Zulassung zu den staatlichen Prüfungen

Frage: 

Zulassung zu den staatlichen Prüfungen

Antwort: 

Mit der Absolvierung der erforderlichen Stunden des theoretischen und fachpraktischem Unterrichts sowie wie der Praxiseinsätze kann die Zulassung zu den staatlichen Prüfungen zur „Pflegefachperson“ erfolgen.

Der Antrag auf Prüfungszulassung bei der Bezirksregierung erfolgt über das Büro für Prüfungs- und Studierendenangelegenheiten.

Studiengang: 
Bofn