Semestertausch: Kann ich Semester tauschen oder vorziehen?
In Ausnahmefällen und eingeschränkt ist das - mit einem genehmigten Antrag des Studiendekans - möglich. Begrenzend ist die Zulassungskapazität des jeweiligen Semesters. Hierbei sind aber immer alle Regelungen der jeweils aktuellen Studienordnung zu beachten: Studienordnung.
Insbesondere im 1. Studienabschnitt wichtig: Die Regelungen im § 7 Abs. 1 Nr. 5 "Besondere Vorschriften".
Insbesondere im 2. Studienabschnitt wichtig: Die Regelungen im § 7 Abs. 2 Nr. 5 sowie § 4 Abs. 5.
Beachten Sie bitte außerdem die Zulassungsregelungen der Kurse, die aus mehreren Teilen bestehen, in den entsprechenden Kurs-Infos im Internet. Bsp. Pathologie: Pathologie I (2. klinisches Sem.) vor Pathologie II (3. klinisches Sem.) vor Klinisch-pathologischer Konferenz (6. klinisches Sem.).
(siehe auch Text im grünen Kasten oben zum Thema „Studienorganisation“)