Hinweis zur sog. Freiversuchsregelung für Prüfungen in den Studiengängen der Medizinischen Fakultät, die mit einer staatlichen Prüfung abgeschlossen werden Freitag, 16. April 2021Veröffentlicht von: StudiendekanatKategorie: Informationen aus dem StudiendekanatKlausuren/Prüfungen/TestateVeröffentlichungs-Status: Archiviert