Sehr geehrte Studierende,
wie Sie den Medienberichten sicher schon entnommen haben, läuft die derzeit noch geltende Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen mit Ablauf des 28. Februar 2023 ersatzlos aus.
Damit gilt folgendes:
1. Für Beschäftigte und Studierende der Medizin gilt ab dem 1. März 2023 in Krankenhäusern keine Masken- und keine Testpflicht mehr.
Die Universitätsmedizin Essen hat jedoch beschlossen, dass aufgrund der noch immer hohen Fallzahlen von SARS-CoV-2, RSV und Influenza bei unmittelbarem Patientenkontakt (d.h. im Rahmen von Lehrveranstaltungen mit Patientenkontakt) nach wie vor die Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Nase-Schutzes besteht. Im Rahmen von Lehrveranstaltungen ohne Patientenkontakt besteht keine Maskenpflicht mehr.
2. Für Besucherinnen und Besucher von Krankenhäusern entfällt lediglich die Testpflicht, die FFP2-Maskenpflicht bleibt zunächst bestehen.
Bei Fragen können Sie sich gerne an Dr. Eva Willmann (eva.willmann@uk-essen.de; 0201-723 4096) wenden.