Frage:
Nachprüfung: Unter welchen Voraussetzungen kann ich an einer Nachprüfung teilnehmen?
Antwort:
Gemäß § 9 Abs. 4 Nr. 4 der Studienordnung ist die Teilnahme an einer Wiederholungsprüfung nur zulässig, wenn die reguläre Prüfung desselben Semesters nicht bestanden wurde oder eine Entschuldigung gemäß Nr. 2 vorliegt. Nr. 2 sagt u. a., dass im Fall einer Erkrankung die ärztliche Bescheinigung innerhalb von 14 Tagen nach dem Prüfungstermin vorzulegen ist und andere Gründe für das Versäumnis durch Vorlage geeigneter Nachweise ausreichend glaubhaft gemacht werden müssen.
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