Klausuranmeldung und -abmeldung: Wie geht das und welche Fristen müssen beachtet werden?

Frage: 

Klausuranmeldung und -abmeldung: Wie geht das und welche Fristen müssen beachtet werden?

Antwort: 

Zu Beginn des Semesters besteht die Möglichkeit, sich im Rahmen der Kursbuchung zu den Klausuren des jeweiligen Semesters anzumelden.

Eine Abmeldung von einer Prüfung hat von der oder dem Studierenden innerhalb einer Frist von zwei Wochen vor dem Prüfungstermin zu erfolgen.

Nach Ablauf der Abmeldefrist kann man sich nur noch durch ein ärztliches Attest offiziell vom Prüfungsversuch abmelden. 

Das Attest muss dem Fachverantwortlichen der entsprechenden Klausur vorgelegt werden.

Eine Ausnahme stellen die Fächer der Zentralen Abschlussklausuren (ZAK) dar. Atteste für diese Fächer werden innerhalb der üblichen 14-Tage-Frist im Dekanat (idealerweise bei Herrn Heue oder Frau Mäker) abgegeben. Seit dem Sommersemester 2024 besteht auch die Möglichkeit, Atteste für die ZAK/ZANK über ein Online-Formular hochzuladen. Mehr Informationen dazu finden Sie hier. 

Wenn Sie die ZAK und ZANK des vorherigen Semesters nicht bestanden oder entschuldigt gefehlt haben, ist Ihnen die Anmeldung zur ZAK (KLAUSUR) eines jeweiligen Semesters bis 2 Wochen vor der jeweiligen Klausur möglich. Anmeldeberechtigt für ein Fach sind Sie nur, wenn Sie die jeweiligen Voraussetzun­gen erfüllt haben (Anwesenheitszeiten, Semestertestate u. a.) entsprechend der Vorgaben der jeweiligen Lehrveranstaltungen. Eine Anmeldung zur Wiederholungsklausur (ZANK) erfolgt über eine separat bekannt gegebene Anmeldemöglichkeit. Die Anmeldung ist Ihnen nur dann möglich, wenn Sie die aktuelle ZAK nicht bestanden oder entschuldigt gefehlt haben.

Studiengang: 
Medizin