Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung für Medizinstudierende – § 4 Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge

 

 

Alle Studierende der Humanmedizin, die gefährdende Tätigkeiten ausüben (mit Infektionsgefahr, Feuchtarbeit oder Gefahrstoffen), fallen unter die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge. Daher muss bei Beginn des klinischen Studienabschnitts die Pflichtvorsorge nach § 4 ArbMedVV durchgeführt werden. Diese Maßnahme ist für Sie kostenlos. Ziel der arbeitsmedizinischen Vorsorge ist, arbeitsbedingte Gesundheitsbeschwerden frühzeitig zu erkennen und arbeitsbedingte Erkrankungen einschließlich Berufskrankheiten zu verhüten. 

 

Wir möchten Sie bitten, sich zur arbeitsmedizinischen Vorsorge beim Personalärztlichen Dienst für die Vorsorgeuntersuchung anzumelden:

https://termin.samedi.de/b/impfzentrum-universitatsmedizin-essen/1/vorsorge-studierende

 

Die Vorsorgeuntersuchung wird montags (Anfang nächsten Jahres auch dienstags) von 14.00 bis 15.00 Uhr durchgeführt und dauert ca. 10 Minuten.

Inhalt der arbeitsmedizinischen Vorsorge (entsprechend ArbMedVV): 

• Anamneseerhebung 

• Antikörperbestimmung Hepatitis A, B und C 

• Antikörperbestimmung Masern, Röteln, Windpocken und Mumps 

• Bluttestung auf Tuberkulose bei Indikation 

• Impfschutzkontrolle gegen Keuchhusten 

• schriftliche Empfehlung notwendiger oder empfohlener Impfungen

 

Personalärztlicher Dienst des Universitätsklinikums Essen:  

Esmarchstr. 10, 45147 Essen • Tel. 0201 723 - 3480

 

Montag, 24. Oktober 2022
Veröffentlicht von: 
Studiendekanat
Veröffentlichungs-Status: 
Aktuell
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Rolle: 
Student