Zweithörerschaft: Ist es möglich, mich als Zweithörer im Studiengang Medizin anzumelden?
Die Teilnahme an Pflichtveranstaltungen gemäß Studienordnung § 4 (6) ist im Studiengang Medizin nur für diejenigen zulässig, die als Ersthörer im Studiengang Medizin an der Universität Duisburg-Essen immatrikuliert sind. Zweithörer sind somit nicht zugelassen.
Die Zulassung für eine sogenannte kleine Zweithörerschaft kann nur in Vorbereitung auf die Promotion genehmigt werden. Hierbei handelt es sich um eine Ausnahmeregelung, die von der Medizinischen Fakultät im Einzelfall entschieden und freigegeben werden muss. Falls dies für Sie zutreffend ist, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Kollegin im Promotionsbüro (siehe unter „Promotionen“).