Frage:
Prüfungsversuche: Wie viele Prüfungsversuche gibt es?
Antwort:
Für die Uni-internen Prüfungen gilt: Vier.
§ 9 der Studienordnung regelt die Anzahl der Prüfungsversuche wie folgt: Abs. 4 Nr. 5: "Wenn Studierende den Gesamt-Leistungsnachweis einer Pflichtveranstaltung nicht ausreichend erbringen, so kann dieser dreimal wiederholt werden".
Für die Staatsexamina gilt: Drei.
Das wird geregelt in § 20 Abs. 1 der ÄAppO: Die einzelnen Teile des ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung, der zweite und der dritte Abschnitt der Ärztlichen Prüfung können jeweils zweimal wiederholt werden.
Thema: