Klausureinsicht
Die zentrale Klausureinsicht erfolgt ausschließlich für die unten aufgeführten Fächer.
Für alle anderen Fächer ist die Klausureinsicht nicht zentral organisiert. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen direkt an das jeweilige Fach.
Eine Klausureinsicht durch Kommilitoninnen oder Kommilitonen ist möglich, sofern eine schriftliche Vollmacht vorliegt. Die bevollmächtigte Person muss die betreffende Klausur eigenständig mitgeschrieben haben. Die Vollmacht gilt ausschließlich unter dieser Voraussetzung. Die bevollmächtigte Person muss zusätzlich einen gültigen Studierenden- oder Personalausweis vorlegen. Die entsprechende Vollmacht finden Sie hier.
Wir bitten um Verständnis, dass im Rahmen der Einsichtnahme keine individuellen Fachfragen beantwortet werden können.
Sollten Sie begründete Einwände gegen die Bewertung oder spezifische Fragen zu Aufgabenstellungen haben,
wenden Sie sich bitte direkt an die zuständigen Fachvertreter.
| Fach |
|---|
| F1 Allgemeinmedizin |
| F10 Hygiene / Mikrobiologie / Virologie |
| F11 Innere Medizin I (nur WiSe) |
| F11 Innere Medizin II (nur SoSe) |
| F12 Kinderheilkunde |
| F13 Klinische Chemie / Laboratoriumsdiagnostik |
| F15 Orthopädie |
| F16 Pathologie I |
| F16 Pathologie II |
| F17 Pharmakologie / Toxikologie I |
| F17 Pharmakologie / Toxikologie II |
| F2 Anästhesiologie |
| F21 Urologie |
| F5 Chirurgie I (nur WiSe) |
| F5 Chirurgie II (nur SoSe) |
| F6 Dermatologie |
| F7 Frauenheilkunde, Geburtshilfe |
| F9 Humangenetik |
| Q11 Bildgebende Verfahren, Strahlenbehandlung, Strahlenschutz, Teil I |
| Q11 Bildgebende Verfahren, Strahlenbehandlung, Strahlenschutz, Teil II |
| Q1 Epidemiologie / Biometrie / Informatik I |
| Q4 Infektiologie |
| Q9 Klinische Pharmakologie / Pharmakotherapie I |
Ausgabe Sammelleistungsnachweis
Wir bitten Sie, Ihren Sammelleistungsnachweis im Original, mit Stempel und Unterschrift der Fakultät nach Erstellung in der Bibliothek im Audimax (Campus Klinikum) entgegen zu nehmen.
Eine Abholung ist zu den offiziellen Öffnungszeiten der Bibliothek möglich.
- Persönliche Nachweis-Ausgabe gegen Vorlage des Studierendenausweises.
- Ausgabe an beauftragte Personen gegen
- Vorlage einer Vollmacht
- Kopie des Studierendenausweises des Schein-Berechtigten
- Studierenden-/ Personalausweis des Bevollmächtigten
Weitere Informationen zur Beantragung und Erstellung erhalten Sie hier.