Prüfungsversuche: Wie viele Prüfungsversuche gibt es?

Frage: 

Prüfungsversuche: Wie viele Prüfungsversuche gibt es?

Antwort: 

Für die Uni-internen Prüfungen gilt: Vier.

§ 9 der Studienordnung regelt die Anzahl der Prüfungsversuche wie folgt: Abs. 4 Nr. 5: "Wenn Studierende den Gesamt-Leistungsnachweis einer Pflichtveranstaltung nicht ausreichend erbringen, so kann dieser dreimal wiederholt werden".

 

Für die Staatsexamina gilt: Drei.

Das wird geregelt in § 20 Abs. 1 der ÄAppO: Die einzelnen Teile des ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung, der zweite und der dritte Abschnitt der Ärztlichen Prüfung können jeweils zweimal wiederholt werden.

 

 

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