Frage:
Quereinsteiger: Ist ein "Quereinstieg" in den Studiengang Medizin möglich?
Antwort:
Die Teilnahme an den Pflichtveranstaltungen gemäß Studienordnung ist im Studiengang Medizin nur für diejenigen zulässig, die als Ersthörer im Studiengang Medizin an der Universität Duisburg-Essen immatrikuliert sind (keine Zweithörerschaften).
Ein Quereinstieg - verstanden als Universitäts-Wechsel - ist durch eine Bewerbung für ein höheres Fachsemester möglich; siehe Infos unter https://www.uni-due.org/studium/einschreibungswesen/