Termine

Termine zentrale Scheinausgabe / Klausureinsicht

Scheinausgabe gegen Vorlage des Studierendenausweises. Scheine an mit der Abholung beauftragte Personen werden ausgegeben gegen Vorlage einer Vollmacht, Kopie des Studierendenausweises des Schein-Berechtigten und des Studierenden-/Personalausweises des Bevollmächtigten.
Noch nicht abgeholte Leistungsnachweise ab dem SoSe 2004 können ebenfalls zu den genannten Zeiten am o. g. Ort abgeholt werden.
Noch nicht abgeholte Leistungsnachweise früherer Semster (bis einschließlich WiSe 2003/2004) befinden sich weiterhin in den einzelnen Kliniken bzw. Instituten.

 

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Aktualisierung: Donnerstag, 2. März 2023 - 14:39
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