Wie wird meine Gesamtnote berechnet, wenn es zwei Teilprüfungen gibt?
Fall 1: Keine besondere Gewichtung → 50 % / 50 %
Wenn beide Teilprüfungen gleich viel zählen, wird der einfache Durchschnitt berechnet.
Beispiel:
• Teil 1: Note 2,0
• Teil 2: Note 3,0
Rechnung:
2,0 × 50 % = 1,00
3,0 × 50 % = 1,50
1,00 + 1,50 = 2,50
Gesamtnote: 2,50 = Note 2 (gut)
(Note 3 beginnt erst ab 2,51)
Fall 2: Gewichtung ist festgelegt → z. B. 49 % / 51 %
Wenn z. B. festgelegt wurde, dass Teil 2 etwas stärker zählt (z. B. 49 % zu 51 %), wird diese Gewichtung bei der Berechnung berücksichtigt.
Beispiel:
• Teil 1: Note 1,0
• Teil 2: Note 4,0
• Gewichtung: Teil 1 = 49 %, Teil 2 = 51 %
Rechnung:
1,0 × 49 % = 0,49
4,0 × 51 % = 2,04
0,49 + 2,04 = 2,53
Gesamtnote: 2,53 = Note 3 (befriedigend)
Wichtig:
Bei der Notenberechnung wird nur die zweite Nachkommastelle berücksichtigt – alles danach wird ohne Rundung gestrichen.
Die Notenstufen lauten:
• 1,00–1,50 → sehr gut (1)
• > 1,50–2,50 → gut (2)
• > 2,50–3,50 → befriedigend (3)
• > 3,50–4,00 → ausreichend (4)
• > 4,00 → nicht ausreichend (5)
Quelle: Studienordnung