichtungen betreuten Patienten sowie die Beschäftigten angemessen zu schützen.
Für die Lehrveranstaltungen in Präsenz auf dem Gelände der Universitätsmedizin Essen haben der Vorstand des Universitätsklinikums Essen und das Dekanat deshalb festgelegt, dass an dem Hygiene-Konzept mit Selbst-Testung durch Tests aus dem LLZ festgehalten wird. Auch die Selbstdokumentation in OpenCampus bleibt bestehen! Anstelle dieser Selbst-Testung können Sie selbstverständlich auch einen Negativtestnachweis eines anerkannten Testzentrums (sog. Bürgertest) vorweisen, der beim Ende der Lehrveranstaltung nicht älter sein darf als 48 Stunden. Alternativ können Sie die Bestätigung einer erfolgreichen Impfung oder Genesung vorlegen (Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung – SchAusnahmV).
Auch wenn für Prüfungen nach der Coronaschutzverordnung keine Test- bzw. Nachweispflicht besteht und bislang auch keine derartige Verpflichtung durch die Universität Duisburg-Essen angeordnet worden ist, empfiehlt die Medizinische Fakultät dringend allen Beteiligten, die noch nicht über eine nachgewiesene Immunisierung durch Impfung oder Genesung verfügen, sowohl aus Solidarität mit Ihren Kommilitoninnen und Kommilitonen sowie mit dem Lehrpersonal als auch in Ihrem eigenen Interesse vor der Teilnahme an Prüfungen einen sog. Bürgertest in einem der zahlreichen anerkannten Testzentren oderauch einen beaufsichtigten Selbsttest im LLZ durchzuführen. Bitte beachten Sie, dass Beteiligte ohne Immunisierungs- oder Testnachweis an den Prüfungen auf dem Gelände des Universitätsklinikums Essen nur in gesonderten Räumen teilnehmen können, damit der Schutz der Patienten und der Beschäftigten angemessen gewährleistet werden kann.
Die Ihnen schon bekannten Hygieneregeln gelten selbstverständlich sowohl für Lehrveranstaltungen als auch für Prüfungen weiterhin.
Quelle: §§ 10, 11 Absatz 1 und Absatz 4 Nr. 3 CoronaSchVO in Verbindung mit Ziffer 2.3 Allgemeinverfügung Hochschulensowie SchAusnahmV
BITTE BEACHTEN SIE AUCH!
Prüfungsdurchführungen im SoSe 2021
- Bitte achten Sie auf jeden Fall auf die aktuellen Ankündigungen auf unserer Info-Seite in Open-Campus. https://uk-essen.cloud.opencampus.net/de
- Wir prüfen permanent - nach jeweils aktueller Infektionsschutzverordnung - wie und ob die Prüfungen durchgeführt werden können.
- Bitte gehen Sie davon aus, dass wir uns um eine sichere Prüfungsdurchführung bemühen - tragen Sie bitte mit den unten aufgeführten Regeln Ihren Teil dazu bei.
Regeln für Prüfungen an der Med. Fakultät/Essen
- Sie haben über das Portal OpenCampus Ihren Sitzplatz und Ihre persönliche Klausureinlass-Zeit übermittelt bekommen
- Vor und nach der Prüfung dürfen vor oder in dem Gebäude keine Gruppenbildungen stattfinden.
- Auf dem gesamten Gelände der Universitätsmedizin Essen ist das Tragen einer mind. medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend.
- Bitte betreten Sie das Gebäude erst kurz vor Ihrem persönlich zugeteilten Klausureinlass-Termin.
- Im Gebäude und während der gesamten Klausur tragen Sie bitte eine medizinische Mund-Nasen-Bedenkung (oder FFP2 und höher).
- Die Hände sind vor Eintritt in den Prüfungsraum zu desinfizieren!
- Vor dem Klausurraum ist ein Registrierungsschalter mit Plexiglasscheibe aufgebaut.
- Bitte beachten Sie beim Warten vor der Registrierung die allgemeinen Abstandsregeln von > 1,5 m.
- Registrieren Sie sich bitte an dem Schalter mit Ihrem Studierendenausweis oder einem anderen gültigen Lichtbildausweis als „anwesend“. Der Mund-Nasen-Schutz ist für die Identifizierung ggf. abzunehmen und im Anschluss wieder anzulegen.
- Bitte begeben Sie sich nach der Registrierung zu Ihrem Sitzplatz. Achten Sie bei der Sitzplatzeinnahme auf die Abstandsregel.
- An Ihrem Sitzplatz liegt Ihre personalisierte Klausur bzw. Ihre Klausurversion. Achten Sie auf die Ansagen der Prüfungsaufsicht.
- Die Regelungen zur Abgabe der Klausur werden vor Ort bekannt gegeben. Achten Sie beim Abgeben der Klausur auf die Abstandsregel. Tragen Sie eine Mund-Nasen-Bedeckung.
- Befolgen Sie die Anweisungen des Klausuraufsichtspersonals.
Ihr Studiendekanatsteam