Anrechnung der Studienleistungen für die Einstufung in ein höheres Fachsemester im Studiengang Medizin
Wenn Sie bereits in Deutschland für den Studiengang Humanmedizin immatrikuliert sind oder waren und Ihre bisher erbrachten Leistungen für eine Bewerbung für ein höheres Fachsemester anrechnen lassen möchten, sind wir als Studiendekanat der Medizinischen Fakultät Ihr Ansprechpartner.
Wir prüfen Ihre Leistungsnachweise und nehmen eine Einstufung in ein Fachsemester vor. Ohne Einstufungsbescheid ist eine Bewerbung im Studierendensekretariat, Sachgebiet Einschreibungswesen nicht möglich.
Ziel der Einstufung:
Das Ziel der Einstufung ist die Ermittlung des Semesters, in dem Sie das Studium an der Medizinischen Fakultät der Universität Duisburg-Essen ohne Nachholen der Fächer unter Berücksichtigung der Vorgaben aus der aktuellen Studienordnung für den Studiengang Medizin fortsetzen können.
Sie benötigen keinen Einstufungsbescheid, wenn Sie…
-
sich für folgende Semester bewerben möchten:
-
für das 1. Fachsemester. Hier erfolgt die Bewerbung und Zulassung über die Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de).
-
für das 1. klinische Semester (bzw. 5. Fachsemester). Hier ist das Zeugnis über den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung oder die Ladung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung erforderlich. Das Physikumsäquivalent aus einem Modellstudiengang Medizin ist hiervon ausgenommen.
-
für das Praktische Jahr (11. Fachsemester bzw. 7. klinisches Semester). Melden Sie sich diesbezüglich bitte bei Frau Bischoff.
-
-
aus anderen Studiengängen und/ oder aus dem Ausland zur Universität Duisburg-Essen wechseln möchten. Hier erfolgt die Anerkennung Ihrer Leistungen beim Landesprüfungsamt NRW.
Hinweise für Studierende in einem Modellstudiengang:
Wir können die Leistungen aus dem Modellstudiengang nur dann anrechnen, wenn Sie eine Bescheinigung über die Äquivalenz von Leistungsnachweisen aus dem Modellstudiengang Medizin für den Regelstudiengang Medizin vorlegen können (s. § 41 Abs. 2 Nr. 8 der Approbationsordnung für Ärzte). Dies gilt auch für das Physikumsäquivalent.
So erhalten Sie einen Einstufungsbescheid:
1. Bitte wählen Sie – abhängig vom Studienabschnitt – das passende Formular aus.
Download Formular Vorklinik Download Formular Klinik
Füllen Sie dieses bitte vollständig aus, unterschreiben es eigenhändig und fügen die entsprechenden Bescheinigungen bei.
-
Nur offizielle Nachweise der Heimatuniversität werden als Bescheinigungen akzeptiert (keine Screenshots, Notenübersichten aus Studierendenkonten o.ä., Vorlagen unter „Allgemeine Informationen“)
-
Die Nachweise müssen gestempelt und unterschrieben sein, es sei denn sie werden maschinell ausgestellt (mit entsprechendem Hinweis).
-
Dem Antrag für den klinischen Abschnitt muss eine Kopie des Zeugnisses über den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung beigefügt werden.
-
Bitte achten Sie darauf, dass die eingereichten Unterlagen ausreichend aussagekräftig sind. Unvollständige Anträge gehen zu Lasten des Antragsstellenden.
-
Bitte tragen Sie auf dem Antrag nur Leistungen ein, die Sie zum Zeitpunkt der Antragsstellung bereits vollständig (!) erbracht haben. Wenn noch Leistungen ausstehen, stellen Sie den Antrag bitte zu einem späteren Zeitpunkt.
2. Senden Sie die Unterlagen innerhalb der Frist an
Universitätsklinikum Essen
Dekanat der Medizinischen Fakultät
- Einstufung Medizin –
Hufelandstr. 55, 45147 Essen
3. Nach Prüfung der Unterlagen, wird eine Entscheidung über eine Einstufung getroffen. Das Ergebnis erhalten Sie vorab per E-Mail und anschließend per Post.
4. Diesen Bescheid geben Sie mit allen weiteren notwendigen Unterlagen bei Ihrer Bewerbung auf ein höheres Fachsemester im Sachgebiet Einschreibewesen der UDE ab (https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/startseite_onlinebewerbung_hoehere_fs.php). Bei weiteren Fragen zur Bewerbung wenden Sie sich bitte an die Sachbearbeiter*innen des Sachgebiets: Einschreibungswesen – Universität Duisburg-Essen (uni-due.org)
Fristen für die Beantragung eines Einstufungsbescheids:
-
vom 15.01. bis 08.03. für die Bewerbung zum jeweiligen Sommersemester
-
vom 15.07. bis 08.09. für die Bewerbung zum jeweiligen Wintersemester
Bitte beachten Sie darüber hinaus Folgendes:
-
Es gilt das Zustellungsdatum beim Empfänger.
-
Bei Anträgen zur Erstellung eines Einstufungsbescheids, die nach Ablauf der vorgenannten Fristen eingereicht werden, kann leider nicht gewährleistet werden, dass der Einstufungsbescheid rechtzeitig vor Ablauf der Frist für die Online-Bewerbung für ein höheres Fachsemester im Studiengang Medizin (Frist hier: Bis zum 15. September für die Bewerbung zum Wintersemester bzw. bis zum 15. März für die Bewerbung zum Sommersemester) vorliegt.
-
Es werden nur Leistungen berücksichtigt, die zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits vollständig (!) erbracht und bescheinigt wurden.
Allgemeine Informationen:
-
Bitte beachten Sie für den Antrag auf Einstufung in den vorklinischen Abschnitt, dass wir in der Vorklinik im Wintersemester nur die Kurse des 3. Semesters und im Sommersemester nur die Kurse des 2. und 4. Semesters anbieten.
-
Ohne Einstufungsbescheid ist eine Bewerbung für ein höheres Fachsemester nicht möglich (Ausnahmen: siehe „Sie benötigen keinen Einstufungsbescheid, wenn…“).
-
Die Grundlage für die Einstufung sind die Bescheinigungen nach der Approbationsordnung für Ärzte vom 27. Juni 2002 (ÄApprO 2002):
-
Im vorklinischen Abschnitt entweder Bescheinigungen nach Anlage 2 oder die "Bescheinigung zur Meldung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung" nach Anlage 2a (zu § 2 Abs. 7 Satz 1) der ÄApprO
-
Im klinischen Abschnitt entweder Bescheinigungen nach Anlage 2 oder die "Bescheinigung zur Meldung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung" nach Anlage 2b (zu § 2 Abs. 7 Satz 1) der ÄApprO
-
Aus dem Modellstudiengang Medizin die Bescheinigung über die Äquivalenz von Leistungsnachweisen aus dem Modellstudiengang Medizin für den Regelstudiengang Medizin
-
-
Die Kurse mit den erworbenen Leistungsnachweisen werden im Studiengang Medizin der Universität Duisburg-Essen nicht mehr wiederholt.