Allgemeine Hinweise zum Sammelleistungsnachweis
Voraussetzungen für die Erstellung
Die Erstellung und Ausgabe des Sammelleistungsnachweises erfolgt erst, wenn die Studierendenakte vollständig ist und die erforderlichen Evaluationen genehmigt wurden:
- M1 (Vorklinik): Mindestens 4 genehmigte Evaluationen.
- M2 (Klinik): Mindestens 6 genehmigte Evaluationen.
Weitere Informationen zu den Evaluationen erhalten Sie hier
Die Beantragung erfolgt über die Kursbuchung. Die direkten Links finden Sie hier
Wichtige Hinweise
Beachten Sie die folgenden allgemeinen Hinweise:
- Auch wenn die Prüfungen des 3./4. vorklinischen Semesters noch kurz vor Ablauf der Nachreichrist geschrieben werden , ist gewährleistet, dass der Sammelleistungsnachweis noch pünktlich übermittelt wird.
- Es ist nicht möglich und nicht notwendig, vorab einen Sammelleistungsnachweis über die bisher erbrachten Leistungen zu erhalten.
- Im Antragsformular des LPA können Sie in solchen Fällen „wird nachgereicht“ ankreuzen.
- Einzelscheine werden grundsätzlich nicht mehr ausgestellt.
M1 (Vorklinik)
Die Sammelleistungsnachweise für das M1 werden erstellt, sobald alle Leistungen in OpenCampus eingetragen sind und alle erforderlichen Evaluationen hochgeladen wurden. Der weitere Ablauf sieht wie folgt aus:
- Sobald der Sammelleistungsnachweis von uns erstellt worden ist fertig ist, erhalten Sie eine E-Mail über OpenCampus. In der Regel werden die Sammelleistungsnachweise dann gesammelt und zentral von uns direkt an das LPA versandt. Sie erhalten in diesem Fall nach dem Versand eine systemgenerierte Mail, dass Ihr Sammelleistungsnachweis per Post an das LPA übermittelt wurde. Eine Abholung in der Scheinausgabe durch Sie entfällt!
Die Nachreichfrist für das M1 ist Freitag, 07. Februar 2025
- Falls Sie noch Prüfungen (z.B. Wiederholungsklausuren aus dem 3. vorklinischen Semester) absolvieren müssen, erfolgt die Übersendung des Sammelleistungsnachweises an das LPA ebenfalls durch uns gesammelt per Post, da das Zeitfenster bis zum Ende der Nachreichfrist in diesen Fällen sehr eng ist.
- Der Nachweis „Ausbildung in Erster Hilfe“ (wenn im Rahmen des Integrierten Seminars Notfallmedizin erworben) ist Teil des Sammelleistungsnachweises und kann nach Absprache mit dem LPA nachgereicht werden.
M2 (Klinik)
Für Studierende im klinischen Studienabschnitt werden die Sammelleistungsnachweise Mitte Januar erstellt und gesammelt per Post an das LPA gesendet.
Sie erhalten über Open Campus eine Nachricht, sobald der Nachweis von uns ans LPA übermittelt wurde; eine Abholung in der Scheinausgabe entfällt!
Die Nachreichfrist für M2 ist Freitag, 07. März 2025
- Sollten noch Prüfungen im Januar/Februar 2025 anstehen (z.B. Wiederholungsklausuren oder ZAK-Teilnahmen), wird der Sammelleistungsnachweis erstellt, sobald alle Noten in OpenCampus eingetragen wurden.
In diesen Fällen erhalten Sie eine E-Mail über OpenCampus, dass die Sammelbescheinigung zur Abholung in der Scheinausgabe vorliegt.
Sie müssen diese dann dort abholen und die Bescheinigung selbst zum LPA schicken.
Dies ist erforderlich, da der Versand der regulären Sammelbescheinigungen des 6. klinischen Semesters bereits Mitte/Ende Januar erfolgt und keine einzelnen Bescheinigungen von uns nachgeschickt werden.
Beantragung des Sammelleistungsnachweises
Um sicherzustellen, dass Sie den Sammelleistungsnachweis fristgerecht erhalten, müssen Sie diesen zur Prüfungsanmeldung M1 oder M2 beantragen.
Hier sind die direkten Links zur Beantragung:
- Antrag zur Erstellung des Sammelleistungsnachweises für M1 (Frühjahr 2025) - Voraussetzung Fachsemester > 3
- Antrag zur Erstellung des Sammelleistungsnachweises für M2 (Frühjahr 2025) - Voraussetzung Klin. Semester > 5
Weitere Fragen und Kopien
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an das Studiendekanat: studiendekanat@uk-essen.de
Sollten Sie Kopien des Sammelleistungsnachweises benötigen, können Sie diese in Ihrer Studierendenakte in OpenCampus einsehen. Die entsprechenden Dokumente finden Sie unter:
- Studierendenakte
- Medizin Vorklinik (M1) oder Medizin Klinik (M2)
- Allgemeine Informationen
- Bescheinigung zur Meldung zum ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (Deutsch) – Kopie
- Bescheinigung zur Meldung zum zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (Deutsch) – Kopie
In der Scheinausgabe erhalten Sie ein **unterschriebenes und gesiegeltes Original** des Sammelleistungsnachweises.
Sollten Sie nachträglich zusätzliche Kopien benötigen, stehen diese ebenfalls in OpenCampus in Ihrer Studierendenakte zur Verfügung.