Quereinsteiger: Ist ein "Quereinstieg" in den Studiengang Medizin möglich?

Frage: 

 Quereinsteiger: Ist ein "Quereinstieg" in den Studiengang Medizin möglich?

Antwort: 

Die Teilnahme an den Pflichtveranstaltungen gemäß Studienordnung ist im Studiengang Medizin nur für diejenigen zulässig, die als Ersthörer im Studiengang Medizin an der Universität Duisburg-Essen immatrikuliert sind (keine Zweithörerschaften).

Ein Quereinstieg - verstanden als Universitäts-Wechsel - ist durch eine Bewerbung für ein höheres Fachsemester möglich; siehe Infos unter https://www.uni-due.org/studium/einschreibungswesen/

 

 

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