Wo finde ich Informationen zur Klausureinsicht der Zentralen Abschlussklausuren?
Die zentrale Klausureinsicht gilt ausschließlich für Fächer der Zentralen Abschlussklausuren.
Für alle anderen Prüfungen erfolgt die Organisation der Einsicht direkt über das jeweilige Fach.
Bitte wenden Sie sich daher an die entsprechende Fachseite:
1. Wofür dient die Klausureinsicht?
Die Klausureinsicht bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Prüfungsleistung einzusehen und die Bewertung Ihrer Klausur nachvollziehen zu können.
Sie dient der Transparenz und gibt Ihnen Gelegenheit, Verständnisfragen zur Bewertung zu klären.
2. Wer ist zur Einsicht berechtigt?
Zur Einsicht berechtigt sind:
- die jeweilige Prüfungsteilnehmerin bzw. der jeweilige Prüfungsteilnehmer selbst
- eine ordnungsgemäß bevollmächtigte Person (siehe unten)
3. Kann eine andere Person die Einsicht für mich wahrnehmen?
Ja, eine Klausureinsicht durch Kommilitoninnen oder Kommilitonen ist möglich, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Es liegt eine schriftliche Vollmacht vor.
- Die bevollmächtigte Person hat die betreffende Klausur eigenständig mitgeschrieben.
- Die bevollmächtigte Person legt einen gültigen Studierenden- oder Personalausweis vor.
- Die Vollmacht gilt ausschließlich unter diesen Bedingungen.
Die entsprechende Vollmacht finden Sie unter Dokumente & Formulare.
4. Wie lange dauert ein Einsichtstermin?
Ein Einsichtstermin dauert 30 Minuten.
5. Was ist während der Einsicht erlaubt?
- Das Anfertigen von Notizen ist gestattet.
- Die Einsicht erfolgt unter Aufsicht.
6. Was ist während der Einsicht nicht erlaubt?
- Das Abschreiben vollständiger Prüfungsfragen oder kompletter Aufgabenstellungen ist nicht gestattet.
- Das Entfernen, Fotografieren oder Vervielfältigen der Prüfungsunterlagen ist nicht erlaubt.
7. Wer beantwortet mir Rückfragen zu Fachfragen?
- Wir bitten um Verständnis, dass im Rahmen der Einsichtnahme keine individuellen Fachfragen beantwortet werden können.
Sollten Sie begründete Einwände gegen die Bewertung oder spezifische Fragen zu Aufgabenstellungen haben, wenden Sie sich bitte direkt an die zuständigen Fachvertreter.
8. Ist die Buchung eines Termins verbindlich?
Ja. Mit der Buchung eines Einsichtstermins verpflichten Sie sich zur verbindlichen Teilnahme.
Bitte beachten Sie:
- Die Vorbereitung der Einsicht erfordert personelle und organisatorische Ressourcen (z. B. Raumreservierung, Bereitstellung Ihrer Prüfungsunterlagen, Einteilung der Aufsichten).
- Ein unentschuldigtes Fernbleiben ohne vorherige Abmeldung führt zu einer Verwarnung.
- Bei wiederholtem unentschuldigtem Fernbleiben kann ein Ausschluss von zukünftigen Einsichtsterminen erfolgen.
9. Was muss ich tun, wenn ich den Termin nicht wahrnehmen kann?
Sollten Sie aus einem triftigen Grund verhindert sein:
- Informieren Sie uns bitte rechtzeitig per E-Mail an studiendekanat@uk-essen.de.
- Buchen Sie sich zusätzlich selbstständig aus dem gebuchten Termin aus.
10. Was muss ich zur Einsicht mitbringen?
- Einen gültigen Studierenden- oder Personalausweis
- Ggf. die schriftliche Vollmacht (bei Vertretung)