Medizinstudium mit chronischer Erkrankung und Behinderung: Welche Unterstützung gibt es?

Frage: 

Medizinstudium mit chronischer Erkrankung und Behinderung: Welche Unterstützung gibt es? 

Antwort: 

Die Medizinische Fakultät möchte Studierende mit chronischer Erkrankung und Behinderung besonders unterstützen. Es gibt daher die Möglichkeit, einen Antrag auf Nachteilsausgleich zu stellen, um die erkrankungs- oder behinderungsbedingten Nachteile auszugleichen.

Studierende mit chronischer Erkrankung und/oder Behinderung haben die Möglichkeit, einen formlosen "Antrag auf Nachteilausgleich" zu stellen. In diesem Antrag sollte die Einschränkung im Studium oder in einer Prüfung dargelegt und bedarfsorientierte Modifikationsformen (mehr Prüfungszeit o.ä.) vor­ge­schla­gen werden. Dem Antrag auf Nachteilsausgleich ist ein fachärztliches Attest beizufügen. Aus dem fachärztlichen Attest sollte glaubhaft hervorgehen, dass es wegen der Behinderung und/oder chronischer Erkrankung nicht möglich ist, z.B. an der Prüfung in der vorgesehenen Form teilzunehmen.

Ansprechpartnerin im Studiendekanat: Dr. Eva Willmann, eva.willmann@uk-essen.de

 

 

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