„Freisemester“: Was bedeutet das genau?

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Frage: 

„Freisemester“: Was bedeutet das genau?

Antwort: 

Der umgangssprachliche Begriff „Freisemester“ besagt, dass Sie in diesem Semester keine Kurse belegen. Am häufigsten wird dies als Auszeit für das Schreiben und/ oder Arbeiten an der Doktorarbeit genommen. Ihre Semesterzugehörigkeit läuft dabei weiter, solange Sie sich auch regulär rückmelden = den Semesterbeitrag entrichten. Anderenfalls müssten Sie ein Urlaubssemester („Beurlaubung“) beantragen, welches nur unter bestimmten Bedingungen genehmigt wird. Nähere Informationen zur offiziellen Beurlaubung finden Sie auf der Seite der Uni Duisburg-Essen: https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/beurlaubung.shtml).

 

Zur besseren Planbarkeit von Kursgrößen und Semesterkapazitäten bitten wir Sie, sich bei der Entscheidung für ein "Freisemester" vor dem Start des jeweiligen Semesters mit kurzer Begründung bei uns zu melden: Studiendekanat@uk-essen.de.

 

Das Ausführen einer Tätigkeit, z.B. als SHK, ist während eines „Freisemesters“ unschädlich, da der Studentenstatus weiterhin gegeben ist.

 

An einem Wahlfach kann man ebenfalls in der Zeit des „Freisemesters“ teilnehmen, auch wenn keine anderen Kurse dazu gebucht werden. 

 

Ein „Freisemester“ ist somit eine fakultätsinterne Vereinbarung, dass Sie eingeschrieben sind, aber keine Veranstaltungen belegen. Offiziell sind Sie aktiver Student/ aktive Studentin und genießen somit z.B. auch die Vorzüge des vergünstigten Essens und des Semestertickets.