Fehltermine: Wie viele Fehltermine darf ich in einer präsenzpflichtigen Veranstaltung haben?

Frage: 

Fehltermine: Wie viele Fehltermine darf ich in einer präsenzpflichtigen Veranstaltung haben?

Antwort: 

Gemäß Studienordnung § 8 (1) muss den Studierenden der regelmäßige und erfolgreiche Besuch der präsenzpflichtigen Veranstaltungen bescheinigt werden. Eine regelmäßige Teilnahme ist gegeben bei einer Anwesenheit von mindestens 85% in den Pflichtstunden. Bei einer Anwesenheitspflicht größer als 85% muss dies bei Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben werden. Bitte klären Sie, bei Bedarf, mit dem jeweiligen Fach die exakte Anzahl an unschädlichen Fehlterminen ab.

 

 

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