Frage:
Gasthörerschaft: Ist es möglich, mich als Gasthörer im Studiengang Medizin anzumelden?
Antwort:
Die klassische Gasthörerschaft bedeutet, ohne Nachweis von Qualifikationen nur einzelne Lehrveranstaltungen zu besuchen. Eine Zulassung erfolgt immer nur für ein Semester und es gibt keine Berechtigung, Prüfungen abzulegen. Solch eine Gasthörerschaft ist an der Medizinischen Fakultät der Uni Duisburg-Essen nicht möglich, u.a. da wir nicht im Gasthörerverzeichnis vertreten sind.
Eine Gasthörerschaft im Studiengang Medizin bleibt ausschließlich Schülern vorbehalten, die sich im Schülervorlesungsverzeichnis über hierfür geöffnete Veranstaltungen informieren können.