Bewerbung: Kann ich mich für ein höheres Fachsemester für den Studiengang Medizin bewerben, wenn ich eine Prüfung an einer anderen Uni endgültig nicht bestanden habe?

Frage: 

Bewerbung: Kann ich mich für ein höheres Fachsemester für den Studiengang Medizin bewerben, wenn ich eine Prüfung an einer anderen Uni endgültig nicht bestanden habe?

Antwort: 

Nein. Sowohl Einschreibung als auch Teilnahme an Pflichtveranstaltungen sind in dem Fall nicht zulässig:

§ 5 Abs. 1 der Einschreibungsordnung der Universität besagt: "Die Einschreibung ist [...] zu versagen, […] wenn die Studienbewerberin oder der Studienbewerber in dem gewählten Studiengang an einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes eine nach der Prüfungsordnung erforderliche Prüfung endgültig nicht bestanden hat; [...]."

Nach § 9 Abs. 4 Nr. 8 der Studienordnung für den Studiengang Medizin an der Universität Duisburg-Essen ist der Besuch einer Pflichtlehrveranstaltung an der Medizinischen Fakultät in Essen in dem Fall nicht zulässig: "Wird der Leistungsnachweis auch in den Wiederholungsprüfungen nicht erbracht, so ist eine erneute Zulassung zu der betreffenden Pflichtveranstaltung ausgeschlossen. Gleiches gilt für Studierende, die an einer anderen Hochschule die entsprechende Lehrveranstaltung besucht und den Leistungsnachweis dort endgültig nicht erbracht haben."

 

 

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