Ausgabe Sammelleistungsnachweis / Klausureinsicht

Informationen: 

 

Klausureinsicht

Die zentrale Klausureinsicht erfolgt ausschließlich für die unten aufgeführten Fächer.

Für alle anderen Fächer ist die Klausureinsicht nicht zentral organisiert. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen direkt an das jeweilige Fach.

Eine Klausureinsicht durch Kommilitoninnen oder Kommilitonen ist möglich, sofern eine schriftliche Vollmacht vorliegt. Die bevollmächtigte Person muss die betreffende Klausur eigenständig mitgeschrieben haben. Die Vollmacht gilt ausschließlich unter dieser Voraussetzung. Die bevollmächtigte Person muss zusätzlich einen gültigen Studierenden- oder Personalausweis vorlegen. Die entsprechende Vollmacht finden Sie hier.

Wir bitten um Verständnis, dass im Rahmen der Einsichtnahme keine individuellen Fachfragen beantwortet werden können.
Sollten Sie begründete Einwände gegen die Bewertung oder spezifische Fragen zu Aufgabenstellungen haben,
wenden Sie sich bitte direkt an die zuständigen Fachvertreter. 

Fächerseiten Klinik 

 

Fach
F1 Allgemeinmedizin
F10 Hygiene / Mikrobiologie / Virologie
F11 Innere Medizin I (nur WiSe)
F11 Innere Medizin II (nur SoSe)
F12 Kinderheilkunde
F13 Klinische Chemie / Laboratoriumsdiagnostik
F15 Orthopädie
F16 Pathologie I
F16 Pathologie II
F17 Pharmakologie / Toxikologie I
F17 Pharmakologie / Toxikologie II
F2 Anästhesiologie
F21 Urologie
F5 Chirurgie I (nur WiSe)
F5 Chirurgie II (nur SoSe)
F6 Dermatologie
F7 Frauenheilkunde, Geburtshilfe
F9 Humangenetik
Q11 Bildgebende Verfahren, Strahlenbehandlung, Strahlenschutz, Teil I
Q11 Bildgebende Verfahren, Strahlenbehandlung, Strahlenschutz, Teil II
Q1 Epidemiologie / Biometrie / Informatik I
Q4 Infektiologie
Q9 Klinische Pharmakologie / Pharmakotherapie I

Ausgabe Sammelleistungsnachweis

Wir bitten Sie, Ihren Sammelleistungsnachweis im Original, mit Stempel und Unterschrift der Fakultät nach Erstellung in der Bibliothek im Audimax (Campus Klinikum) entgegen zu nehmen.

Eine Abholung ist zu den offiziellen Öffnungszeiten der Bibliothek möglich.

  • Persönliche Nachweis-Ausgabe gegen Vorlage des Studierendenausweises.
  • Ausgabe an beauftragte Personen gegen
    • Vorlage einer Vollmacht
    • Kopie des Studierendenausweises des Schein-Berechtigten
    • Studierenden-/ Personalausweis des Bevollmächtigten

Weitere Informationen zur Beantragung und Erstellung erhalten Sie hier.