Fächerübergreifende Leistungsnachweise: Müssen die Fächer der fächerübergreifenden Leistungsnachweise (FÜL) in einem Semester absolviert werden?
Normalerweise ja – siehe § 9 Abs. 4 Nr. 3 der Studienordnung: "...Die Teilprüfungen der beiden letztgenannten fächerübergreifenden Leistungsnachweise gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 2 dieser Ordnung sind in der Regel im selben Semester zu absolvieren; über Ausnahmen entscheidet der Fachvertreter. Ein fächerübergreifender Leistungsnachweis gilt als bestanden, wenn alle darin enthaltenen Teilprüfungen bestanden sind. Wird eine Teilprüfung nicht bestanden, so muss nur der nicht bestandene Teil wiederholt werden. Bestandene Prüfungen oder Teilprüfungen dürfen nicht wiederholt werden.“
Eine Ausnahme kann eintreten infolge eines Uni-Wechsels oder eines Auslandsaufenthalts, wenn nur noch Teile eines FÜL absolviert werden müssen, weil Teile schon extern absolviert wurden.