Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung für Medizinstudierende – § 4 Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge

Alle Studierenden der Humanmedizin, die gefährdende Tätigkeiten ausüben (mit Infektionsgefahr, Feuchtarbeit oder Gefahrstoffen), fallen unter die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge. Daher muss bei Beginn des klinischen Studienabschnitts die Pflichtvorsorge nach § 4 ArbMedVV durchgeführt werden. Diese Maßnahme ist kostenlos. Ziel der arbeitsmedizinischen Vorsorge ist es, arbeitsbedingte Gesundheitsbeschwerden frühzeitig zu erkennen und arbeitsbedingte Erkrankungen einschließlich Berufskrankheiten zu verhüten.

Anmeldung zur Vorsorgeuntersuchung

Bitte melden Sie sich beim Personalärztlichen Dienst für die Vorsorgeuntersuchung an:

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Zeiten & Dauer

montags (Anfang nächsten Jahres auch dienstags)
Uhrzeit: 14:00–15:00 Uhr
Dauer der Untersuchung: ca. 10 Minuten

Inhalte der arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
  • Anamneseerhebung
  • Antikörperbestimmung Hepatitis A, B und C
  • Antikörperbestimmung Masern, Röteln, Windpocken und Mumps
  • Bluttestung auf Tuberkulose bei Indikation
  • Impfschutzkontrolle gegen Keuchhusten
  • Schriftliche Empfehlung notwendiger oder empfohlener Impfungen
Kontakt – Personalärztlicher Dienst des Universitätsklinikums Essen

Erreichbarkeit

Esmarchstr. 10, 45147 Essen
Tel. 0201 723 – 3480