Wie wird meine Gesamtnote berechnet, wenn es zwei Teilprüfungen gibt?

Frage: 

Wie wird meine Gesamtnote berechnet, wenn es zwei Teilprüfungen gibt?

Antwort: 

Fall 1: Keine besondere Gewichtung → 50 % / 50 %

 

Wenn beide Teilprüfungen gleich viel zählen, wird der einfache Durchschnitt berechnet.

Beispiel:

• Teil 1: Note 2,0

• Teil 2: Note 3,0

 

Rechnung:

2,0 × 50 % = 1,00

3,0 × 50 % = 1,50

1,00 + 1,50 = 2,50

Gesamtnote: 2,50 = Note 2 (gut)

(Note 3 beginnt erst ab 2,51)

 

Fall 2: Gewichtung ist festgelegt → z. B. 49 % / 51 %

Wenn z. B. festgelegt wurde, dass Teil 2 etwas stärker zählt (z. B. 49 % zu 51 %), wird diese Gewichtung bei der Berechnung berücksichtigt.

 

Beispiel:

• Teil 1: Note 1,0

• Teil 2: Note 4,0

• Gewichtung: Teil 1 = 49 %, Teil 2 = 51 %

 

Rechnung:

1,0 × 49 % = 0,49

4,0 × 51 % = 2,04

0,49 + 2,04 = 2,53

Gesamtnote: 2,53 = Note 3 (befriedigend)

 


Wichtig:

Bei der Notenberechnung wird nur die zweite Nachkommastelle berücksichtigt – alles danach wird ohne Rundung gestrichen.

Die Notenstufen lauten:

•  1,00–1,50 → sehr gut (1)

• > 1,50–2,50 → gut (2)

• > 2,50–3,50 → befriedigend (3)

• > 3,50–4,00 → ausreichend (4)

• > 4,00 → nicht ausreichend (5)

Quelle: Studienordnung

 

 

 

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