Titel | Zeit | Raum | Dozent |
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VORLESUNG - F20 Rechtsmedizin Kindesmisshandlung | 12.10.2021 10:15 - 11:30 (Di) | HÖRSAAL VERWALTUNG (80 Sitzplätze) | |
VORLESUNG - F20 Rechtsmedizin Arztrecht | 09.11.2021 10:15 - 11:30 (Di) | HÖRSAAL VERWALTUNG (80 Sitzplätze) | |
VORLESUNG - F20 Rechtsmedizin Ersticken/Ertrinken | 23.11.2021 10:15 - 11:30 (Di) | HÖRSAAL VERWALTUNG (80 Sitzplätze) | |
VORLESUNG - F20 Rechtsmedizin Ersticken/Ertrinken | 30.11.2021 10:15 - 11:30 (Di) | HÖRSAAL VERWALTUNG (80 Sitzplätze) |
Erster Termin |
Liebe Studierende, nach heutigem Stand werden die Vorlesungen im WiSe 2021/22 teilweise als Präsenzveranstaltungen stattfinden können. Trotzdem finden Sie alle Vorlesungsinhalte bei Moodle zum Herunterladen eingestellt. Die Einführungsvorlesung wird am Dienstag, den 12.10.2021 von 8.15 bis 9.45 Uhr im Hörsaal Verwaltung stattfinden. Weitere Vorlesungen als Präsenzveranstaltungen sind wie folgt im Hörsaal Verwaltung geplant: Di, 12.10.2021 von 10.00 bis 11.30 Uhr Kindesmisshandlung Di, 26.10.2021 von 10.15 bis 11.45 Uhr Arztrecht Di, 09.11.2021 von 10.15 bis 11.45 Uhr Arzthaftungsrecht Di, 23.11.2021 von 10.15 bis 11.45 Uhr Ersticken/Ertrinken Di, 30.11.2021 von 10.15 bis 11.45 Uhr Repetitorium Bitte denken Sie daran, dass Sie grundsätzlich einen 3G Nachweis dabei haben müssen (der zumindest stichprobenartig kontrolliert wird) und dass Maskenpflicht während der Veranstaltung herrscht. Bitte sehen Sie sich zur Vorbereitung des Leichenschaukurses zunächst die Vorlesungen zur Thanatologie an. Sie bieten Ihnen das theoretische Rüstzeug für die Leichenschau. Danach können Sie sich das Leichenschau-Video ansehen, in dem das praktische Vorgehen/die Untersuchung der Leiche erläutert wird. Schließlich bitten wir Sie den Leichenschaukurs im virtuellen Krankenhaus (Inmedea-Simulator) zu besuchen. Dort sind 21 Fälle hinterlegt, für die Sie eine Leichenschau entweder als Hausarzt, Notarzt, Arzt im Krankenhaus oder als Rechtsmediziner durchführen können. Bitte bearbeiten Sie mindestens drei Fälle davon. Außerdem finden Sie in Ihrem Moodle-Kurs auch den Totenschein NRW mit dem vertraulichen und dem nichtvertraulichen Teil hinterlegt. Der ausgefüllte Totenschein ist in der ärztlichen Praxis der Beleg für die durchgeführte Leichenschau. Er wird vom Standesamt zur Beurkundung des Sterbefalls, vom Gesundheitsamt für die Todesursachenstatistik, von den Angehörigen zur Klärung sämtlicher Formalitäten und eventuell von der Polizei (im Falle eines nichtnatürlichen Todes oder einer ungeklärten Todesart) für Ermittlungstätigkeiten benötigt. Bitte drucken Sie sich ein Exemplar aus und füllen Sie sämtliche Felder mit einem virtuellen Fall aus. Eine Anleitung zur Arbeit mit dem Inmedea-Simulator finden Sie ebenfalls in unserem Moodle-Kurs, der Aktivierungscode ist bei den Informationen in OpenCampus hinterlegt.
Wir wünschen Ihnen viel Spaß mit dem Kurs. Bleiben Sie gesund, Ihr Team der Rechtsmedizin
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Sonstige Informationen |
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